Teil I dieses Beitrags in Sicherheitsingenieur 1/2020 blickte auf die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zurück. Diese steht nun unmittelbar vor ihrer Überarbeitung – Grund genug, nunmehr den Blick in die Zukunft zu wagen. Welche möglichen Änderungen in einer „neuen“ Rechtsvorschrift zum Inverkehrbringen von Maschinen zu erwarten sein können, soll daher
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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