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Gefährdungsbeurteilung mittels Leitmerkmalmethoden

Objektivierung der Beurteilung physischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung mittels Leitmerkmalmethoden

Gefährdungsbeurteilung mittels Leitmerkmalmethoden
Foto: © janvier – stock.adobe.com
Die Notwendigkeit ein­er „vorauss­chauen­den“ Gefährdungs­beurteilung gemäß Arbeitss­chutzge­setz muss man an dieser Stelle nicht disku­tieren. Der Hin­weis, dass vorge­fer­tigte Gefährdungs­analy­sen zum Down­load im Inter­net kein adäquates Mit­tel sind – dieser Hin­weis ist dur­chaus an manchen Stellen von Nöten.

Die Gefährdungs­beurteilun­gen sollen „angemessen“ und nachvol­lziehbar sein. Die Bew­er­tung mit­tels Risiko­ma­trix (zum Beispiel Nohl) ist prak­tik­a­bel und ver­meintlich ein­fach. Nicht immer sind die Beurteilun­gen dort aber im Detail begrün­det bzw. beruhen auf gle­ich­lau­t­en­den und fach­lich fundierten Vorgaben.

Für physis­che Belas­tun­gen sieht daher die Las­ten­hand­habungsverord­nung die Leit­merk­mal­meth­ode (LMM) der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) als ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungs­beurteilung bei der Hand­habung von Las­ten. Die Verord­nung sagt in Zif­fer 2: Manuelle Hand­habung im Sinne dieser Verord­nung ist jedes Befördern oder Abstützen ein­er Last durch men­schliche Kraft, unter anderem das Heben, Abset­zen, Schieben, Ziehen, Tra­gen oder Bewe­gen ein­er Last.

Die LMM find­et somit nicht nur in der Indus­trie Anwen­dung, son­dern auch zum Beispiel in

  • Gas­tronomie und Großküchen,
  • Berufen der Kranken­ver­sorgung, Pflege oder Kinderbetreuung,
  • Feuer­wehr, Sanitätsdienst

Der nach­fol­gende Artikel richtet sich somit im Wesentlichen an alle, die in ihrem Ver­ant­wor­tungs­bere­ich Tätigkeit­en gemäß Lasthand­habungsverord­nung zu beurteilen haben und für die eine Objek­tivierung dieser Beurteilung ein Ziel ist.

LMM – Welchen Beitrag kann eine IT-Unterstützung leisten?

Die Hand­habungsan­leitung der BAuA unter­schei­det sechs Leit­merk­mal-Meth­o­d­en bzw. Teiltätigkeit­en und sieht im Wesentlichen die fol­gen­den Arbeitss­chritte (Beispiel LMM Ganzkör­perkräfte) vor:

  • Bes­tim­mung der Zeitwich­tung für kon­tinuier­liche bzw. diskon­tinuier­liche Tätigkeiten
  • Bes­tim­mung der Wich­tung weit­er­er Merk­male (u.a. Kraftausübung, Halten/Bewegen je Zeit­ein­heit, Sym­me­trie der Belas­tung, Umge­bungs­be­din­gun­gen, Klei­dung etc.)
  • Basierend darauf im Schritt 3 eine Berech­nung auf Basis der Wich­tun­gen und Ableitung von Risikobere­ich und Belas­tung­shöhe, getren­nt nach Geschlecht männlich/weiblich.

Die Arbeit mit der LMM erfordert Fach­ex­per­tise und ist in dieser Aus­prä­gung primär eine „analoge“ Tätigkeit. Eine IT-Lösung kann/sollte unter­stützend wirken:

  • Bere­it­stel­lung der Erfas­sungs­for­mu­la­re mit inter­ak­tiv­en Erfassungshilfen
  • Wieder­vor­lage von Beschrei­bung­s­tex­ten für Tätigkeit, Arbeits­bere­ich und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Mehrfachver­wen­dung von LMM-Beurteilun­gen zu Teil-Tätigkeit­en, die in mehreren Arbeits­bere­ichen anfallen
  • Bere­it­stel­lung von Infor­ma­tio­nen aus anderen Gefährdungs­fak­toren, z.B. PSA/Kleidungsvorgaben im Arbeitsbereich
  • Tech­nis­che Berech­nung der Wich­tung und der Ermit­tlung Risikobereich/Belastungshöhe
  • Aggre­ga­tion der Ergeb­nisse von Teil-Tätigkeit­en zur Beurteilung der Gesamt-Tätigkeit im Arbeitsbereich
  • Inter­pre­ta­tion und Über­tra­gung der Ergeb­nisse in die all­ge­mein gängige Risiko­ma­trix des etablierten Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems (AMS) im Unternehmen
  • Über­nahme der ermit­tel­ten Maß­nah­men in die Maß­nah­men­steuerung des AMS im Unternehmen
  • Inte­gra­tion der LMM für physis­che Belas­tun­gen in den Freiga­be­prozess der Gesamt-Gefährdungs­beurteilung zu Tätigkeit/Arbeitsbereich
  • Fortschrei­bung und Ver­sion­ierung der LMM-Bew­er­tung inkl. Wieder­vor­lages­teuerung zur Über­prü­fung der Nachhaltigkeit

