In einer weit über arbeitsrechtliche Fachpublikationen hinaus beachteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 9. November 2017 in der Rechtssache C‑306/16 die EU-Arbeitszeitrichtlinien ausgelegt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück ohne Ruhetag arbeiten müssen, wenn der Arbeitgeber sie entsprechend anweist.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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