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Radfahrer mit Linienbus ausgebremst

Kein Arbeitsunfall
Radfahrer mit Linienbus ausgebremst

Radfahrer mit Linienbus ausgebremst
Foto: © connel_design - stock.adobe.com

Ein Bus­fahrer, der bei einem Stre­it mit einem Rad­fahrer seinen Bus als „Waffe“ ein­set­zt, ste­ht nicht unter Unfal­lver­sicherungss­chutz. Dies hat das Lan­dessozial­gericht Essen bestätigt. Der Kläger war in eine Schlägerei mit einem Rad­fahrer außer­halb des Busses ger­at­en, bei der er schwere Kopfver­let­zun­gen erlitt.

Der Antrag des Bus­fahrers auf Anerken­nung als Arbeit­sun­fall war von der beklagten Beruf­sgenossen­schaft abgelehnt wor­den. Zu Recht, entsch­ied das Lan­dessozial­gericht. Es sah keinen sach­lichen Zusam­men­hang zwis­chen der ver­sicherten Tätigkeit als Bus­fahrer und der hand­grei­flichen Auseinan­der­set­zung. Seine ver­sicherte Tätigkeit, näm­lich den Bus bes­tim­mungs­gemäß zum Trans­port der Fahrgäste auf der vorgegebe­nen Route einzuset­zen, habe der Kläger ver­lassen, als er sein Fahrzeug zum Aus­brem­sen des Rad­fahrers ein­set­zte und aus dem Bus stieg, um mit diesem „noch was zu klären“. Damit habe er sich auf eine im Wesentlichen pri­vate Auseinan­der­set­zung ein­ge­lassen, die sicher­lich nicht den betrieblichen Inter­essen seines Arbeit­ge­bers gedi­ent habe. Im Vor­feld war der Rad­fahrer wegen starken Regens mit seinem Rad zugestiegen und wurde vom Fahrer an ein­er weit­eren Hal­testelle gebeten, zugun­sten ein­er Frau mit Kinder­wa­gen kurz auszusteigen. Der Bus­fahrer fuhr jedoch an, bevor der Rad­fahrer erneut zusteigen kon­nte. Daraufhin bedachte ihn dieser mit ein­er Schimpfti­rade, bevor er weit­er radelte. Nach­dem ihn der Bus­fahrer zum Anhal­ten genötigt hat­te, eskalierte der Stre­it vollends.

(Urteil des Lan­dessozial­gerichts Essen vom 28.09.2020, Az. L 17 U 626/16)

Autorin: Tan­ja Sautter

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