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Beschäftigte verwenden beim Gehörschutz häufig Standardlösungen, die nicht auf ihre Bedürfnisse angepasst sind. Sie werden daher ungerne oder nicht dauerhaft getragen und bieten somit zumeist keinen ausreichenden Schutz. Sinnvolle Alternativen bieten Otoplastiken, wie sie unter der Marke ForSec vertrieben werden. Spezialisten begleiten Unternehmen bei der Beschaffung – von der Gefährdungsbeurteilung bis zum fertigen Gehörschutz.
Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. In Deutschland sind laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rund fünf Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Wer täglich in der industriellen Produktion oder mit Maschinen arbeitet, riskiert massive Hörschäden. Langfristige Folgen können Taubheit, Kreislaufprobleme oder erhöhter Blutdruck sein – und Ausfallzeiten, die sich kein Unternehmen dauerhaft leisten will. Gehörschutz ist für sie daher uner-lässlich. Was häufig unterschätzt wird: Beschwerden können schon bei einem mittleren Dauerschallpegel von 80 dB auftreten. Das entspricht der Lautstärke eines lauten Gesprächs oder eines vorbeifahrenden Autos. Aus gutem Grund sind Arbeitgeber daher gemäß EN 352 verpflichtet, ihre Mitarbeiter schon ab diesem Grenzwert mit geeignetem Gehörschutz als Teil ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auszustatten. Ab einem Wert von 85 dB muss der Arbeitgeber zudem regelmäßig überprüfen, ob der Gehörschutz auch von den Beschäftigten getragen wird.
Auf den Arbeitsplatz kommt es an
In der Regel verfügen alle Betriebe daher über ein sogenanntes Lärmkataster, das etwa von der zuständigen Berufsgenos-senschaft erstellt wurde. „Darin ist auf-geführt, welcher Arbeitsplatz wel-chem Lärmpegel ausgesetzt ist“, erläutert Thomas Freyaldenhoven. Der gelernte Hörgeräteakustikermeister ist seit über 15 Jahren im Arbeitsschutz tätig und berät Unternehmen in Fragen rund um den Gehörschutz. Dazu nutzt er das Lärmkataster als Grundlage, auch wenn eine Werksbesichtigung für ihn unverzichtbar ist.
„Nur mit einer Begehung vor Ort lassen sich die Gegebenheiten genau prüfen, lässt sich ein Gesamtbild erfassen“, sagt der Fachmann. Er weiß, wovon er spricht, denn für die Marke ForSec ist er nahezu täglich in Unternehmen unterwegs, um optimale Gehörschutzkonzepte zu entwickeln. Freyaldenhoven unterstützt die Unternehmen etwa bei der Gefährdungsbeurteilung und prüft, in welchen Berei-chen die Mitarbeiter welcher Lärmbelastung ausgesetzt sind. „Davon ist abhängig, welche Filter später in den Gehörschutz eingesetzt werden“, so Freyaldenhoven. Er bestimmt dabei, welche Frequenzen gedämpft werden und welche hörbar bleiben sollen. „Das hängt immer vom jeweiligen Arbeitsplatz ab“, berichtet der Experte. Beschäftigte in Produktionsstätten beispielsweise benötigen einen anderen Filter als ein Gabelstaplerfahrer, der in der Fertigung, in Lagerhallen und auf Verkehrswegen im Außengelände unterwegs ist. „Denn dann ist er auch auf straßenverkehrstauglichen Gehörschutz angewiesen“, so Freyaldenhoven. In jedem Fall soll der Träger im Lärmbereich geschützt werden, seine Umgebung aber trotzdem weiterhin wahrnehmen.
