Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist in den vergangenen Monaten nicht nur öfter angepasst worden, sie musste dann auch spontan und möglichst reibungslos in die Betriebsabläufe integriert werden – nicht für jeden Betrieb eine einfache Sache. Ein gutes Beispiel dafür ist die Pflicht, seinen Angestellten kostenlose Corona-Tests anzubieten.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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