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Erste Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten

Organisation und Eigenschutz
Erste Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie

Erste Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie
Auch in Pandemie-Zeiten kommt es zu Unfällen. Eine sofortige Erste Hilfe muss jederzeit gewährleistet sein. Foto: © akf - stock.adobe.com
Eine funk­tion­ierende Erste Hil­fe im Betrieb muss auch in Pan­demie-Zeit­en sichergestellt sein. Die Erste-Hil­fe-Ausstat­tung sollte über­prüft und bei Bedarf um Schutzaus­rüs­tung ergänzt wer­den. Bei Hil­feleis­tun­gen müssen sich die Ers­thelfend­en auf einige wenige Änderun­gen zur Ver­mei­dung von Infek­tio­nen einstellen.

Viele Unternehmen steuern nach den Ein­schränkun­gen durch die Coro­na-Pan­demie wieder langsam auf den „Nor­mal­be­trieb“ zu. Ver­mehrt kom­men Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er aus dem Home­of­fice zurück ins Büro und manche Pro­duk­tion wird Stück für Stück wieder hochge­fahren. Dies ist die richtige Zeit, um sich neben vie­len anderen neuen Abstands- und Hygien­eregeln um die betriebliche Erste Hil­fe zu küm­mern. Auch hier gibt es die eine oder andere Beson­der­heit zu berücksichtigen.

Wie schon zuvor gel­ten die üblichen Min­destzahlen für Ers­thelfende im Betrieb. In Ver­wal­tungs- und Han­dels­be­trieben sind fünf Prozent der anwe­senden Belegschaft als Ers­thelfer zu bestellen, in allen anderen Betrieben zehn Prozent. Sind noch nicht alle Mitar­bei­t­en­den wieder vor Ort, reduziert sich entsprechend auch die notwendi­ge Anzahl der Ersthelfenden.

Versorgung sicherstellen

In jedem Fall muss ver­sucht wer­den, eine Min­destver­sorgung sicherzustellen, denn Unfälle und plöt­zliche Erkrankun­gen wer­den auch in Pan­demie-Zeit­en weit­er passieren. Bei ein­er gut funk­tion­ieren­den Not­fal­lor­gan­i­sa­tion und nach­weis­lich gerin­gen Unfal­lzahlen im Betrieb kann im Ein­vernehmen mit der zuständi­gen Beruf­sgenossen­schaft beziehungsweise dem Unfal­lver­sicherungsträger die Min­destanzahl der Ers­thelfer auch her­abge­set­zt werden.

In jedem Fall gilt:

  • Im Inter­esse aller Beteiligten darf keine Lücke in der Ret­tungs­kette entstehen.
  • Die sofor­tige Erste Hil­fe muss jed­erzeit gewährleis­tet sein.

Mit Planungsstab abstimmen

In vie­len Unternehmen gibt es spätestens seit „Coro­na“ Pla­nungs- oder Krisen­stäbe, die sich mit der Weit­er­führung oder Wieder­auf­nahme des Betriebes beschäfti­gen. Häu­fig übern­immt dies auch der ohne­hin vorhan­dene Arbeitss­chutzauss­chuss (ASA). Wichtige Ansprech­part­ner sind hier ins­beson­dere die Betrieb­särztin oder der Betrieb­sarzt und die Fachkraft für Arbeitssicher­heit. In diesen Gremien sollte die Ver­sorgung mit Ers­thelfend­en möglichst mitbe­dacht wer­den. So kann beispiel­sweise geplant wer­den, wann welche Ers­thelfer in welchem Unternehmen­steil anwe­send sind. Der Blick über den Teller­rand des eige­nen Unternehmens kann eben­falls hil­fre­ich sein: Gibt es Per­so­n­en ander­er Unternehmen, zum Beispiel am Emp­fang, an der Pforte, im gemein­sam genutzten Restau­rant etc., die als aus­ge­bildete Ers­thelfer vor Ort sind, kön­nen diese eventuell mit­gezählt wer­den. Dies set­zt natür­lich Absprachen zwis­chen den Beteiligten voraus.

Fortbildungskurse nachholen

Inner­halb von zwei Jahren müssen die Ers­thelfer und Ers­thelferin­nen fort­ge­bildet wer­den. Sollte das Erste-Hil­fe-Train­ing während des Coro­na-Lock­downs aus­ge­fall­en sein, kann es zeit­nah nachge­holt wer­den. Die Unfal­lver­sicherungsträger akzep­tieren in der Regel
eine coro­n­abe­d­ingte Ver­längerung der Fort­bil­dungs­frist bis zu sechs weit­eren Monat­en. Voraus­set­zung ist, dass sich die Ers­thelfend­en in einem guten Aus­bil­dungs- und Erfahrungs­stand befind­en. Dies ist zum Beispiel häu­fig der Fall, wenn bere­its eine langjährige Bestel­lung zum Ers­thelfer vor­liegt und an mehreren Fort­bil­dun­gen teilgenom­men wurde.

