Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss eine Ex-Anlage alle sechs Jahre wiederkehrend geprüft werden. Aus dem vorangegangenen Artikel wissen wir, dass dies durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden kann. Doch ist der Anlagenbetreiber dann weiterhin auf die Überprüfung durch eine zulässige Überwachungsstelle wie zum Beispiel den TÜV angewiesen?
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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