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Gesetzliche Unfallversicherung bereitet Corona-Arbeitsschutzstandard für alle Branchen auf

Gesetzliche Unfallversicherung bereitet Corona-Arbeitsschutzstandard für alle Branchen auf
Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie ermöglichen

Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie ermöglichen
Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie ermöglichen – das ist das Ziel, zu dem Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die DGUV beitragen wollen. Foto: © fotogestoeber – stock.adobe.com
Nach dem weitre­ichen­den Lock­down des pri­vat­en und wirtschaftlichen Lebens im März und April dieses Jahres haben viele Branchen ungeduldig auf die Lockerun­gen der Kon­tak­tbeschränkun­gen gewartet. Um den Betrieben eine Per­spek­tive zu geben, wie sie unter den Bedin­gun­gen der Coro­na-Pan­demie ihre Arbeit wieder­aufnehmen kon­nten, hat das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales am 16. April den SARS-CoV-2-Arbeitss­chutz­s­tan­dard veröffentlicht.

Dieser Beitrag stammt aus Sicher­heitsin­ge­nieur 6/2020 und spiegelt somit den Stand von Anfang Juni 2020 wider.


Er gibt grundle­gende Hin­weise, welche Maß­nah­men zu ergreifen sind, um Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit auch in Zeit­en des weit­er grassieren­den Coro­na-Virus zu gewährleis­ten. „Wer in diesen beson­deren Zeit­en arbeit­et, braucht auch beson­deren Schutz“, sagte Bun­de­sar­beitsmin­is­ter Huber­tus Heil: „Wichtig ist, dass wir bun­desweit klare und verbindliche Stan­dards haben. Auf diese Stan­dards kön­nen sich alle ver­lassen und an diese Stan­dards müssen sich auch alle halten.“

Die geset­zliche Unfal­lver­sicherung übern­immt bei der Umset­zung des SARS-CoV-2-Arbeitss­chutz­s­tan­dards eine wichtige Rolle. Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen sind Part­ner der Betriebe im Arbeitss­chutz. Ihre Auf­gabe ist es jet­zt, den Arbeitss­chutz­s­tan­dard in die Sprache und Bedarfe ihrer jew­eili­gen Branchen zu über­set­zen. Sie tun dies auf der Basis ihrer Exper­tise und Erfahrung im Arbeitss­chutz und in enger Zusam­me­nar­beit mit Betrieben, Branchen­vertre­tun­gen und den Vertreterin­nen und Vertretern von Bund und Län­dern. Im Fokus der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung ste­hen ins­beson­dere kleine und mit­tlere Betriebe, denn anders als Groß­be­triebe, die oft auf eigene Spezial­is­ten zugreifen kön­nen, sind diese stärk­er auf externe Unter­stützung angewiesen.

Arbeit unter den Bedin­gun­gen der Pan­demie ermöglichen – das ist das Ziel, zu dem Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen mit ihren branchen­be­zo­ge­nen Hand­lungsempfehlun­gen beitra­gen wollen. Dabei sind die Kom­pe­ten­zen klar voneinan­der abge­gren­zt: Es obliegt nicht der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung darüber zu entschei­den, welche Branche wann wieder die Arbeit aufnehmen kann. Das ist eine Frage der Abwä­gung von ver­schiede­nen Risiken und Grun­drecht­en. Solche Entschei­dun­gen müssen deshalb in ein­er Demokratie von den Vertreterin­nen und Vertretern des Volkes getrof­fen werden.

Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen fällt in dieser – his­torisch beispiel­losen – Sit­u­a­tion die Rolle zu, möglichst schnell hand­hab­bare Rah­menbe­din­gun­gen für die Betriebe zu schaf­fen, damit diese unter den Bedin­gun­gen der Pan­demie weit­er­ar­beit­en oder die Arbeit wieder­aufnehmen können.

