Ob betriebliche Sicherheitsbeauftragte für ihr Tun oder Unterlassen zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden können, ist nach ganz allgemeiner Auffassung klar mit „Nein!“ zu beantworten. Trotzdem hält sich hier in der Praxis eine Unsicherheit, die vor allem darin begründet ist, dass bei diesem Thema wichtige Aspekte unzulässig miteinander vermischt werden.
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