Faz­it: Die Stan­dard-LMM ist mit IT-Mit­teln sehr gut zu „fassen“ und ohne Medi­en­bruch zu inte­gri­eren. Somit kann/sollte eine IT-Lösung den Fach­ex­perten von ein­fachen Tätigkeit­en und Über­tra­gungsauf­gaben befreien und Zeit für die Fach-Auf­gabe sparen.

Prognose der Belastungen einer Arbeitsschicht

Für den Schutz der Mitar­beit­er ist es unab­d­ing­bar, aus der Summe der Einzel­be­w­er­tun­gen zu Tätigkeit/Arbeitsbereich die Belas­tung im Arbeit­sall­t­ag zu ermit­teln. Also die Kom­bi­na­tion im Ver­lauf z.B. ein­er Arbeitss­chicht mit­tels tat­säch­lich­er oder fin­giert­er Arbeit­s­pla­nung zu prognostizieren.

In der Arbeit­s­pla­nung eines Unternehmens ist die Ebene „Tätigkeit“ im Sinne der Gefährdungs­beurteilung meist zu klein­teilig, sie arbeit­en mit dem Begriff „Arbeitsvor­gang“. Ein Arbeitsvor­gang ist als die kle­in­ste Auf­gabe anzuse­hen, welche gemäß einem Arbeit­s­plan fest­gelegt wird. Unter­schieden wird vere­in­facht in:

  • Auf­tragsneu­trale Arbeitsvorgänge
  • Auf­trag­sori­en­tierte Arbeitsvorgänge

Bei­de Arten der Arbeitsvorgänge sind im Unternehmen bekan­nt. Auf­trag­sori­en­tierte Arbeitsvorgänge sind i.d.R. unmit­tel­bare Kalku­la­tion­s­grund­lage im Ver­trieb und Pla­nungs­grund­lage im Werk. Auf­tragsneu­trale Arbeitsvorgänge repräsen­tieren i.d.R. die nicht-pro­duk­tiv­en Maschi­nen­zeit­en bzw. Leis­tun­gen 1. und 2. Ebene im Unternehmen. Leis­tun­gen 1. Ebene wer­den noch in den Aus­las­tungsplä­nen der Eng­pass-Ressourcen mit­ge­plant (z.B. Zeittafel der Maschi­nen­bele­gung), Leis­tun­gen 2. Ebene (z.B. Sta­pler ver­sorgt Maschi­ne­nar­beit­splatz mit Mate­r­i­al vom Lager) lassen sich meist auf Basis von Kenn­zahlen aus Ebene 1 ableit­en, die genaue Aus­führungsrei­hen­folge ist aber in keinem Pla­nungssys­tem hinterlegt.

Für eine IT-Lösung ergeben sich daraus erweit­erte Anforderungen:

  • Auf­bau von real­is­tis­chen Szenar­ien für eine Fer­ti­gungs- bzw. Aus­führungsrei­hen­folge von Arbeitsvorgän­gen für eine Arbeitsschicht
  • Wenn vorhan­den, Über­nahme dieser Rei­hen­fol­ge­pla­nun­gen inkl. Ter­min­vor­gaben aus den Planungssystemen
  • Ermit­tlung der Rei­hen­folge auf Ebene Tätigkeit­en/Teil-Tätigkeit­en
  • Möglichkeit der Fes­tle­gung von Schwell­w­erten und Höchstbelastungswerten
  • Möglichkeit der Fes­tle­gung von Min­destab­stän­den zwis­chen Teil-Tätigkeit­en und Hochbelastungssituationen
  • Bil­dung von alter­na­tiv­en Rei­hen­folgeszenar­ien mit Optimierungsunterstützung
  • Ableitung von „Standard“-Maßnahmenvorschlägen
  • Ggfs. Über­gabe von Maß­nah­men an das Pro­duk­tions-Pla­nungssys­tem (z.B. Änderungsvorschläge Reihenfolgeplanung)

„Standard“-Maßnahmenvorschläge kön­nen zum Beispiel dauer­hafte oder tem­poräre per­son­elle Unter­stützung, Rota­tion im Per­son­alein­satz, Beis­tel­lung von tech­nis­chen Hil­f­s­mit­teln etc. sein.

