Seit dem Jahr 2015 ist heller Hautkrebs, das so genannte Plattenepithelkarzinom, unter der Nummer 5103 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. 2018 machte die Erkrankung bereits fast zehn Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten aus. Vor allem Menschen, die einen Großteil ihres Arbeitsalltages im Freien verbringen, sind von der Krankheit bedroht.
Je nach Berufsbild variieren die zu treffenden UV-Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich gilt jedoch das 5 S‑Prinzip: Schatten suchen/Sonne meiden, Sonnenschutzkleidung tragen, Sonnenschutzprodukt verwenden, Sonnenhut und Sonnenbrille tragen. Der wirksamste und effektivste Schutz ist das Vermeiden von direkter Sonneneinstrahlung. Das kann auch durch veränderte Arbeitszeiten oder Infrastruktur, wie schattenspendende Zelte auf Baustellen, erreicht werden. Bei vielen Berufsbildern ist dies jedoch nicht konsequent möglich. Dort greifen dann andere Maßnahmen: Je mehr Haut von Kleidung bedeckt ist, desto weniger Haut ist der UV-Strahlung ausgesetzt. Körperstellen, die nicht bedeckt sind, müssen regelmäßig mit einer geeigneten UV-Schutzcreme eingecremt werden. SC Johnson Professional empfiehlt für den beruflichen Hautschutz mindestens Lichtschutzfaktor 50. Außerdem gilt bei UV-Schutzcreme: Viel hilft viel. Pro cm² Haut sollte 2 mg UV-Schutzcreme aufgetragen werden. Das sind etwa drei Teelöffel für Kopf, Hände und Unterarme. Eine UV-Schutzcreme sollte etwa 20 Minuten vor dem Arbeiten in der Sonne aufgetragen und auch regelmäßig erneuert werden.