Tausende Kriegsgeflüchtete kommen jeden Tag aus der Ukraine in Deutschland an. Sie suchen Schutz, der ohne den Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht möglich wäre. Doch wie ist es um den Schutz bei der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe während des Engagements bestellt? Sie genießen Versicherungsschutz während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit selbst sowie auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause.
Leistungen bei einem Arbeitsunfall im Rahmen der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe
Jedoch erhalten sie bei einem Arbeitsunfall nur Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII, wenn ihr Einsatz im Auftrag der Kommune oder einer Organisation erfolgt. Aktivitäten in Eigenregie mit Flüchtlingen bleiben unversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen die Kostenübernahme für die Heilbehandlung und Rehabilitation, gegebenenfalls zahlt sie auch eine Rente. Ereignen sich Unfälle während der ehrenamtlichen Tätigkeit, sind diese der Kommune zu melden, die diese wiederum an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiterleitet. Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.