Faz­it: Bei Unternehmen mit vorhan­den­er Rei­hen­fol­ge­pla­nung von Arbeitsvorgän­gen und deren Tätigkeit­en lassen sich Prog­nosen und davon abgeleit­et Verbesserun­gen im Mitar­beit­er­schutz gestal­ten. Mit­tels inte­gri­ert­er IT-Lösun­gen ist der damit ver­bun­dene Aufwand über­schaubar zu gestal­ten. Mit­tels ein­fach­er Sim­u­la­tion soll­ten sich auch Unternehmen ohne Pla­nungssys­tem ein real­is­tis­ches Bild ein­er täglichen Arbeit­sein­heit verge­gen­wär­ti­gen können.

Inwieweit tief­ere Inte­gra­tion in PLM/ERP-Sys­teme in der Indus­trie noch einen sin­nvollen Beitrag leis­ten kann (z.B. Über­nahme Gewichts­dat­en zu rel­e­van­tem Material/Gebinde) soll­ten weit­er­führende Unter­suchun­gen ergeben (siehe auch „Roadmap 4ty“ weit­er unten im Text).

Die Gender-Frage oder die Varianz eines Bewertungssystems

Die LMM sieht eine Unter­schei­dung der Belas­tungs­be­w­er­tung nach dem Geschlecht der Mitar­beit­e­tenden vor. Die Unter­schei­dung erfol­gt durch Ver­wen­dung unter­schiedlich­er Fak­toren bei der Bew­er­tung der Wich­tun­gen. Das kann als prag­ma­tis­che Vere­in­fachung akzep­tiert sein, inwieweit sie tat­säch­lich der Real­ität ein­er diversen Gesellschaft entspricht, mag jed­er selb­st beurteilen.

Für eine IT-Lösung ergäben sich aber dur­chaus erweit­erte Anforderungen

  • Die Möglichkeit mit­tels zen­tralen Steuerungspa­ra­me­tern die Fak­toren zur Berech­nung den eige­nen Bedürfnis­sen gemäß anzupassen
  • Die Möglichkeit an ver­schiede­nen Stan­dorten des Unternehmens unter­schiedliche Fak­toren einzuset­zen (z.B. Index abhängig von der durch­schnit­tlichen Kör­per­größe in einem Land)
  • Die Möglichkeit weit­ere Per­so­n­en­grup­pen definieren zu kön­nen (z.B. „ver­min­dert belast­bare Per­so­n­en“, „Jugendliche nach JArb­SchG“, „Beschäftigte nach MuSchG“)

Faz­it: Eine Ein­flussnahme auf ein Stan­dard-Bew­er­tungssys­tem wie LMM ist natür­lich sehr sen­si­bel und im Unternehmen nur mit bre­it­em Kon­sens zu empfehlen. Es ist hohes Fach­wis­sen und ggfs. das Her­anziehung evi­den­ter Infor­ma­tion notwendig, um sin­nvolle Steuerungspa­ra­me­ter zu ermit­teln. Wenn ein Unternehmen aber den Weg der detail­lierten LMM-Bew­er­tung schon gegan­gen ist, bietet eine entsprechende IT-Lösung die Chance vari­anten­re­ich­er und damit pass­ge­nauer berech­nen und steuern zu können.

Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen

Eine Kern­forderung des Arbeitss­chutzge­set­zes lautet: „Maß­nah­men auf ihre Wirk­samkeit zu über­prüfen und erforder­lichen­falls sich ändern­den Gegeben­heit­en anzu­passen“. Die Schwierigkeit, nicht-Ereignisse – näm­lich, dass Mitar­beit­er keinen Schaden genom­men haben – zu messen, ist bekan­nt. Als mögliche Meth­ode, um Rückschlüsse auf die Wirk­samkeit bzw. vorher: die Stim­migkeit der LMM-Bew­er­tun­gen zu erhal­ten, schlage ich eine Umfrage nach der Blit­zlicht-Meth­ode vor. Diese sollte zeit­nah am Ende eines Arbeitsab­schnitts (z.B. Schicht) erfol­gen – je nach Sit­u­a­tion auf Papi­er mit nachträglich­er Erfas­sung oder direkt online am Rechner.

Umfra­gen müssen anonym erfol­gen und ohne Rückschluss auf den Antwort­ge­ber bleiben. Die IT-Lösung liefert dabei:

  • eine Liste der Arbeitsvorgänge. Entwed­er eine fik­tive Liste der Arbeitsvorgänge zum Arbeits­bere­ich oder eine konkrete, ent­lang der Arbeit­s­pla­nung, wenn vorhanden
  • wenn von der Anzahl der Einzelpunk­te sin­nvoll (nicht mehr als 15 Zeilen) auch mit Auflis­tung von Tätigkeit­en und Teil-Tätigkeiten

Der Mitar­beit­er wird gebeten

  • die Arbeitsvorgänge zu bew­erten (z.B. die 3 „schw­er­sten“, die 3 „leicht­esten“) – oder opti­maler: Eine Rei­hen­folge leicht zu schw­er von 1–15 zu bilden und
  • bei den schw­er­sten die Teil-Tätigkeit­en anzukreuzen oder zu notieren.