Dabei gibt es ver­schiedene Her­aus­forderung. Zum einen gilt es, einen Spa­gat zu leis­ten zwis­chen prag­ma­tis­chen Unter­stützungsange­boten und den Anforderun­gen an Sicher­heit und Gesund­heit unter den speziellen Bedin­gun­gen ein­er erhöht­en Infek­tion­s­ge­fahr. Zum anderen sind die wis­senschaftliche Erken­nt­nisse über das neue Virus sowie die Pan­demielage ständig im Fluss. Wir haben es also in jed­er Hin­sicht mit ein­er dynamis­chen Sit­u­a­tion zu tun. Das bedeutet für uns, dass die Hand­lungsempfehlun­gen unter Umstän­den schnell angepasst wer­den müssen. Manche Hin­weise wer­den vielle­icht im Licht neuer Erken­nt­nisse keinen Bestand mehr haben. Diesen Unsicher­heit­en kön­nen wir nicht auswe­ichen. Wir machen deshalb die Grund­la­gen unser­er Empfehlun­gen so trans­par­ent wie möglich.

Erste Reaktion auf die Krise

Seit Beginn der Coro­na-Krise arbeit­en Beruf­sgenossen­schaften, Unfal­lka­ssen und die DGUV daran, den Betrieben Mate­ri­alien und Hil­festel­lun­gen zur Ver­fü­gung zu stellen. Das reicht von Tipps fürs Home­of­fice über Hin­weise zum effizien­ten Schutz für das Per­son­al an Kassen­plätzen bis hin zu Infor­ma­tio­nen zur richti­gen Ver­wen­dung von Schutzmasken.

Viele Unfal­lver­sicherungsträger haben ihren Ver­sicherten einen ersten Ein­stieg ins The­ma über FAQ-Lis­ten gegeben. Ergänzt wer­den sie durch branchen­spez­i­fis­che Hand­lung­shil­fen oder Infoblät­ter, auch in mehreren Sprachen. Einige Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen haben zudem Hot­lines aufge­baut, unter denen Arbeit­ge­ber und Beschäftigte sich berat­en lassen kön­nen zu Schutz­maß­nah­men, Regeln oder auch zum The­ma Gefährdungs­beurteilung bei Coro­na. Die DGUV sam­melt die entsprechen­den Doku­mente und stellt sie in Form ein­er branchen- und berufs­be­zo­ge­nen Lin­kliste zusam­men, die auf ihrer Web­site veröf­fentlicht wird.

Die Krise ver­stärkt möglicher­weise auch psy­chis­che Belas­tun­gen bei Beschäftigten. Bei den einen zum Beispiel auf­grund ein­er Dop­pel­be­las­tung durch Home­of­fice und Kinder­be­treu­ung. Bei den anderen durch starke beru­fliche Mehrbe­las­tun­gen zum Beispiel im Lebens­mit­tel­han­del oder auch im Gesund­heitswe­sen. Auch hier bieten Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen Hil­fen und Beratung an.

Zwei Beispiele dafür geben Ange­bote der Beruf­sgenossen­schaft für Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrt­spflege (BGW). Sie ver­sichert unter anderem Men­schen, die in Kranken­häusern oder Pflege­heimen tätig sind. Das ist eine zurzeit beson­ders belastete Gruppe von Beschäftigten. Ihren Ver­sicherten bietet die BGW eine tele­fonis­che Krisen­ber­atung durch erfahrene Psy­chother­a­peutin­nen und ‑ther­a­peuten an. Speziell Führungskräfte kön­nen ein Krisen-Coach­ing per Video oder Tele­fon in Anspruch nehmen, um auch in Aus­nahme­si­t­u­a­tio­nen hand­lungs­fähig zu bleiben. Die DGUV hat auf das The­ma psy­chis­che Belas­tun­gen auch im Rah­men ihrer aktuellen Präven­tion­skam­pagne kom­m­mit­men­sch reagiert – mit Hand­lung­shil­fen dazu.

