Wer wann welche Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen muss, wer also Verantwortung für Unterlassen hat, ist die zentrale Frage der Arbeitsschutzorganisation. Das Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrecht schweigt aber zu diesem personellen Aspekt und richtet sich nur an Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Es wird noch erläutert, warum der häufig missverstandene § 13 ArbSchG über „verantwortliche
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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