Entscheidend ist dabei nicht nur das Wissen über die Lärmbereiche, sondern auch die Ausstattung der Mitarbeiter mit anatomisch passendem Gehörschutz. In den meisten Fällen wählen Unternehmen Einweg- oder Mehrwegprodukte wie fertig geformte Gehörschutzstöpsel oder Bügel-stöpsel. Das Problem: Sie werden oft nicht korrekt angewendet. Entweder werden sie nicht tief genug eingeführt, sind veraltetet oder verschmutzt. Das verringert die Dämpfung – und kann zu Gehör-schäden führen. Zusätzlicher Nachteil: Sie sind nicht immer optimal auf den Lärmarbeitsbereich angepasst – und erst recht nicht speziell auf die Anatomie des Ohres des Trägers abgestimmt. Doch nur wenn PSA optimal sitzt, wird sie auch gerne und dauerhaft getragen. Teilweise verzichten Beschäftigte auch auf ihren Gehörschutz, weil er beim Tragen von weiteren Teilen der PSA wie Schutzbrille oder Schutzhelm als störend und lästig empfunden wird. „Das muss nicht sein“, stellt Thomas Freyaldenhoven klar. Denn inzwischen bieten PSA-Hersteller wie ForSec längst passende Lösungen, die an die Anatomie des Ohres des jeweiligen Trägers angepasst sind.
Individuell auf den Träger angepasst
Bei Gesprächen mit Unternehmen stellt Freyaldenhoven oftmals fest, dass die Möglichkeiten individueller PSA gar nicht bekannt sind. „Viele Arbeitgeber und Beschäftigte wissen nicht, dass es in Form von Otoplastiken mittlerweile maßgeschneiderten Gehörschutz gibt“, berichtet der Experte. Otoplastiken sind eine Sonderform der fertig geformten Gehörschutzstöpsel.
Die Besonderheit: Sie sind individuell nach dem Ohr und insbesondere nach dem Gehörgang des Trägers geformt. Zudem kommen spezielle, auf die individuelle Lärmbelastung abgestimmte Filter zum Einsatz, die verschiedene Frequenzen dämmen, während andere jedoch hörbar bleiben. So wird der Arbeiter vor störenden und gesundheitsschäd-lichen Geräuschen geschützt. Andere Geräusche – etwa das Signal einer Alarmsirene oder die menschliche Stimme – bleiben für ihn dagegen hörbar. „Das minimiert die Unfallgefahr, denn der Arbeiter ist in seiner Wahrnehmung nicht beeinträchtigt“, bringt Freyaldenhoven die Vorteile auf den Punkt.
Zusätzliches Plus: Otoplastiken haben nicht nur dämmende Eigenschaften, sondern sind auch luftdurchlässig. Dies ermöglicht eine Luftzirkulation und verhindert, dass die Temperatur innerhalb des Ohres ansteigt und Kondenswasser entsteht. „Bereits bestehende Entzündun-gen im Ohr werden durch Wärme noch gefördert. Wer sich also etwa einen Einweg-Gehörschutz einsetzt, beschleu-nigt unbewusst eine Erkrankung“, sagt Freyaldenhoven. Mit Otoplastiken dagegen lässt sich dieses Risiko minimieren. Und so lassen sich letztlich auch die Ausfallzeiten der Mitarbeiter reduzieren. Auf ihren individuellen Gehörschutz müssen die Arbeiter dabei nicht lange warten. „Wir können innerhalb von drei Wochen nach der Anpas-sung liefern“, sagt ForSec-Experte Freyaldenhoven.
Danach besucht er den Betrieb erneut, um gemäß der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung die vom Hersteller gewähr-leistete Schutzwirkung der Otoplastiken zu überprüfen. Diese Funktionskon-trolle muss maximal sechs Monate nach dem Lieferdatum durchgeführt werden. Häufig tragen die Mitarbeiter ihren Gehörschutz erst einmal zur Probe. So wissen sie nach kurzer Zeit, ob es drückt und bei Bedarf Korrekturen vorge-nommen werden müssen. „Das gehört dann zum Service. Natürlich können wir auch die regelmäßig wiederkehrenden Funktionskontrollen durchführen, die im Abstand von höchstens zwei Jahren vorgeschrieben sind“, berichtet Freyal-denhoven.
Fest steht also: Wer seine Mitarbeiter mit individuell angepasstem Gehörschutz ausstattet, investiert nicht nur in ihre Sicherheit, sondern auch in ihre Gesundheit. Und die Beschäftigten haben keine Ausrede mehr, warum sie ihre PSA für die Ohren nicht getragen haben.
A+A: Halle 03/E51
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