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Zur Prüfung befähigte Person – Teil 2

Das 1x1 im Explosionsschutz
Zur Prüfung befähigte Person – Teil 2

Zur Prüfung befähigte Person – Teil 2
Grafik: Blessing
Nach der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung muss eine Ex-Anlage alle sechs Jahre wiederkehrend geprüft wer­den. Aus dem vor­ange­gan­genen Artikel wis­sen wir, dass dies durch eine zur Prü­fung befähigte Per­son durchge­führt wer­den kann. Doch ist der Anla­gen­be­treiber dann weit­er­hin auf die Über­prü­fung durch eine zuläs­sige Überwachungsstelle wie zum Beispiel den TÜV angewiesen?

Sascha Bless­ing BSc.AMC-Explosionsschutz GmbH

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