Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Steigsysteme wiederkehrend durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Darauf weist das Unternehmen Zarges hin. Als befähigte Person gilt jemand, der zum Beispiel bei TÜV, Berufsgenossenschaft oder bei einem Hersteller eine Schulung absolviert hat. Auch Zarges bietet im Rahmen seiner Akademie Sachkundigen-Schulungen für die Ausbildung zur befähigten Person an und versetzt damit Mitarbeiter seiner Kunden in die Lage, die Steigtechnik-Prüfung zukünftig selbstständig durchzuführen. Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet.
Die Prüfintervalle richten sich danach, wie häufig die jeweiligen Steigsysteme verwendet werden. Weitere Faktoren sind die Beanspruchung bei der Benutzung sowie die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei früheren Prüfungen. Die Leiternprüfung setzt bei der Sicht- und Funktionsprüfung an. Der Prüfer arbeitet ein detailliertes Kontrollblatt ab und stellt damit sicher, dass alle Sprossen fest und sämtliche Schrauben sowie Muttern gegen selbstständiges Lösen gesichert sind. Zudem überprüft er die Rutschfestigkeit der Fußenden und untersucht, ob Bauteile fehlen oder ob es scharfe Kanten oder gravierende Abnutzungserscheinungen gibt. Um der Dokumentationspflicht nachzukommen, hält der Prüfer das Ergebnis jeder Leiter auf dem Kontrollblatt fest. Geprüfte Leitern erhalten eine Prüfplakette beziehungsweise einen Gesperrt-Aufkleber. Defekte Leitern müssen aus dem Verkehr gezogen werden, bis sie in ihren ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt worden sind.
Sachkundigen-Seminar
Im Rahmen seiner Akademie bietet Zarges Sachkundigen-Schulungen für die Ausbildung zur befähigten Person an. Damit versetzt das Unternehmen Mitarbeiter seiner Kunden in die Lage, eine befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste zu benennen und somit die Prüfung von Steigtechnikprodukten zukünftig selbstständig durchzuführen. Das Sachkundigen-Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) anerkannt und mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet. Es ist damit als
Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß Paragraph 5, Absatz 3 ASiG geeignet. Weitere Informationen:
www.zarges.de/seminare