Zusatzmaterial bereitstellen

Bei Erste-Hil­fe-Leis­tun­gen musste schon immer der eigene Schutz vor Infek­tio­nen berück­sichtigt wer­den. Die Ausstat­tung mit genü­gend Ein­mal­hand­schuhen ist daher nichts Neues. Zusät­zlich macht es Sinn, die Ers­thelfer mit Mund-Nasen-Bedeck­un­gen oder Schutz­masken auszus­tat­ten. Bei ein­er Erste-Hil­fe-Leis­tung kann der Min­destab­stand zwis­chen den Beteiligten meist nicht einge­hal­ten wer­den. Daher soll­ten zwei Mund-Nasen-Bedeck­un­gen mit­ge­führt wer­den, um im Not­fall sowohl sich selb­st als Ers­thelfer als auch die hil­fs­bedürftige Per­son damit ausstat­ten zu kön­nen. Weit­er­hin kann über­legt wer­den, eine ein­fache Schutzbrille im Ver­band­kas­ten bere­itzustellen. Dass der eige­nen Hän­de­hy­giene ger­ade in Pan­demiezeit­en eine noch größere Bedeu­tung zukommt und dass benutztes Mate­r­i­al, zum Beispiel eine Erste-Hil­fe-Liege, desin­fiziert wer­den muss, ver­ste­ht sich inzwis­chen von selbst.

Belegschaft informieren

Bei der Rück­kehr zum Regel­be­trieb des Unternehmens wird es erfahrungs­gemäß hier und dort Beson­der­heit­en geben. Neue Hygien­eregeln müssen bekan­nt sein. Eben­so müssen alle Per­so­n­en wis­sen, wer als Ers­thelfer zur Ver­fü­gung ste­ht. Auch die Ers­thelfer selb­st soll­ten über die Unter­schiede zur bish­er bekan­nten Not­fal­lor­gan­i­sa­tion informiert sein. In vie­len Fir­men find­en daher entsprechende anlass­be­zo­gene Unter­weisun­gen für alle Mitar­beit­er statt, die wieder zum gewohn­ten Arbeit­sort zurückkehren.

Eigenschutz bedenken

Die drama­tis­chen (und zum Glück sel­te­nen) lebens­bedrohlichen Fälle erfordern ein kurzes zusät­zlich­es Nach­denken zum Eigen­schutz der Ers­thelfend­en. Bei der Kon­trolle der Atmung sollte der Abstand zwis­chen Mund/Nase der betrof­fe­nen Per­son und dem eige­nen Ohr möglichst ver­größert wer­den. Hier kann alter­na­tiv auch auf Brustko­rbbe­we­gun­gen geachtet wer­den. Sind kein­er­lei Bewe­gun­gen sicht­bar und spür­bar, ist die Rean­i­ma­tion einzuleit­en. Beste­hen bei der Atem­spende Bedenken in Hin­blick auf ein eigenes Infek­tion­srisiko, liegt es im Ermessen des Ers­thelfend­en, die Atem­spende wegzu­lassen. Stattdessen muss dann durchge­hend die Herz­druck­mas­sage aus­geübt wer­den. Einen erhöht­en Infek­tion­ss­chutz kann man mit den soge­nan­nten „Taschen­masken“ erre­ichen. Diese haben ein einge­bautes Ven­til, sodass der Ers­thelfende nicht direkt mit der Ausatem­luft der betrof­fe­nen Per­son in Kon­takt kommt. Die Anwen­dung dieser Beat­mung­shil­fen sollte möglichst vor­ab geübt werden.

Kontaktdaten angeben

Bei schw­er­eren Not­fällen wird wie üblich der öffentliche Ret­tungs­di­enst ver­ständigt. Bestand bei der Erstver­sorgung län­ger­er direk­ter Kon­takt zwis­chen Ers­thelfend­en und Ver­let­ztem, soll­ten dem Ret­tungs­di­en­st­per­son­al nach der Über­nahme der ver­let­zten Per­son die eige­nen Kon­tak­t­dat­en mit­geteilt wer­den, um bei ein­er nachträglich fest­gestell­ten Infek­tion eine schnelle Infor­ma­tion der Kon­tak­t­per­so­n­en zu ermöglichen.


Foto: privat/Jochen Taubken

Autor: Jochen Taubken

Leit­er des Sachge­bi­etes „Betrieblich­es Rettungswesen“

im Fach­bere­ich „Erste Hil­fe“ der DGUV


Weitere Informationen

Wichtige Empfehlun­gen zu den Beson­der­heit­en der Ersten Hil­fe im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Pan­demie hat der Fach­bere­ich Erste Hil­fe der DGUV unter fol­gen­der Adresse zusammengestellt:

www.dguv.de/erstehilfe


Erste Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie
Foto: © Sher­ry Young — stock.adobe.com

Zusatz­ma­te­r­i­al für Ers­thelfende zum Infek­tion­ss­chutz: Ein­mal­hand­schuhe, Schutz­masken und bedarf­sweise Schutzbrillen

Das Wichtigste in Kürze

  • Anzahl der Ers­thelfer und Ers­thelferin­nen prüfen
  • Koor­di­na­tion im Krisenstab/ASA
  • Fort­bil­dungskurse zeit­nah nachholen
  • Zusatz­ma­te­r­i­al für Ers­thelfende bere­it­stellen: Ein­mal­hand­schuhe, Mund-
    Nasen-Bedeck­un­gen beziehungsweise Schutz­masken, gegebe­nen­falls Schutzbrillen, Desinfektionsmittel
  • Ers­thelfende und Mitar­bei­t­ende in anlass­be­zo­ge­nen Unter­weisun­gen zu Beson­der­heit­en aufklären
  • Eigen­schutz bei der Über­prü­fung der Atmung und bei der Wieder­bele­bung: gegebe­nen­falls Verzicht auf Atem­spende, Nutzung von Taschen­masken. Tipp: Die Anwen­dung dieser Beat­mung­shil­fen sollte vor­ab geübt werden
  • Bei der Über­gabe von Erstver­sorgten an den Ret­tungs­di­enst an Infek­tions­ket­ten denken: Kon­tak­t­dat­en angeben
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