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Rutschhemmung von Fußbodenoberflächen

Neufassung der ASR A1.5 Fußböden
Rutschhemmung von Fußbodenoberflächen

Rutschhemmung von Fußbodenoberflächen
© Trueffelpix - stock.adobe.com

Im März 2022 ist die Neu­fas­sung der Tech­nis­chen Regel für Arbeitsstät­ten ASR A1.5 Fußbö­den erschienen, welche die ASR A1.5/1,2 vom Feb­ru­ar 2013 (GMBl 2013, S. 348) erset­zt. Im Zuge der Über­ar­beitung wur­den unter anderem die Regelun­gen für angren­zende Fuß­bo­de­nober­flächen mit unter­schiedlich­er Rutschhem­mung und gegebe­nen­falls erforder­liche Über­gangs­bere­iche, wie beispiel­sweise bei Tür­durchgän­gen, angepasst.

Stolper- und Rutschgefahren vermeiden

Wenn Bere­iche üblicher­weise durchgängig began­gen wer­den, dür­fen sich die Fuß­bo­de­nober­flächen hin­sichtlich ihrer Rutschhem­mung nicht so voneinan­der unter­schei­den, dass es zu Stolper- und Rutschge­fahren kom­men kann. Dazu zählen beispiel­weise Durch­gangsz­im­mer oder Flure. 

Zu Stolper- und Rutschge­fahren kann es kom­men, wenn sich angren­zende Fuß­bo­de­nober­flächen in ihrer Rutschhem­mung unter­schei­den. Stellen Sie sich nur ein­mal vor, Sie bege­hen einen rutschfesten Tep­pich­bo­den und betreten ein neues Zim­mer, in dem sehr glat­te Fliesen ver­legt sind. In dem Moment, in dem sie den neuen Boden unter den Füßen haben, ver­lieren Sie Ihren fes­ten Tritt, kom­men ins Wanken, rutschen oder stolpern gar.

Stolper- und Rutschge­fahren ergeben sich, wenn sich Fußbodenbeläge

  • um mehr als eine R‑Gruppe (die R‑Gruppe ist ein Maßstab für den Grad der Rutschhem­mung auf der Grund­lage des ermit­tel­ten mit­tleren Nei­gungswinkels) bei zwei angren­zen­den Bereichen.
  • um mehr als zwei R‑Gruppen, wenn der Über­gang zu ein­er anderen Rutschhem­mung deut­lich erkennbar oder zu erwarten ist (zum Beispiel bei Tür­durchgän­gen oder ‑durch­fahrten).

Schutzmaßnahmen bei Fußbodenbelägen mit unterschiedlicher Rutschhemmung

Soll­ten Fuß­bo­den­beläge mit unter­schiedlich­er Rutschhem­mung ver­legt sein, sind Schutz­maß­nah­men zu ergreifen, um Unfällen vorzubeu­gen. Der­ar­tige Maß­nah­men kön­nen beispiel­sweise in Laufrich­tung min­destens 1,5 Meter lange Über­gangs­bere­iche sein. Darüber hin­aus sollte die Rutschhem­mung eines Fuß­bo­dens inner­halb eines Arbeits­bere­ich­es möglichst gle­ich­mäßig gestal­tet sein. Das bedeutet, dass andere Ober­flächenbeschaf­fen­heit­en inner­halb des Fuß­bo­dens, wie Abdeck­un­gen, Markierun­gen oder aufgek­lebte Folien, sich nicht um mehr als eine R‑Gruppe voneinan­der unterscheiden.

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