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Sicherheit im Ordnungsdienst durch Gewaltprävention

Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungspotenzialen
Sicherheit im Ordnungsdienst

Sicherheit im Ordnungsdienst
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind mit einer steigenden Gewaltbereitschaft konfrontiert. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Foto: © Tinnakorn – stock.adobe.com
Die Kom­mu­nalen Ord­nungs­di­en­ste sind als ein­er der Träger des staatlichen Gewalt­monopols zur Durch­set­zung staatlichen Vol­lzugshan­dels berufen und verpflichtet. Wie jedoch ste­ht es um die Sicher­heit der Mitar­bei­t­en­den der Kom­mu­nalen Ord­nungs­di­en­ste, welche sich Tag für Tag für unsere Sicher­heit ein­set­zen? Immer wieder erscheinen in den Medi­en Berichte über Angriffe auf Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er des öffentlichen Dienstes.

Im Rah­men ein­er Forschungsar­beit mit dem oben genan­nten Titel sollte im Zeitraum von April bis Mai 2019 durch die Kon­tak­tauf­nahme zu mehr als 100 Kom­munen bun­desweit ein Lage­bild zur Gewal­tentwick­lung im Ord­nungs­di­enst gener­iert wer­den. Zudem wur­den die von den Kom­munen im Rah­men der Gewalt­präven­tion getrof­fe­nen Maß­nah­men ermit­telt, um daraufhin die Wirk­samkeit der getrof­fe­nen Maß­nah­men anhand von Sta­tis­tiken zur Entwick­lung der Gewalt zu überprüfen.

Nimmt die Zahl der Gewalttaten gegenüber Ordnungskräften1 tatsächlich zu?

Betra­chtet man die vom Bun­deskrim­i­nalamt erstellte und veröf­fentlichte Polizeiliche Krim­i­nal­sta­tis­tik (PKS) der Jahre 2016 bis 2018, so lässt sich schnell fest­stellen, dass die Gewalt gegenüber Polizei, Feuer­wehr und Ret­tungskräften jew­eils zugenom­men hat. Die Zunahme der Gewalt beträgt für den Bere­ich der Feuer­wehr mehr als 30 Prozent.

Zunächst über­raschend zeich­net sich bei Voll­streck­ungs­beamten und gle­ichgestell­ten Per­so­n­en, wozu auch Kom­mu­nale Ord­nungskräfte zählen, ein anderes Bild ab. Die Gewalt gegenüber dieser Ziel­gruppe reduzierte sich im gle­ichen Zeitraum um mehr als 4,5 Prozent. Hier­bei ist drin­gend zu beacht­en, dass in der Polizeilichen Krim­i­nal­sta­tis­tik auss­chließlich Gewaltkrim­i­nal­ität erfasst wird, die zur Anzeige gebracht wird. „Nicht bekan­nt wer­den vor allem solche Straftat­en, die von den Opfern oder anderen (aus den ver­schieden­sten Motiv­en […]) nicht angezeigt wer­den; denn nur 20% aller reg­istri­erten Delik­te wer­den Polizei und Jus­tiz von Amts wegen bekan­nt.“2 Es han­delt sich hier­bei um das soge­nan­nte Hellfeld. Belei­di­gun­gen wer­den von den Mitar­bei­t­en­den im Kom­mu­nalen Ord­nungs­di­enst zum Teil als Bestandteil der Arbeit ange­se­hen und find­en keinen Weg in die Statistiken.

Deckt sich die Statistik mit dem Lagebild der befragten Kommunen?

Durch die Kon­tak­tauf­nahme zu den Kom­munen kon­nten drei Sta­tis­tiken, welche inhaltlich nicht miteinan­der ver­gle­ich­bar waren, zur Auswer­tung gewon­nen wer­den. Ursäch­lich für die geringe Anzahl an gewonnenen Sta­tis­tiken war die klare Aus­sage ein­er Vielzahl von Kom­munen, dass diese keine expliziten Sta­tis­tiken zur Entwick­lung von Gewalt führen.

Einzelne Kom­munen waren wieder­rum nicht bere­it deren Sta­tis­tik zur Auswer­tung zur Ver­fü­gung zu stellen, da diese nur für den Dien­st­ge­brauch seien. Ungeachtet der fehlen­den Sta­tis­tiken äußerten die Befragten wieder­holt das sub­jek­tive Gefühl, dass sie eine Zunahme der Gewalt und der Gewalt­bere­itschaft in der Gesellschaft wahrnehmen.

