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Handlungsverantwortung ist die Basis des Arbeitsschutzes

Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung: Mythen und Wahrheiten
Verantwortung für Tun: Handlungsverantwortung ist  die Basis des Arbeitsschutzes

Verantwortung für Tun: Handlungsverantwortung ist  die Basis des Arbeitsschutzes
Foto: © magele-picture – stock.adobe.com
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Ver­ant­wor­tung heißt „Antwort geben“. Und zunächst muss man sich natür­lich recht­fer­ti­gen für alles, was man tut. Trotz aller Organ­i­sa­tions- und Auf­sicht­spflicht­en des Arbeit­ge­bers ist die Hand­lungsver­ant­wor­tung eines jeden Beschäftigten der Aus­gangspunkt im Recht des Arbeitsschutzes.

Ver­ant­wor­tung für „aktives Tun“ beste­ht „ohne weit­eres“ – so sagte

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