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Tipps für die Gefährdungsbeurteilung

Flurförderzeuge
Tipps für die Gefährdungsbeurteilung

Tipps für die Gefährdungsbeurteilung
Wie eine Gefährdungs­beurteilung durchzuführen und zu doku­men­tieren ist, hat der Geset­zge­ber offen­ge­lassen. Ihr Umfang ori­en­tiert sich an den betrieblichen Anforderun­gen und Gegeben­heit­en. Kein Unternehmer muss dazu kom­plizierte Unter­suchun­gen anstellen oder vorgegebene Hand­lung­shil­fen benutzen. Wichtig ist nur: er muss sich ein Bild von den in seinem Betrieb vorhan­de­nen Gefährdun­gen machen, die daraus resul­tieren­den bzw. erforder­lichen Schutz­maß­nah­men ableit­en und umset­zen. Mit der 40-seit­i­gen Broschüre „Gefährdungs­beurteilung Flur­förderzeuge“ des Resch-Ver­lags erhal­ten Unternehmer einen Überblick speziell über die Gefährdungs­beurteilung beim Flur­förderzeug-Ein­satz. Check­lis­ten am Ende der Broschüre erle­ichtern Ihnen ergänzend die Umsetzung.

A+A: Halle 07a/B05
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