Die IT-Lösung kann nun

  • die Rei­hen­folge bzw. Bew­er­tung gegen die LMM-Prog­nosen spiegeln,
  • wenn vorhan­den noch die Abhängigkeit der Belas­tungsempfind­ung abhängig vom Zeit-/Be­las­tungsver­lauf ermit­teln und
  • gibt damit Hin­weis an die Ergonomie-Experten zu möglich­er Diskrepanz zwis­chen „errech­neter“ Belas­tung und gefühlter Belastung.

Faz­it: Mit der Blit­zlicht-Meth­ode kön­nen sich die Ergonomie-Experten von den Mitar­beit­ern Hin­weise ein­holen, ob die LMM-Bew­er­tun­gen real­is­tisch sind bzw. dem per­sön­lichen Empfind­en entsprechen.

Physische Unterforderung

Ein Feld möchte ich noch streifen: Die physis­che Unter­forderung bzw. „ein­seit­ige Belas­tung“. Wie Dr. Man­fred Dan­gel­maier (Fraun­hofer IAO) anmerkt1: Auch Unter­forderung führt zu musku­loskelet­tal­en Risiken, u.a. Verspan­nun­gen, Verkürzung der Musku­latur, muskuläre Atro­phie, ver­min­derte Knochen­dichte, Osteo­porose, Rück­en­schmerzen, Band­scheiben­vor­fall … Sein Schlag­wort: „use it or lose it“. Dr. Dan­gel­maier beschreibt ein Band­bre­it­en­mod­ell, bei dem ein indi­vidu­eller „grün­er“ Bere­ich flankiert ist von gelb-bis-roten Über­forderun­gen und Unterforderungen.

Mit der LMM kön­nen physis­che Belas­tun­gen bew­ertet wer­den, dies ist aber nur ein Aspekt auf dem Weg zur Erhal­tung physis­ch­er Gesund­heit. Die Gesamt­sicht auf die Gesund­heit obliegt natür­lich weit­er­hin der betrieb­särztlichen Betreu­ung. Mit ihr zusam­men kön­nen Maß­nah­men wie Job-Rota­tion, Aus­gle­ichss­port /-übun­gen, Auf­gaben-Enrich­ment besprochen wer­den, um dauer­hafter Unter­forderung bzw. ein­seit­iger Belas­tung ent­ge­gen zu wirken. Eine für betriebliche Belange taugliche IT-Lösung zur Ermit­tlung indi­vidu­eller Fit­ness- und Aus­gle­ich­spläne kenne ich aktuell nicht.

Agile Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung

4ty („for safe­ty“) ist eine Soft­ware für Gefährdungs­beurteilung und Maß­nah­men­steuerung. 4ty ist seit Jan­u­ar 2021 pro­duk­tiv im Ein­satz und kann über www.4ty.io gebucht wer­den. 4ty unter­stützt primär die Risikobe­w­er­tung nach Nohl, unser Fahrplan für die Weit­er­en­twick­lung sieht vor:

  • Wir wer­den im Som­mer 2021 die Bew­er­tung physis­ch­er Belas­tun­gen auf Basis der Leit­merk­mal­meth­ode aktivieren und in 4ty integrieren
  • Par­al­lel wer­den wir die Konzep­tion der weit­eren Über­legun­gen (Belas­tungs-Prog­nose Arbeitss­chicht, Erhöhung Bew­er­tungsvar­i­anz m/w, Umfrage/Nachhaltigkeitsüberprüfung) durch­führen und die näch­sten Entwick­lungspakete festlegen.

Experten und Inter­essierte dür­fen gerne mit­machen, Feed­back geben und testen.

www.4ty.io

1 Theis­sen, Pablo; Dan­gel­maier, Man­fred: Entwick­lung eines ergonomis­chen Bew­er­tungstools für gesund­heits­för­fer­liche physis­che Arbeit. In: Gesellschaft für Arbeitswi­isen­schaft — GfA- : Soziotech­nis­che Gestal­tung des dig­i­tal­en Wan­dels — kreativ, inno­v­a­tiv, sinnhaft: 63 Früh­jahrskongress der Gesellschaft für Arbeitswis­senschaft, FHNW Brugg-Windisch, Schweiz 15. bis 17. Feb­ru­ar 2017.Dortmund GfA Press, 2017 S. 5


Foto: privat

Ger­hard Petschat

gerhard.petschat@4ty.io

www.4ty.io


Foto: privat

Wahid Khachabi

4ty – Pre­ven­tive Safety

Lösung für Gefährdungs­beurteilung, Maß­nah­men­steuerung und Betriebsanweisung

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