Die letzten Folgen analysierten die Voraussetzungen der Haftung für Tun und Unterlassen. Die Grundformel der Haftung ist: Eine verantwortliche Person muss schuldhaft und mit Schadensfolge eine Pflicht verletzt haben. Was häufig vergessen wird: Ehe eine Verantwortungsinstanz als Angreifer diese Haftungsfrage aufwerfen kann, muss der Verantwortliche selbst die Handlungsfrage entscheiden.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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