Für Beschäftigte in der Industrie ist das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und die Verwendung von Sicherungssystemen bei Einsätzen auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen Pflicht. Vorgeschrieben ist aber auch eine regelmäßige Prüfung, die sicherstellen soll, dass die Ausrüstung dauerhaft funktionsfähig bleibt. Dies überprüfen Sachkundige für PSAgA. Die Spezialisten für Absturzsicherungen bei Skylotec bilden diese Experten aus – und bieten auf ihrer Homepage ein detailliertes Verwaltungstool für Unternehmen mit revisionspflichtigen Artikeln.
Absturzunfälle gehören noch immer zu den häufigsten Arbeitsunfällen mit Todesfolge. Wer Maschinen instand hält, Kranbahnen wartet oder Reparaturen in einem Hochregallager durchführt, muss daher aus gutem Grund PSAgA tragen und entsprechende Sicherungssysteme verwenden.
Wenn es um die Arbeitssicherheit geht, lassen Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften keinen Spielraum. Ein Schutz vor einem Sturz in die Tiefe ist für Beschäftigte lebenswichtig, aber längst nicht alles. Auch eine sorgfältige Prüfung des Materials ist unverzichtbar. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die PSAgA dauerhaft und vollständig funktionsfähig bleibt. Eine Prüfung muss gemäß DGUV-Regel 198 (ehemals BGR 198) mindestens einmal jährlich geschehen. Die Intervalle können bei Bedarf auch verkürzt werden – je nach Unternehmen und Anwen-dungsbereich der Ausrüstung.
Nur Fachleute dürfen prüfen
Darf ein Gurt mit Gebrauchsspuren noch verwendet werden? Wann muss er defini-tiv ausgetauscht werden? Und lässt der Zustand von Seilen oder Verbindungsmitteln noch einen sicheren Einsatz zu? Fragen wie diese können nur von Profis zuverlässig und kompetent beantwortet werden. Bei Herstellern wie Skylotec arbeiten daher Experten im Servicecenter, die eine Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA abgeschlossen haben und über langjährige Erfahrung bei der Prüfung verfügen. Täglich erreichen sie revisionspflichtige Produkte von Einzelpersonen oder Unternehmen. Bei Bedarf führen die Fachleute die Revisionsarbeiten auch vor Ort beim Kunden durch. Diese müssen aber nicht zwingend durch den Hersteller vorgenommen werden. Wer in seinem Betrieb regelmäßig die Prüfung von PSAgA durchführen möchte, kann sich bei Skylotec auch in einem zweitägigen Seminar zum Sachkundigen für PSAgA nach DGUV-Regel 312–906 (ehemals BGG 906) ausbilden lassen.
Wer beispielsweise einen Gurt wartet, muss viele Kriterien beachten. So ist zu prüfen, ob das Kennzeichnungsschild fehlt oder unleserlich ist. Zudem ist darauf zu achten, ob das Gurtband, Beschlagteile und Nahtbilder beschädigt sind oder der Gurt erkennbar mit Chemi-kalien kontaminiert ist. Der Sachkundige für PSAgA muss darüber hinaus bewerten, ob der Gurt an den Schnallen beschädigt ist, rostige Stellen an Metallteilen durch Korrosion entstanden sind, Brandspuren oder Schnittspuren erkennbar sind oder ob er allzu sehr verschmutzt ist. Wie stark sich Gebrauchsspuren an PSAgA bilden, hängt davon ab, wie häufig und in welchen Arbeitsbereichen diese zum Einsatz kommt. Im Stahlbau oder Korrosionsschutz, wo Beschäftigte mit viel Farbe und Chemikalien arbeiten, wird das Material höher belastet als etwa bei der Wartung von Maschinen. Auch in Ländern mit extrem hoher UV-Belastung wird das Material stärker beansprucht.
Grundsätzlich gilt: Ist der Gurt beschä-digt, muss er durch einen neuen ersetzt werden. Die Prüfung wird für jeden Artikel durchgeführt, die Ergebnisse in einem detaillierten Protokoll festgehalten.
Lebensdauer begrenzt
Um eine korrekte Funktionsweise zu gewährleisten und Materialversagen von PSAgA zu verhindern, ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung aber nur ein wichtiger Faktor. Entscheidend sind zudem ein sorgsamer Umgang und die richtige Lagerung. Anwender sollten ihre Ausrüstung daher nur mit lauwarmem Wasser und milder Seife reinigen. Diese sollte überdies vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt, trocken und sauber gelagert werden. Wer darauf achtet, erhöht die Lebensdauer seiner PSAgA. Was viele Beschäftigte jedoch nicht wissen: Selbst bei bester Lagerung, optimaler Pflege und regelmäßiger Prüfung können sie ihre PSAgA nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verwenden. So lautet die Empfehlung zur maximalen Lebensdauer – die sogenannte Ablegereife – gemäß DGUV-Regel 112–198, dass Gurte nach bis zu acht Jahren und Seile sowie Verbindungsmittel nach bis zu sechs Jahren nicht mehr genutzt werden sollten. Im Falle eines Sturzes muss die PSAgA sogar unmittelbar ausgetauscht werden.
In größeren Unternehmen und auch kleineren Betrieben ist es möglich, dass eine Vielzahl an PSA-Artikeln in Gebrauch ist, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft wurden und demnach nicht im gleichen Rhythmus geprüft werden müssen. Dabei gilt es, die Prüfungsintervalle für jeden einzelnen Artikel zu überblicken und einzuhalten. Um dies zu vereinfachen, bietet Skylotec mit der sogenannten Homebase ein Online-Verwaltungstool für revisionspflichtige PSAgA. In dieser Datenbank können Unternehmen oder Einzelpersonen beispielsweise ihre Artikeldaten erfassen, Organisationseinheiten anlegen und Berechtigungen einzelnen Mitarbeitern zuweisen. Überdies ist es möglich, sich per E‑Mail automatisch an bevorstehende Revisionen erinnern zu lassen. Diese werden dann durch Skylotec durchgeführt oder durch eine zuständige Person im Unternehmen – vorausgesetzt, sie kann einen Schulungsnachweis und damit eine Prüfungsberechtigung vorlegen.
Für jedes Produkt ist die komplette Prüfhistorie einsehbar, nach jeder Revision kann die jeweilige Prüfkarte als PDF-Dokument abgespeichert und ausge-druckt werden. Benutzer der Homebase erhalten auf diese Weise eine lückenlose Dokumentation. Das ist wichtig, etwa wenn ein technischer Aufsichtsbeamter einer Berufsgenossenschaft nach einem Unfall einen Nachweis darüber verlangt, dass die vorgeschriebenen Prüfungen auch tatsächlich durchgeführt wurden.
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