Wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren ist, hat der Gesetzgeber offengelassen. Ihr Umfang orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Kein Unternehmer muss dazu komplizierte Untersuchungen anstellen oder vorgegebene Handlungshilfen benutzen. Wichtig ist nur: er muss sich ein Bild von den in seinem Betrieb vorhandenen Gefährdungen machen, die daraus resultierenden bzw. erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen. Mit der 40-seitigen Broschüre „Gefährdungsbeurteilung Flurförderzeuge“ des Resch-Verlags erhalten Unternehmer einen Überblick speziell über die Gefährdungsbeurteilung beim Flurförderzeug-Einsatz. Checklisten am Ende der Broschüre erleichtern Ihnen ergänzend die Umsetzung.
A+A: Halle 07a/B05
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