Ursachen für die möglicherweise steigende Gewaltbereitschaft

Als Haup­tur­sache sehen die Befragten, dass der Respekt der Mit­men­schen gegenüber Mitar­bei­t­en­den im öffentlichen Dienst geringer gewor­den ist. Für diese mögliche Abnahme an Respekt wer­den seit­ens der Kom­munen der Ein­fluss der Medi­en auf die Bevölkerung, welch­er eine Änderung des Wertesys­tems fördert, sowie die Erziehung im All­ge­meinen ver­ant­wortlich gemacht. Zudem wurde angegeben, dass die Hemm­schwelle, sein Ziel mit Gewalt in ein­er schneller wer­den­den und glob­al­isierten Gesellschaft zu erre­ichen bzw. durchzuset­zen, gesunken sei. Eben­so wur­den als Gründe die möglicher­weise wach­sende Unzufrieden­heit mit grund­sät­zlichen poli­tis­chen Entschei­dun­gen sowie für die Betrof­fe­nen nicht nachvol­lziehbare oder auch zweifel­hafte ablehnende Beschei­de ange­führt. Nicht zulet­zt wur­den auch wieder­holt kul­turelle Hin­ter­gründe sowie die all­ge­meine Ver­ro­hung der Gesellschaft für die mögliche Zunahme der Gewalt ver­ant­wortlich gemacht.

Welche Maßnahmen werden seitens der Kommunen zur Begegnung der Gewalt getroffen

Zunächst wird der Gewalt mit der Ein­führung von Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­den begeg­net. Einige Kom­munen in Nor­drhein-West­falen, wie zum Beispiel Köln, Bonn, Mün­ster und seit kurzem Dort­mund, haben ihre Mitar­bei­t­en­den im Kom­mu­nalen Ord­nungs­di­enst (KOD) mit Mul­ti­funk­tions- oder Ein­satzmehrzweck­stöck­en aus­gerüstet. Zu beacht­en ist hier­bei, dass die Mitar­bei­t­en­den des KOD den Ein­satzmehrzweck­stock auss­chließlich zur Selb­stvertei­di­gung bei sich tra­gen, um ihn bei Notwehr- oder Not­stand­si­t­u­a­tio­nen ein­set­zen zu kön­nen.3 Einige Kom­munen rüsten ihren Kom­mu­nalen Ord­nungs­di­enst zusät­zlich mit hieb- und stich­sicheren Schutzwest­en aus.

Eben­falls häu­fig zur Anwen­dung kom­men Reizstoff­sprühgeräte. Die Reizstoff­sprühgeräte sollen ein milderes Zwangsmit­tel im Ver­gle­ich zum Ein­satzmehrzweck­stock darstellen. Um ziel­gerichtet auf die indi­vidu­ellen Ein­sat­zla­gen reagieren zu kön­nen, wer­den ver­schiedene Geräteaus­führun­gen ver­wen­det. Sie wer­den meist aus zwei Kom­po­nen­ten zusam­menge­set­zt: dem Sprühgerät und der Reiz­gaskar­tusche, welche mit Pfef­fer­spray oder Trä­nen­gas befüllt wer­den kann. Durch den Ein­satz sollen aggres­sive Per­so­n­en auf Dis­tanz gehal­ten und gegebe­nen­falls in ihrer Hand­lungs­fähigkeit eingeschränkt wer­den.4

Des Weit­eren wer­den ver­mehrt soge­nan­nte Body­cams in den Ein­satz gebracht bzw. deren Ein­führung geprüft. Body­cams sollen als Beweis­mit­tel zur Ver­fol­gung von Straftat­en oder Ord­nungswidrigkeit­en genutzt wer­den kön­nen. Neben dieser repres­siv­en Ver­wen­dung soll die Body­cam vor­rangig zur Deeskala­tion einge­set­zt wer­den5, indem die Anfer­ti­gung von Bild- und Ton­ma­te­r­i­al eine deeskalierende Wirkung auf poten­zielle Angreifer ent­fal­ten soll. Die erhöhte Wahrschein­lichkeit ein­er Bestra­fung soll dem Gegenüber vor Augen geführt wer­den und dadurch zu einem Umdenken bewe­gen.6 Denn ein erhöht­es Risiko erwis­cht und bestraft zu wer­den führt für betrof­fene Per­so­n­en zu erhöht­en Kosten im Sinne ein­er Kosten-Nutzen-Kalkulation.

