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Besonderes Sicherheitsrisiko: Arbeiten an scharfen Kanten

Besonderes Sicherheitsrisiko
Arbeiten an scharfen Kanten

Arbeiten an scharfen Kanten
Das Arbeiten an einer scharfen Kante hat seine eigenen Herausforderungen und Sicherheitsrisiken. Foto: MSA Safety
Trotz ständi­ger Weit­er­en­twick­lung der Schutzaus­rüs­tung bleiben Abstürze aus großen Höhen eine häu­fige Ursache für Ver­let­zun­gen und Todes­fälle. Beson­dere Vor­sichts­maß­nah­men und Nor­men gel­ten für Arbeit­en an schar­fen Kan­ten, denn hier­bei beste­ht die Gefahr, dass Verbindungsmit­tel der Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz beschädigt wer­den oder gar reißen.

Tim Bis­sett, tech­nis­ch­er Leit­er für Absturzsicherung bei MSA Safety

Diese beson­dere Gefährdung beste­ht bei Arbeit­en an ungesicherten Kan­ten ein­er Plat­tform, eines Stock­w­erks oder ein­er Baustelle, bei denen die Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz (PSAgA) eines Anwen­ders in Berührung mit ein­er schar­fen Kante oder der Kante ein­er Arbeits­fläche kom­men kann. Als scharfe Kante gel­ten Kan­ten mit einem Radius von 0,5 Mil­lime­tern oder weniger.

In vie­len Sit­u­a­tio­nen sind Anwen­dun­gen an ein­er schar­fen Kante gegeben, wenn ein Anwen­der mit einem Verbindungsmit­tel auf Höhe sein­er Stand­fläche angeschla­gen ist. Sie kön­nen aber auch auftreten, wenn das Verbindungsmit­tel über dem Kopf des Nutzers angeschla­gen ist.

Das Arbeit­en an ein­er schar­fen Kante ist mit beson­deren Her­aus­forderun­gen und Sicher­heit­srisiken ver­bun­den. Eins davon ist das erhöhte Risiko, dass bei einem Absturz Verbindungsmit­tel beim Auftr­e­f­fen auf die Kante aus­fransen, eingeschnit­ten oder sog­ar durchtren­nt wer­den. Die Gefahr wird noch größer, wenn der Benutzer nach dem Sturz baumelt und ein­er pen­de­lar­ti­gen Bewe­gung aus­ge­set­zt ist: Die dadurch entste­hende Rei­bung erhöht die Wahrschein­lichkeit, dass das Verbindungsmit­tel Schaden nimmt.

Die Hierarchie der Absturzsicherung

Üblicher­weise bringt man Absturzsicherung damit in Verbindung, das Leben eines Nutzers im Falle eines Absturzes zu ret­ten. Das ist nicht vol­lkom­men falsch, die Hier­ar­chie der Absturzsicherung set­zt jedoch weit früher an: Höch­ste Pri­or­ität in der Rang­folge der Optio­nen hat die Ver­hin­derung von Arbeit­en, bei denen Beschäftigte über­haupt abstürzen kön­nten. Anwen­dun­gen an ein­er schar­fen Kante bedeuten hinge­gen zwangsläu­fig, dass mit PSAgA gear­beit­et wer­den muss – die „zulet­zt zu wäh­lende“ Option. Dieses aller­let­zte Mit­tel sollte man nur anwen­den, wenn alle anderen Schutz­maß­nah­men voll­ständig aus­geschöpft sind.

Die Hier­ar­chie der Absturzsicherung umfasst fol­gende Punkte:

1. Besei­t­i­gung von Gefahren­quellen. Wo immer es geht, sind Gefahren zu umge­hen. Dies ist die „am meis­ten bevorzugte“, sich­er­ste Option. Wenn keine Gefahr beste­ht, gibt es auch keinen Absturz.

2. Kollek­tive (oder pas­sive) Absturzsicherung. Damit wer­den Pro­duk­te beze­ich­net, die den Zugang zu ein­er Absturzge­fahren­quelle ver­hin­dern. Ein Schutzgelän­der beispiel­sweise dient als physikalis­che Bar­riere zwis­chen dem Arbeit­er und der Gefahrenquelle.

3. Rück­hal­tesys­tem. Wenn man mit einem Rück­hal­tesys­tem arbeit­et, gibt es keine Bar­riere zwis­chen dem Benutzer und der Absturzge­fahren­quelle. Stattdessen benutzt man Absturzsicherungsaus­rüs­tung – Auf­fang­gurt, Verbindungsmit­tel und Anschlagein­rich­tung, die ver­hin­dert, die Gefahren­quelle zu erre­ichen. Ein Arbeit­er, der mit einem Rück­hal­tesys­tem arbeit­et, kann beispiel­sweise ein sechs Meter langes Verbindungsmit­tel benutzen, um sich mit ein­er Anschlagein­rich­tung zu verbinden, die min­destens sieben Meter von der Absturzge­fahren­quelle ent­fer­nt ist.

4. Auf­fangsys­tem. Damit wird Aus­rüs­tung beze­ich­net, die dazu konzip­iert ist, den Anwen­der im Falle eines Absturzes „aufz­u­fan­gen“. Dies ist die „am wenig­sten bevorzugte“ Option, da bei einem Absturz erhe­bliche Kräfte auf den Arbeit­er ein­wirken, was das Risiko ein­er kör­per­lichen Ver­let­zung mit sich bringt. Die Ret­tung eines abgestürzten Nutzers kann darüber hin­aus sehr her­aus­fordernd und ein eben­falls gefährlich­er Vor­gang sein.

