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CO2-Ampeln und Infektionsschutz

Infektionsprävention und mehr
Warum CO2-Ampeln eine hilfreiche Ergänzung zu Lüftungskonzepten darstellen

Arbeit­ge­ber haben ihren Mitar­beit­ern gegenüber die Pflicht zur Infek­tion­spräven­tion, wobei eine entsprechende Maß­nahme neben der Bere­it­stel­lung medi­zinis­ch­er Masken beispiel­sweise die Ein­hal­tung von Lüf­tungskonzepten ist. Damit soll die Ver­bre­itung des Virus in Innen­räu­men ver­hin­dert wer­den. Inwiefern CO2-Ampeln dabei eine hil­fre­iche Ergänzung und somit einen wichti­gen Baustein im Arbeitss­chutz darstellen, weiß Max­i­m­il­ian Wolf. Als Fachkraft für Arbeitssicher­heit hat er jüngst den Ein­satz von „Con­ny, die CO2-Ampel, die atmet“ erprobt.

„Lüften war für die Arbeitssicher­heit schon lange vor Coro­na ein The­ma, gewin­nt aber zunehmend an Bedeu­tung. Unternehmen wer­den nun von offizieller Seite mit Nach­druck auf die Regeln hingewiesen“, erk­lärt Max­i­m­il­ian Wolf. Er ist Fachkraft für Arbeitssicher­heit bei „Arbeitssicher­heit Kleve“ und als extern­er Dien­stleis­ter in Unternehmen in Nor­drhein-West­falen im Ein­satz. Die verän­derte Wahrnehmung in punc­to Lüften macht sich in seinen Beratungs­ge­sprächen deut­lich bemerk­bar: „Gibt es Grun­dregeln, an die wir uns hal­ten kön­nen? Mit welchen Maß­nah­men kön­nen wir die Richtwerte erre­ichen? Was sind Hil­f­s­mit­tel, die bei der Umset­zung der Regeln helfen kön­nen?“ – Diese und weit­ere Fra­gen stellen ihm seine Kun­den seit Beginn der Pan­demie vermehrt.

Arbeitgeber muss Infektionsschutz gewährleisten

Kein Wun­der, denn das Lüften ist eine der Maß­nah­men, die ein Arbeit­ge­ber ergreifen muss, um das Infek­tion­srisiko für seine Mitar­beit­er zu min­imieren – vor allem in Unternehmen, in denen betrieb­s­be­d­ingt kein Home­of­fice möglich ist. Hier gilt es zunächst, die Belegschaft vor Ort zu reduzieren, etwa durch Schicht­sys­teme. Sind mehrere Mitar­beit­er pro Büro anwe­send, muss der Arbeit­ge­ber zusät­zliche Schutz­maß­nah­men ein­hal­ten, wie das Auf­stellen von Tren­nwän­den oder die Bere­it­stel­lung medi­zinis­ch­er Gesichts­masken. Jedoch sieht Max­i­m­il­ian Wolf hier Nachteile: Nach gewiss­er Zeit ver­bre­it­en sich ver­meintlich schädliche Par­tikel trotz Tren­nwand – und auch eine Maske könne nicht die gesamte Atem­luft abfan­gen. „Da bleibt nur noch die Lüf­tungs­maß­nahme, um das Schutzziel zu erreichen.“

Doch warum ist Lüften so wichtig? Das Coro­na-Virus ver­bre­it­et sich durch Aerosole, fein­ste luft­ge­tra­gene Flüs­sigkeitspar­tikel und Tröpfchenkerne, die län­gere Zeit in der Luft schweben kön­nen. Sie wer­den durch Sprechen, Niesen, Hus­ten oder sog­ar Atmen über­tra­gen. Je mehr Men­schen sich in einem geschlosse­nen Raum aufhal­ten, desto höher ist das Risiko, sich mit dem Coro­na-Virus zu infizieren – beispiel­sweise in Großraum­büros oder Kon­feren­zräu­men. Um das Infek­tion­srisiko zu senken, müssen bes­timmte CO2-Werte einge­hal­ten wer­den (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Angaben zur CO2-Konzen­tra­tion in der Raum­luft (aus Arbeitsstät­ten­richtlin­ie, https://bit.ly/3aRUmfd)

Zum Hin­ter­grund: Die CO2-Konzen­tra­tion ist ein entschei­den­der Indika­tor für die Aerosol-Konzen­tra­tion und damit für das Ansteck­ungsrisiko mit COVID-19. Um die dargestell­ten Werte zu erre­ichen, emp­fiehlt die Arbeitsstät­ten­richtlin­ie regelmäßiges Stoßlüften (siehe Tabelle 2). Reicht die freie Lüf­tung nicht aus, etwa weil sich das Büro im Keller befind­et oder Fen­ster auf­grund von Lärm nicht aus­re­ichend lange geöffnet wer­den dür­fen, sind raum­luft­tech­nis­che Anla­gen (RLT-Anla­gen) erforder­lich. „Die Pflicht des Arbeit­ge­bers ist es, die Werte einzuhal­ten. Dabei ist es egal, wie er das löst – let­zten Endes funk­tion­iert es nur mit Lüften“, fasst Max­i­m­il­ian Wolf zusammen.

