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Haftungsverantwortung im betrieblichen Kontext

Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung: Mythen und Wahrheiten
Entscheidungsverantwortung vorwärts und Haftungsverantwortung rückwärts

Entscheidungsverantwortung vorwärts und Haftungsverantwortung rückwärts
Foto: © magele-picture – stock.adobe.com
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Die let­zten Fol­gen analysierten die Voraus­set­zun­gen der Haf­tung für Tun und Unter­lassen. Die Grund­formel der Haf­tung ist: Eine ver­ant­wortliche Per­son muss schuld­haft und mit Schadens­folge eine Pflicht ver­let­zt haben. Was häu­fig vergessen wird: Ehe eine Ver­ant­wor­tungsin­stanz als Angreifer diese Haf­tungs­frage aufw­er­fen kann, muss der Ver­ant­wortliche selb­st die Hand­lungs­frage entscheiden.
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