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Gefährdungen und Lösungen für den Arbeitsschutz in Gießereien

Neue DGUV Branchenregel für Gießereien
Unfälle beim Umgang mit Schmelzen vermeiden

Unfälle beim Umgang mit Schmelzen vermeiden
Das neue Regelwerk bietet Informationen für die rund 600 Eisen-, Stahl- und Nichteisen-Metallgießereien in Deutschland (Foto: © ZoomTeam – stock.adobe.com)

Die neue DGUV Branchen­regel für Gießereien informiert Unternehmen über Gefährdun­gen und zeigt Lösun­gen für guten Arbeitss­chutz in der Prax­is. Sie bietet erst­mals einen umfassenden und kom­pak­ten Überblick für die ver­schiede­nen Arbeits­bere­iche und Tätigkeiten.

Die Arbeit in Gießereien ist mit spez­i­fis­chen Belas­tun­gen und Gefahren ver­bun­den. Beim Schmelzen herrschen hohe Tem­per­a­turen und es entste­hen Gase, Rauche und Stäube, oben­drein ist es laut. Die Arbeit erfordert nicht zulet­zt deswe­gen hohe Konzen­tra­tion. „Die Betriebe und Beschäftigten sind sich der Risiken sehr bewusst, den­noch geschehen manch­mal Unfälle”, sagt Katrin Moeller. „Treten beispiel­sweise bei Tätigkeit­en mit met­allis­chen Schmelzen feuer­flüs­sige Massen unkon­trol­liert aus, kann das zu schw­eren Brand­ver­let­zun­gen oder auch Brän­den in der Halle führen.” Die pro­movierte Inge­nieurin für Maschi­nen­bau sowie Gießere­it­ech­nik ist Auf­sichtsper­son der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM) und leit­et das The­men­feld „Gießere­it­ech­nik” der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV).

Ver­schiedene Gießver­fahren und Werk­stoffe berücksichtigt

Das neue Regel­w­erk bietet den rund 600 Eisen‑, Stahl- und Nichteisen-Met­all­gießereien in Deutsch­land erst­mals einen umfassenden und kom­pak­ten Überblick für die ver­schiede­nen Arbeits­bere­iche und Tätigkeit­en: Auf 140 Seit­en fasst es rechtliche Vor­gaben zusam­men, stellt arbeit­splatz- und tätigkeits­be­zo­gene Gefährdun­gen dar und zeigt branchen­spez­i­fis­che Lösun­gen für einen guten Arbeitss­chutz. Dabei berück­sichtigt es die ver­schiede­nen Gießver­fahren und Werk­stoffe. „So umfasst die Branchen­regel beispiel­sweise auch den Gieß­be­trieb Druck­gießerei”, sagt Katrin Moeller. „Bis­lang fan­den sich die entsprechen­den Vorschriften für die ver­schiede­nen Bere­iche in ver­schiede­nen Publikationen.”

Die Branchen­regel the­ma­tisiert den Umgang mit feuer­flüs­si­gen Massen eben­so wie die Tiegel- und Pfan­nen­wirtschaft oder Hitzear­beit. Der Betrieb von Schmelzöfen und die Beson­der­heit­en beim Schmelzen mit dem Induktions‑, Kupol‑, Licht­bo­gen- oder Tiegelschmel­zofen wer­den eben­falls behan­delt. Auch auf Gefahrstoffe in Gießereien, wie etwa Gase, Quarzs­taub oder met­all­haltige Stäube, geht der Leit­faden ein. Weit­ere Kapi­tel befassen sich mit der sicheren Her­stel­lung ver­loren­er For­men und Kerne sowie der Guss­nach­be­hand­lung. Ein weit­er­er Aspekt ist die Gefährdungs­beurteilung inko­härenter optis­ch­er Strahlung, die etwa von Gasstrahlern, Met­allschmelzen oder Licht­bö­gen emit­tiert wird. Auf Dauer kann sie die Augen schädigen.

Sozial­part­ner an der Erstel­lung beteiligt

In den neuen Leit­faden ist nicht nur das Erfahrungswis­sen aus der Beratung und Überwachung der Betriebe einge­flossen. Die Fach­leute der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung haben außer­dem mit Vertretern der Arbeitnehmer‑, Arbeit­ge­ber- und Wirtschaftsver­bände, Fachkräften für Arbeitssicher­heit sowie Mit­gliedern der Selb­stver­wal­tung der BGHM zusam­mengear­beit­et. Die Branchen­regel richtet sich ins­beson­dere an Unternehmerin­nen und Unternehmer sowie weit­ere Führungskräfte, ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicher­heit und Sicher­heits­beauf­tragte, den Betrieb­srat oder Betrieb­särztin­nen und ‑ärzte von großem Nutzen. Die DGUV-Regel 109–608 für die Branche Gießereien gibt es in der DGUV-Pub­lika­tions­daten­bank kosten­frei zum Herun­ter­laden: www.dguv.de/publikationen, Web­code: p109608. Als gedruck­tes Exem­plar kann sie kostenpflichtig bestellt oder von Mit­glieds­be­trieben kosten­frei über die zuständi­ge Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all bezo­gen werden.

Umset­zung arbeitss­chutzrechtlich­er Vor­gaben leichtgemacht

Die Branchen­regeln der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung set­zen kein eigenes Recht, son­dern fassen das beste­hende kom­plexe Arbeitss­chutzrecht für die Unternehmen ein­er bes­timmten Branche ver­ständlich zusam­men. Sie dienen Ver­ant­wortlichen als prax­is­be­zo­genes Präven­tion­swerkzeug: Sym­bole vere­in­fachen das Auffind­en von Infor­ma­tio­nen, konkrete Beispiele und Bilder ver­an­schaulichen die Hand­lungsan­weisun­gen. Check­lis­ten, Prüf­pro­tokolle und Hin­weise auf weit­er­führende Doku­mente erle­ichtern die kor­rek­te Umset­zung der arbeitss­chutzrechtlichen Vorgaben.

 

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