Zu den Berufskrankheiten nach der BK Nr. 1301 zählt nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) auch ein Blasentumor durch aromatische Amine wie dem Gefahrstoff o‑Toluidin. Geklagt hatte ein Kfz-Mechaniker, bei dem im Alter von 38 Jahren ein Blasentumor diagnostiziert wurde. Der Gefahrstoff wird aus dem Farbstoff Sudan Rot freigesetzt, der wiederum in Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen aus den Jahren 1964 bis 1994 enthalten war. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit wegen einer zu geringen Exposition ab. Nach Auffassung des LSG ist es jedoch hinreichend wahrscheinlich, dass o‑Toluidin den Blasenkrebs des Kfz-Mechanikers verursacht hat. Der Umfang der Exposition sei zwar nicht mehr genau festzustellen, jedoch insbesondere für die ersten Berufsjahre sei von einer hohen Einwirkung auszugehen. Hierbei müsse auch die Exposition gegenüber Motorenöl mit besonders hohem Anteil an Sudan Rot berücksichtigt werden. Zudem sei der Kläger schon mit 38 Jahren erkrankt, während das mittlere Erkrankungsalter bei Männern 70 Jahre betrage. Auch die Latenzzeit von 22 Jahren entspreche der für beruflich bedingte Blasenkarzinome.
(Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 02.04.2019, Az. L 3 U 48/13)