Kri­tis­che Punk­te sind hier­bei neben der Men­schen­würde unter anderem der Ein­griff in das Recht auf informelle Selb­st­bes­tim­mung aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundge­set­zes und die Umset­zung des Bun­des­daten­schutzge­set­zes sowie der Daten­schutz­grund­verord­nung. Eine Unter­suchung zu ver­fas­sungsrechtlichen Anforderun­gen an den Ein­satz von Body­cams kommt zu dem Ergeb­nis, dass die Anfer­ti­gung von Bild- und Tonaufze­ich­nun­gen nicht zu einem schw­er­wiegen­den Grun­drecht­se­in­griff führt.7 Durch den Ein­satz der Body­cams zeigten die Bürg­erin­nen und Bürg­er eine deut­lich gestiegene Koop­er­a­tions­bere­itschaft, und die deeskalierende Wirkung war ins­beson­dere bei Per­so­n­enkon­trollen und durch die Ver­ringerung von Sol­i­darisierungsef­fek­ten in Kon­troll­si­t­u­a­tio­nen spür­bar.8

Informationen und gute Ausbildung

Wie die Ergeb­nisse der Befra­gung darstellen, wird vom über­wiegen­den Teil der Kom­munen die Möglichkeit der ziel­gerichteten Aus­bil­dung als primäre Maß­nahme zur Präven­tion eingeschätzt. Viele kleinere Kom­munen nutzen zur Ver­mit­tlung der Schu­lungsin­halte von Kom­mu­nika­tion bis Selb­stvertei­di­gung an ihre Mitar­bei­t­en­den Schu­lungsange­bote der Unfal­lka­ssen oder von unab­hängi­gen Insti­tuten. Dort wer­den schw­er­punk­t­mäßig die The­men Kom­mu­nika­tion, Eigen­sicherung, Per­son­alien Fest­stel­lung und Fol­ge­maß­nah­men, Durch­suchung und Fix­ierung, Inge­wahrsam­nahme sowie Wieder­hol­ung und Ver­tiefung der gel­ern­ten Inhalte behandelt.

Als gutes Beispiel für getrof­fene Maß­nah­men und Konzepte gilt hier das Sicher­heit­skonzept Gewalt­präven­tion der Stadt Aachen.9 Es umfasst die vier Bausteine

  • Gefahren­be­w­er­tung,
  • Präven­tion,
  • Nach­sorge und
  • Deeskala­tion.

Es bein­hal­tet eine Grund­satzerk­lärung gegen Gewalt.10 Des Weit­eren bein­hal­tet es Hand­lungsan­leitun­gen zur Gefahren­be­w­er­tung von Arbeits­bere­ichen mit Pub­likumsverkehr. Eben­so enthal­ten sind verbindliche Sicher­heits­stan­dards für Präven­tion­s­maß­nah­men an Büroar­beit­splätzen und im Außendienst.

Die Stadt Karl­sruhe führte im Jahr 2018 zum vierten Mal eine Sicher­heit­sum­frage11 inner­halb ihrer Bevölkerung durch. Hier­bei wird das Sicher­heit­sempfind­en zu unter­schiedlichen Zeit­en in unter­schiedlichen Wohnge­gen­den und im öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr erfragt und ver­glichen. Die Befragten wer­den hier­bei nach Geschlecht, Alter und Herkun­ft unter­schieden und mit der durch­schnit­tlichen Wohn­bevölkerung in Rela­tion geset­zt. Die Verän­derun­gen zu der let­zten Umfrage wer­den ver­glichen. Inner­halb dieses Ver­gle­ichs des Sicher­heit­sempfind­ens wird ver­sucht auch nationale, europäis­che und inter­na­tionale Entwick­lun­gen, wie zum Beispiel die Flüchtlingssi­t­u­a­tion der ver­gan­genen Jahre sowie ter­ror­is­tis­che Anschläge, zu berücksichtigen.

Die Stadt Cot­tbus hat ergänzend zu ihrem Hand­buch Sicher­heit und Gewalt­präven­tion in der Stadtver­wal­tung, welch­es unter anderem eine Grund­satzerk­lärung gegen Gewalt und einen Leit­faden zum Ver­hal­ten bei Gewalt am Arbeit­splatz enthält, eine Dien­stan­weisung zum Umgang mit „Prob­lem­bürg­ern“ erlassen. Die Dien­stan­weisung beschreibt zum Beispiel die Gestal­tung von Warte­zo­nen, Arbeit­splätzen und Sekretariatsbereichen.

