In den ersten 15 Teilen dieser Serie wurden Grundlagen zur Verantwortung der Beschäftigten erläutert, die automatisch entsteht und Arbeitnehmer zu haftungsfähigen Rechtssubjekten macht – auch für Fehler während ihrer Arbeitstätigkeit. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet aber im Ausgangspunkt den Rechtsträger – das Unternehmen als Arbeitgeber.
Die primär Sicherheitsverantwortlichen
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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