Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen 61-jährigen Vorarbeiter nach einem schweren Arbeitsunfall auf einer Hochhausbaustelle wegen fahrlässiger Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Dem Mann wird vorgeworfen, beim Zusammenfügen mehrerer Aufenthaltscontainer zwei der Elemente nicht ordnungsgemäß verschraubt zu haben. Als
ein Bauingenieur die Stelle passieren wollte, gab das Podest nach. Der Mann stürzte acht Meter in die Tiefe und überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte verwies auf ein falsch geliefertes Containerteil beziehungsweise den nicht vorschriftsgemäßen Aufbau als mögliche Ursachen des Unglücks und forderte einen Freispruch. An der Schuld des Vorarbeiters ändere dies nichts, befand das Gericht und verurteilte ihn zu der Geldstrafe.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 03.09.2021, Az. 3632 Js 221408/19
Autorin: Tanja Sautter