Fazit und Optionen für Kommunen

Die möglicher­weise wichtig­ste Voraus­set­zung für effek­tive Präven­tion­s­maß­nah­men ist die Ken­nt­nis der Gefahren­si­t­u­a­tion in den einzel­nen Arbeits­bere­ichen. Um die genaue Ken­nt­nis der Gefahren­si­t­u­a­tion zu evaluieren, wer­den zwei Maß­nah­men hervorgehoben:

  1. Eine Erhe­bung unter Zuhil­fe­nahme von beispiel­sweise einem Erhe­bungs­bo­gen, nach dem Stufen­sys­tem des Aach­en­er Mod­els. Damit kann ein valides Lage­bild geschaf­fen wer­den, um die bere­its getrof­fe­nen Maß­nah­men geziel­ter nutzen zu kön­nen und um neue Maß­nah­men und Konzepte ziel­gerichtet entwick­eln zu können.
  2. Zum Abgle­ich des ermit­tel­ten Lage­bildes mit dem Sicher­heit­sempfind­en der Bevölkerung kön­nte eine Sicher­heits­be­fra­gung nach dem Karl­sruher Vor­bild erfolgen.

Die Kom­bi­na­tion der bei­den Maß­nah­men kön­nte, im gegen­seit­i­gen Abgle­ich, Rückschlüsse, ob das Per­son­al an den richti­gen Orten einge­set­zt wird, ermöglichen beziehungsweise dazu beitra­gen, den Per­son­alkör­p­er geziel­ter ein­set­zen zu können.

Des Weit­eren sollte den Bürg­erin­nen und Bürg­ern die Auf­gabe der Kom­mune, dass sie den Bürg­erin­nen und Bürg­ern zum All­ge­mein­wohl dient, durch gezielte Öffentlichkeit­sar­beit verdeut­licht wer­den. Eben­so sollte die Ein­stel­lung der Kom­munen zu Gewalt in öffentlichen Ver­wal­tun­gen bre­it­er, möglicher­weise auch in ver­schiede­nen Sprachen, pub­liziert wer­den. Die Kon­se­quen­zen bei Fehlver­hal­ten müssen aufgezeigt und im Ern­st­fall auch umge­set­zt wer­den. Dadurch kön­nte dem von den Befragten emp­fun­de­nen Man­gel an Respekt begeg­net werden.

Fußnoten

1 Polizei, Ret­tungskräfte, Feuer­wehr und Kom­mu­nale Ordnungsdienste

2 Schwind, H.-D. (2016). Krim­i­nolo­gie und Krim­i­nalpoli­tik. Eine prax­isori­en­tierte Ein­führung mit Beispie­len. 23. Auflage. Hei­del­berg: Krim­i­nal­is­tik-Ver­lag, S. 41, Rn. 34.

3 Stadt Dort­mund: Nachricht­en­por­tal; Ein­satzmehrzweck­stöcke in Dort­mund: Antworten auf die häu­fig­sten Fra­gen, (Stand: 22.01.2019), URL: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=566340, abgerufen am 04.06.2019.

4 Binder, Karin (Hrsg.) (2010): Gutacht­en, Der Ein­satz von Pfef­fer­spray gegen Demon­stran­ten durch Polizeikräfte. Gesund­heitliche Auswirkun­gen und Grund­sätze der Ver­hält­nis­mäßigkeit, Berlin. S. 4.

5 Schmidt, F. (2018). Polizeiliche Videoüberwachung durch den Ein­satz von Body­cams. In Zöller M. A. (Hrsg.) (2018). Deutsches und Europäis­ches Straf­prozess­recht und Polizeirecht. Band 6. Baden-Baden: Nomos Ver­lags­ge­sellschaft. S. 39. (kün­ftig zitiert Zöller, 2018)

6 Zöller (2018), S. 49.

7 Zöller (2018), S. 195.

8 Sach­stands­bericht „Auswer­tung der Pilot­pro­jek­te zum Ein­satz von Body-Cams“ anlässlich der 59. Sitzung des UA FEK, S. 7

9 Stadt Aachen (2018): Sicher­heit­skonzept Gewalt­präven­tion der Stadt Aachen, Aachen.

10 Stadt Aachen (2018): Sicher­heit­skonzept Gewalt­präven­tion der Stadt Aachen, Aachen, Seite 7

11 Stadt Karl­sruhe (2018): Sicher­heit­sempfind­en der Bevölkerung 4. Sach­stands­bericht zur öffentlichen Sicher­heit und Ord­nung 2018, Karlsruhe


Foto: privat

Andreas Schmitz

Stadtin­spek­tor

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