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BAuA - Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben und Tätigkeiten
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) ist eine Ressort­forschung­sein­rich­tung des Bun­des mit über 650 Beschäftigten in sechs Fach­abteilun­gen. Präsi­dentin der Bun­des­be­hörde ist Isabel Rothe. Die BAuA ist mit ihrer Forschung und Entwick­lung der Sicher­heit und Gesund­heit des Men­schen in sein­er Arbeits- und Lebenswelt verpflichtet. Darüber hin­aus ist sie als Bun­desstelle für Chemikalien die fed­er­führende nationale Behörde zur Durch­führung der geset­zlichen Regelun­gen des Chemikalien­rechts und fungiert als Bew­er­tungsstelle für den Arbeitss­chutz.

Forschung und Entwicklung

Die BAuA beschäftigt sich mit ihrer Forschung und Entwick­lung mit Trends der Arbeitswelt und schließt Wis­senslück­en. Dieses Vorhaben ver­fol­gt die Ressort­forschung­sein­rich­tung mit dem Ziel, die Arbeitswelt sich­er und gesund zu gestal­ten. Durch gezielte Forschung sollen arbeits­be­d­ingte Chan­cen und Risiken für die Beschäftigten frühzeit­ig erkan­nt wer­den. Basierend entwick­elt die BAuA Ansätze für ein ziel­gerichtetes und angemessenes Arbeitss­chutzhan­deln und berück­sichtigt bei tech­nol­o­gis­chen und organ­isatorischen Inno­va­tio­nen Sicher­heit und Gesund­heit. Im Ergeb­nis trägt die Forschung der BAuA nicht nur zur Weit­er­en­twick­lung des Wis­sens der arbeits­be­zo­ge­nen Fachdiszi­plinen bei, son­dern gener­iert wis­senschaftliche Grund­la­gen für poli­tis­ches und hoheitlich­es Han­deln sowie die betriebliche Praxis.

Wissenschaftliche Politikberatung

Die BAuA leis­tet darüber hin­aus wis­senschaftliche Poli­tik­ber­atung, indem sie: 

  • Analy­sen und Gutacht­en erstellt
  • nationaler und inter­na­tionaler Gremien­tätigkeit nachgeht
  • Koop­er­a­tio­nen pflegt und
  • Min­is­te­rien und ander­er inter­essierte Kreise berät.

Sie unter­stützt das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Steuerung und fach­lichen Koor­di­na­tion zen­traler Ini­tia­tiv­en und Gremien, wie der Ini­tia­tive Neuer Qual­ität der Arbeit und der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse.

Aufgaben der BAuA

Die BAuA nimmt eine Rei­he wichtiger Auf­gaben wahr. Dazu führt sie BAuA eigene Forschungs- und Entwick­lungsar­beit­en durch oder vergibt Aufträge an Dritte

  • Poli­tik­ber­atung
  • Bere­it­stel­lung von Infor­ma­tio­nen und Hand­lung­shil­fen für die betriebliche Praxis
  • Durch­führung prax­isori­en­tiert­er Forschung und Entwicklung 
  • Wahrnehmung hoheitlich­er Aufgaben
  • Entwick­lung von Beiträ­gen für die präven­tive Gestal­tung von Arbeitsbedingungen
  • Entwick­lung von Beiträ­gen für die arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge und Bekämp­fung arbeits­be­d­ingter Erkrankungen.

Einrichtungen der BAuA

In der BAuA ein­gerichtet sind die Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitss­chutzkon­ferenz, die Bun­des­fach­stelle Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit, die wis­senschaftliche Geschäftsstelle des Ärztlichen Sachver­ständi­gen­beirats Beruf­skrankheit­en sowie die Geschäfts- und Infor­ma­tion­sstelle für den Mindestlohn.

Ausstellung der BAuA: DASA

Mit ihrer DASA Arbeitswelt Ausstel­lung bietet die Bun­de­sanstalt einem bre­it­en Pub­likum Basis- und Ori­en­tierungswis­sen über die Arbeitswelt und ihre men­schen­gerechte Gestal­tung und sen­si­bil­isiert für die Risiken und Chan­cen ein­er sich wan­del­nden Arbeitswelt.

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