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Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung

Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung: Mythen und Wahrheiten
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Foto: © magele-picture – stock.adobe.com
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Die let­zte Folge schilderte, dass „ein Blick ins Gesetz die Rechts­find­ung erle­ichtert“. Dabei geht es um den Blick nach vorn in die Wind­schutzscheibe. Wenn dann etwa nach einem Arbeit­sun­fall in den Haf­tungs-Rück­spiegel geschaut wird, heißt es vor Gericht sehr häu­fig und hart: „Unken­nt­nis schützt vor Strafe nicht.“

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