1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Recht »

Private Vogelzucht im Homeoffice

Allergische Reaktion keine Berufskrankheit
Private Vogelzucht im Homeoffice

Private Vogelzucht im Homeoffice
Foto: © Carola Schubbel - stock.adobe.com

Eine Gesund­heits­ge­fährdung im Home­of­fice, die von der eige­nen Vogelzucht aus­ge­ht, ist nicht durch die geset­zliche Unfal­lver­sicherung abgedeckt. Dies hat das Lan­dessozial­gericht Meck­len­burg-Vor­pom­mern entschieden.

Der Kläger hat­te an drei Tagen pro Woche jew­eils acht Stun­den an seinem häus­lichen Telear­beit­splatz gear­beit­et. In dem­sel­ben Raum wur­den diverse Vögel in Volieren gehal­ten. Der Mann entwick­elte eine aller­gisch bed­ingte Entzün­dung des Lun­gengewebes, die nach ärztlich­er Ein­schätzung auf die Vogel­hal­tung zurück­zuführen war.

Sein Antrag auf Anerken­nung der Erkrankung als Beruf­skrankheit wurde abgelehnt, weil die pri­vate Vogelzucht in keinem Ursachen­zusam­men­hang mit der Beruf­stätigkeit des Klägers ste­he. Das Gericht bestätigte die Entschei­dung: Im Home­of­fice könne nicht generell von ein­er Gefährdung durch Vögel aus­ge­gan­gen wer­den. Außer­dem sei nicht bewiesen, dass der Kläger sich während der Arbeit und nicht während der pri­vat­en Nutzung des Raumes infiziert habe.

(Beschluss des Lan­dessozial­gerichts Meck­len­burg-Vor­pom­mern vom 03.07.2019, Az. L 5 U 29/18)

Autorin: Tan­ja Sautter

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de