Tabelle 2: Stoßlüften: Empfehlung durch die Arbeitsstättenrichtlinie

CO2-Ampeln als Entscheidungsträger

Trotz­dem bleibt die Unsicher­heit: Habe ich aus­re­ichend gelüftet – oder vielle­icht sog­ar unnötig lange? Die Entschei­dung, wann und in welchen Zeiträu­men gelüftet wer­den sollte, wird Beschäftigten nun erle­ichtert – neben weit­eren Mess­geräten etwa durch CO2-Ampeln. Denn sie messen den CO2-Gehalt im Raum und reagieren, wenn der Richtwert über­stiegen wird und gelüftet wer­den muss. „Für sicheres Arbeit­en im Büro kön­nen diese Ampeln vor allem während der Coro­na-Pan­demie eine wichtige Ergänzung zu Lüf­tungskonzepten inner­halb der Arbeitsstät­ten­richtlin­ie sein“, erk­lärt Max­i­m­il­ian Wolf. Zudem kön­nen sie dabei unter­stützen, dass instal­lierte Lüf­tungsan­la­gen oder mit Fil­tern nachgerüstete Anla­gen über­haupt kor­rekt funk­tion­ieren. Der 39-Jährige hat bere­its unter­schiedliche CO2-Ampeln in Betrieben auf ihre Prax­is­tauglichkeit getestet – darunter auch „Con­ny, die CO2-Ampel, die atmet“. Das Mod­ell wurde von ISIS IC aus Wesel entwick­elt – gemein­sam mit Wis­senschaftlern aus der Luft- und Kli­mat­e­ch­nik und aus der Medizin.

Effektives Lüften bringt Vorteile

Mit ihrem atmenden Sen­sor misst „Con­ny, die CO2-Ampel, die atmet“ per­ma­nent den aktuellen CO2-Gehalt im Raum. „Ein Lüfter zieht die Luft aktiv ein und wartet nicht, dass sie von alleine bis ins Gerät hine­in­strömt. Das kön­nte, je nach Auf­stellplatz, sehr lange dauern“, sagt der Experte für Arbeitssicher­heit. Die Ampel reg­istri­ert dem­nach schneller einen Anstieg und ein Absinken der CO2-Konzen­tra­tion im Raum. Sie inter­pretiert die Werte und gibt optisch leicht erkennbar Auskun­ft darüber: Gute Luft mit einem CO2-Anteil von unter 1.000 parts per Mil­lion (ppm) wird auf ein­er LED-Anzeige grün dargestellt. Ist der Mess­wert erhöht und Aufmerk­samkeit gefragt, leuchtet die Ampel gelb – und rot, wenn der Raum gelüftet oder ver­lassen wer­den muss. Das Beson­dere an Con­ny ist, dass sich die Schwell­w­erte auch her­ab­set­zen lassen, ein Lüf­tung­sh­in­weis erfol­gt dann beispiel­sweise schon bei 850 ppm. Damit lässt sich das Infek­tion­srisiko der Men­schen im Raum ver­ringern. Die Schwell­w­erte aus der Arbeitsstät­ten­verord­nung stam­men näm­lich noch aus der Zeit vor Coro­na, in manchen europäis­chen Nach­bar­län­dern wie den Nieder­lan­den sind sie mit­tler­weile schon nach unten geset­zt worden.

„Dank des effek­tiv­en Lüftens müssen Beschäftigte im Win­ter nicht unnötig frieren. Und es spart Heizkosten“, nen­nt Max­i­m­il­ian Wolf weit­ere Vorteile. Auch sorgt die Ampel für mehr Akzep­tanz bei den Mitar­beit­ern, denn sie erken­nen zügig Lüf­tungsef­fek­te. Per App kön­nen die CO2-Werte jed­erzeit abgerufen wer­den. Zugle­ich wer­den sie im Hin­ter­grund doku­men­tiert – und kön­nen im Falle von Kon­trollen durch die Arbeitss­chutzbe­hör­den bele­gen, dass zu kein­er Zeit eine gefährliche CO2-Konzen­tra­tion vor­lag. Die Doku­men­ta­tion der Werte ist für die Unternehmen ein großer Vorteil. Mit ihr lässt sich nicht nur ohne zusät­zlichen bürokratis­chen Aufwand die Ein­hal­tung der Arbeitss­chutzvor­gaben bele­gen. Durch die Auswer­tung kön­nen die Ver­ant­wortlichen zudem analysieren, wie sich bes­timmte Maß­nah­men wie etwa eine Reduzierung der gle­ichzeit­ig im Büro Täti­gen auf die CO2-Konzen­tra­tion auswirken.

Ein pos­i­tiv­er Neben­ef­fekt: Ein hoher Kohlen­diox­id-Gehalt im Büro verur­sacht auch Kopf­schmerzen und Konzen­tra­tionsver­lust. Dem wirkt die Ampel eben­falls aktiv ent­ge­gen, wenn beim Über­schre­it­en der Schwell­w­erte stoßgelüftet wird. Für Arbeit­ge­ber ist sie also eine Investi­tion in die Gesund­heit ihrer Belegschaft – auch unab­hängig von Coro­na. „Wenn die Lüf­tungsregeln befol­gt wer­den, kann die CO2-Ampel in Ergänzung der Maß­nah­men einen nüt­zlichen Beitrag zum Arbeitss­chutz in Unternehmen leis­ten“, zieht Max­i­m­il­ian Wolf ein Fazit.

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