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Virenfrei im Klassenzimmer: Sicherer Einsatz von UV-C-Luftentkeimern

DIN-Veröffentlichung zum Einsatz von UV-C-Luftentkeimern
Kampf den Viren in der Raumluft

Kampf den Viren in der Raumluft
Sind UV-C-Luftentkeimer dazu geeignet, Coronaviren sicher und effektiv zu entfernen - insbesondere aus Klassenzimmern? Welche Kriterien hierbei entscheidend sind, klärt eine neue DIN-Vornorm. Foto: Alexander Limbach - stock.adobe.com

Welch­er UV-C-Raum­luften­tkeimer nützt gegen Coro­n­aviren – und unter welchen Bedin­gun­gen? Ist der Ein­satz der Geräte sich­er? Eine neue Veröf­fentlichung des DIN wid­met sich diesen entschei­den­den Fra­gen und bringt mehr Sicher­heit für Her­steller, poten­zielle Anwen­der und Planer.

Die tech­nis­che Spez­i­fika­tion DIN/TS 67506 gilt für soge­nan­nte UV-C-Sekundär­luft­geräte mit geschlossen­er Bauart und aktiv­er Ven­ti­la­tion. Ein beson­deres Augen­merk liegt auf der Sicher­heit der Geräte, ins­beson­dere beim Ein­satz in Schulen oder Kindergärten. Das umfan­gre­iche Doku­ment wurde von ein­er inter­diszi­plinären Arbeits­gruppe im Fachauss­chuss „optis­che Strahlung“ des DIN erar­beit­et. Obmann dieses Auss­chuss­es ist Dr. Peter Sper­feld aus der Physikalisch-Tech­nis­chen Bun­de­sanstalt (PTB).

Auf ausreichende UV-C-Dosis achten 

Längst weiß man: Das Coro­n­avirus wird vor allem über Aerosole über­tra­gen. Wenn Infizierte hus­ten oder niesen, aber auch beim Atmen, Sprechen und Sin­gen, und zwar vor allem in geschlosse­nen Räu­men. Stu­di­en zeigen, dass UV-C-Luften­tkeimer das Coro­n­avirus wirk­sam eli­m­inieren kön­nen. Wird die durch ein solch­es Gerät strö­mende Luft mit ein­er UV-C-Dosis von etwa 70 J/m² bestrahlt, kön­nen rund 99 Prozent aller üblicher­weise in der Luft über­tra­ge­nen Bak­te­rien und Viren inak­tiviert wer­den. Wer UV-C-Sekundär­luft­geräte bauen oder ein­set­zen will, sollte also auf eine aus­re­ichende UV-C-Dosis bei ein­ma­ligem Durch­gang achten.

Berücksichtigung der Raumgröße

„Das ist aber nur eines der drei wichtig­sten Kri­te­rien, die es bei diesen Geräten zu beacht­en gilt“, sagt Peter Sper­feld, Physik­er und Experte für UV-C-Strahlung bei der PTB. Deswe­gen enthält die tech­nis­che Spez­i­fika­tion DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raum­luft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundär­luft­geräte“ neben Angaben zur Wirk­samkeit auch Details dazu, wie die Geräte in unter­schiedlichen Raum­größen wirken. Es kommt hier­bei auf die Frage an, welche Menge an entkeimter Luft ein Gerät zur Ver­fü­gung stellen kann. Die soge­nan­nte Hygien­ic Air Deliv­ery Rate (HADR) gibt an, wie viele Kubik­me­ter an entkeimter Luft das Gerät pro Stunde pro­duziert. Damit lässt sich für jede Raum­größe und jedes Gerät die the­o­retisch erre­ich­bare Anzahl an Luftwech­seln berech­nen, für die eine effek­tive Reduzierung der Keime erre­icht wird.

Schutz vor UV-Strahlung

„Ein weit­er­er sehr wichtiger Aspekt beim Ein­satz von UV-C-Sekundär­luft­geräten ist die Gerätesicher­heit, speziell der Schutz vor UV-Strahlung“, merkt Sper­feld an. Hierzu enthält die Spez­i­fika­tion entsprechende Empfehlun­gen. Sie sollen ver­hin­dern, dass Per­so­n­en gefährdet wer­den, die sich über einen län­geren Zeitraum in unmit­tel­bar­er Nähe eines Gerätes aufhal­ten. Die UV-Strahlungsquellen der in der Spez­i­fika­tion behan­del­ten Geräte sind geschlossen ver­baut. Den­noch kann ein geringer Anteil an UV-C-Strahlung aus­treten, den es zu min­imieren gilt. „Dazu soll­ten die Geräte so aus­gelegt sein, dass sie zur freien Gruppe nach DIN EN 62471 ‚Pho­to­bi­ol­o­gis­che Sicher­heit von Lam­p­en und Lam­p­en­sys­te­men‘ zählen“, erläutert Sper­feld. „Die darin definierten Gren­zw­erte beziehen sich auf gesunde, erwach­sene Per­so­n­en und sind in Anlehnung an die EU-Richtlin­ie 2006/25/EG so ange­set­zt, dass eine Gefährdung bei bes­tim­mungs­gemäßer Anwen­dung qua­si auszuschließen ist.“

Beson­ders in der Nähe schutzbedürftiger Per­so­n­en, etwa von Kindern oder Men­schen mit Vorschä­den an Augen oder Haut, sollte in dem zugänglichen Bere­ich der Geräte gar keine mess­bare UV-Strahlung aus­treten. „Darauf muss beson­ders in Kitas, Kindergärten oder Grund­schulen geachtet wer­den“, betont Sper­feld. „Keine mess­bare UV-Strahlung ist nach jet­zigem Stand der Messtech­nik dann gegeben, wenn in einem Abstand von 20 Zen­time­tern zum Gerät die ungewichtete UV-Bestrahlungsstärke im Spek­tral­bere­ich von 200 nm bis 300 nm an kein­er Stelle unter­halb 180 Zen­time­ter über dem Boden den Wert von 200 µW/m² über­schre­it­et.“ Die tech­nis­che Spez­i­fika­tion enthält damit klare und detail­lierte Empfehlun­gen für Her­steller und Prüfer.

Nächster Schritt: Ableitung einer DIN-Norm

UV-C-Luften­tkeimer, die nach den Empfehlun­gen der DIN/TS 67506 konzip­iert, geprüft und einge­set­zt wer­den, kön­nen somit einen Beitrag zur Bekämp­fung der Pan­demie leis­ten. Die Spez­i­fika­tion enthält dazu zahlre­iche tech­nis­che Einzel­heit­en und Meth­o­d­en. Die DIN/TS 67506 ist unter www.beuth.de zu find­en. Im näch­sten Schritt wird auf ihrer Basis eine entsprechende DIN-Norm erarbeitet.

www.ptb.de

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