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Aufenthaltscontainer nicht korrekt verschraubt: Geldstrafe wegen Baugefährdung

Geldstrafe wegen Baugefährdung
Aufenthaltscontainer nicht korrekt verschraubt

Aufenthaltscontainer nicht korrekt verschraubt
Foto: © kalpis - stock.adobe.com

Das Amts­gericht Frank­furt am Main hat einen 61-jähri­gen Vorar­beit­er nach einem schw­eren Arbeit­sun­fall auf ein­er Hochhaus­baustelle wegen fahrläs­siger Bauge­fährdung und fahrläs­siger Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Geld­strafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Dem Mann wird vorge­wor­fen, beim Zusam­men­fü­gen mehrerer Aufen­thaltscon­tain­er zwei der Ele­mente nicht ord­nungs­gemäß ver­schraubt zu haben. Als
ein Bauin­ge­nieur die Stelle passieren wollte, gab das Podest nach. Der Mann stürzte acht Meter in die Tiefe und über­lebte schw­er ver­let­zt. Der Angeklagte ver­wies auf ein falsch geliefertes Con­tain­erteil beziehungsweise den nicht vorschrifts­gemäßen Auf­bau als mögliche Ursachen des Unglücks und forderte einen Freis­pruch. An der Schuld des Vorar­beit­ers ändere dies nichts, befand das Gericht und verurteilte ihn zu der Geldstrafe.

Urteil des Amts­gerichts Frank­furt am Main vom 03.09.2021, Az. 3632 Js 221408/19

Autorin: Tan­ja Sautter

 

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