Den richtigen Auffanggurt wählen

Welche Kern­punk­te soll­ten berück­sichtigt wer­den, wenn das Arbeit­en an ein­er Kante nach Prü­fung der vor­rangi­gen Optio­nen unumgänglich bleibt? Zunächst ein­mal soll­ten alle Auf­fang­gurte auf dem Markt die Norm EN 361:2002 ein­hal­ten. Die Anforderun­gen an einen guten Auf­fang­gurt – ein­er, der bequem ist, die Bewe­gun­gen des Benutzers nicht ein­schränkt und den Fangstoß auf den Kör­p­er des Benutzers im Falle eines Absturzes reduziert und opti­mal verteilt – reichen jedoch über die Vorschriften hin­aus. Um dies zu gewährleis­ten, ist die Pass­form entschei­dend: Bein- und Schul­ter­bän­der müssen leicht ein­stell­bar sein, damit der Gurt bequem und gut sitzt. Die End­po­si­tion des Benutzers im Falle eines Absturzes sollte so sein, dass dieser aufrecht hängt und sich dabei leicht nach vorne neigt. Das ist für die kor­rek­te Verteilung der Last über die Bein­schlaufen und über den Kör­p­er wichtig, damit die Wirbel­säule und das Beck­en richtig gestützt und geschützt wer­den. Im Falle eines Absturzes kann ein hochqual­i­ta­tiv­er, gut sitzen­der Auf­fang­gurt so die Zeit bis zum Auftreten eines Hänge­trau­mas deut­lich verlängern.

Obwohl die Pass­form extrem wichtig ist, ist sie nur ein Aspekt von vie­len. Auf­fang­gurte sind hochtech­nisierte Aus­rüs­tung­steile. Viele Merk­male bee­in­flussen ihre Leis­tung, zum Beispiel die Ver­wen­dung bes­timmter Mate­ri­alien, die sich auf die Pass­form und das schnelle Anle­gen auswirken kön­nen, oder Schmutz, der wom­öglich das Gurt­band beeinträchtigt.

Schulung und Unterweisung

Uner­lässlich ist, dass alle Anwen­der von PSAgA ein umfassendes Schu­lung­spro­gramm absolvieren. Arbeit­ge­ber sind nicht nur dafür ver­ant­wortlich, ihre Angestell­ten mit passenden Infor­ma­tio­nen, Anweisun­gen und Schu­lun­gen zu ver­sor­gen. Schu­lun­gen geben denen, die in der Höhe arbeit­en, vielmehr auch das Ver­trauen, das Wis­sen und die Fähigkeit­en an die Hand, die notwendig sind, um ihre Arbeit sich­er und effizient auszuführen. Darüber hin­aus wird erlernt, wie die Aus­rüs­tung ord­nungs­gemäß zu ver­wen­den, pfle­gen und zu warten ist.

Lebenswichtige Vorkehrungen

Auch wenn die Rang­folge der Absturzsicherung befol­gt wird, bleibt das Arbeit­en mit Absturzge­fahr über Kan­ten häu­fig eine unver­mei­d­bare Real­ität. In diesem Fall sind bes­timmte Vorkehrun­gen über­leben­snotwendig. Vor Beginn jed­er Arbeit soll­ten Sie innehal­ten und sich dazu die fol­gen­den drei Fra­gen stellen:

  • Haben die Beschäftigten die richtige Schu­lung für diese Auf­gabe erhalten?
  • Ist die Aus­rüs­tung auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsvorschriften und wer­den bewährte Vorge­hensweisen umgesetzt?
  • Hält die Aus­rüs­tung nicht nur die gel­tenden Vorschriften ein, son­dern ist sie auch für die Arbeit an schar­fen Kan­ten konzipiert?

Wenn Sie unsich­er sind, ob alle Kri­te­rien erfüllt sind, wen­den Sie sich an einen Her­steller. Alle namhaften Anbi­eter von Absturzsicherung helfen gerne bei der Imple­men­tierung der besten und sich­er­sten Lösun­gen für Arbeit­en in der Höhe. In keinem Fall ist dies wichtiger als beim Arbeit­en an schar­fen Kanten!


Normen zu Arbeiten an scharfen Kanten

Vor der Auf­nahme von Arbeit­en an schar­fen Kan­ten ist zu prüfen, ob die ver­wen­dete Aus­rüs­tung die gel­tenden Nor­men erfüllt. Dazu zählen:

  • PSA-Verord­nung (EU) 2016/425

Die 2018 einge­führte Verord­nung stellt an Her­steller zusät­zliche Anforderun­gen, ein­schließlich ein­er Beurteilung der Risiken, vor denen die PSA schützen soll. Acht­en Sie auf die CE-Kennze­ich­nung, die dafür ste­ht, dass das Pro­dukt gel­tendes EU-Recht einhält.

  • DIN EN 360 und CNB/P/11.060

Die Norm EN 360:2002 bezieht sich auf Höhen­sicherungs­geräte und wird derzeit über­ar­beit­et. Zu beacht­en ist, dass Überkopf- oder herkömm­liche Höhen­sicherungs­geräte, die die Anforderun­gen in der EN 360:2002 erfüllen, nicht notwendi­ger­weise dafür konzip­iert oder geprüft sind, einen Absturz über eine Kante aufz­u­fan­gen. CNB/P/11.060 ist ein zuge­höriges Prüf­doku­ment, das Prüfkri­te­rien für den Ein­satz von Höhen­sicherungs­geräten bei ein­er Anwen­dung an ein­er schar­fen Kante ( 0,5 mm Kan­ten­ra­dius) skizziert – ins­beson­dere ihre dynamis­che Leis­tung, dynamis­che Fes­tigkeit und sta­tis­che Festigkeit.

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