Beson­ders stark disku­tiert wer­den seit Beginn der Krise der richtige Gebrauch von Atem­schutz­masken und Mund-Nase-Bedeck­un­gen. Inzwis­chen ist das Tra­gen von Mund-Nase-Bedeck­un­gen (sog. DIY- oder Com­mu­ni­ty-Masken) an vie­len öffentlich genutzten Plätzen wie Läden oder Bussen und Bah­nen emp­fohlen oder sog­ar vorgeschrieben. Trotz­dem gibt es nach wie vor Unsicher­heit­en über die unter­schiedlichen Funk­tio­nen und Ver­wen­dungsarten. Die DGUV hat daher früh ein Plakat veröf­fentlicht, das Betrieben eine Über­sicht zu den Unter­schieden an die Hand gibt und auch für die bre­ite Öffentlichkeit als Infor­ma­tion­squelle dient.

Das Insti­tut für Arbeitss­chutz der DGUV (IFA) hat zudem gemein­sam mit der DEKRA Test­ing and Cer­ti­fi­ca­tion GmbH einen Schnell­test entwick­elt, mit dem sich über­prüfen lässt, ob auch Atem­schutz­masken, die derzeit vielerorts im Eil­ver­fahren hergestellt wer­den und auf ihre Zulas­sung warten, für die Dauer der akuten Gesund­heits­bedro­hung zum Schutz der Men­schen im Gesund­heitswe­sen einge­set­zt wer­den kön­nen. Ziel ist es, dem akuten Man­gel an europäisch zuge­lasse­nen Pro­duk­ten mit soge­nan­ntem Pan­demieatem­schutz kurzfristig zu begeg­nen und damit medi­zinis­che und pflegerische Fachkräfte zu schützen.

All diese Infor­ma­tio­nen, die seit Beginn der Krise erstellt wur­den, sind einge­flossen in die Erar­beitung und Aus­for­mulierung der Arbeitss­chutz­s­tan­dards für die jew­eili­gen Branchen.

Einheitlichkeit und Verbindlichkeit

Damit Betriebe in ganz Deutsch­land mit den Coro­na-Hand­lung­shil­fen ihrer Unfal­lver­sicherungsträger arbeit­en kön­nen, ist es wichtig, dass sie ein­heitlich und nicht wider­sprüch­lich sind. Um die Arbeit inner­halb der Unfal­lver­sicherung zu koor­dinieren, wurde deshalb ein Steuerkreis und mehrere Arbeits­grup­pen auf Ebene der DGUV ein­gerichtet, in denen Fach­leute der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen tätig sind. Diese Zusam­me­nar­beit erweist sich als große Stärke bei der Erar­beitung der branchen­be­zo­ge­nen Arbeitss­chutz­s­tan­dards. Darüber hin­aus müssen aber auch weit­ere Akteure im Arbeits- und Infek­tion­ss­chutz auf Bund- und Län­derebene ein­be­zo­gen wer­den. Die Vielfalt des Föder­al­is­mus kann an dieser Stelle zur Her­aus­forderung wer­den. Dieser müssen wir uns stellen, denn von der Ein­heitlichkeit und Trans­parenz der vorgeschla­ge­nen Maß­nah­men hängt let­ztlich ihre Akzep­tanz ab.

Aber was geschieht, wenn einzelne Betriebe die erforder­lichen Maß­nah­men zur Min­derung des Infek­tion­srisikos in ihrem Arbeit­sall­t­ag nicht umset­zen wollen? Indem Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen helfen, Min­dest­stan­dards zu definieren, schaf­fen sie die Voraus­set­zun­gen dafür, dass die Betriebe und Ein­rich­tun­gen wieder die Arbeit aufnehmen kön­nen. Im Umkehrschluss muss es dann aber auch möglich sein, den Betrieben, die sich über den Arbeitss­chutz­s­tan­dard hin­wegset­zen, Gren­zen zu set­zen. Das wer­den die Auf­sichts­di­en­ste der geset­zlichen Unfal­lver­sicherungsträger gegebe­nen­falls auch tun. Ein gemein­samer Leit­faden für die Auf­sicht und Beratung legt eine ein­heitliche Vorge­henswiese der Auf­sichtsper­so­n­en fest.

Grund­lage für dieses Han­deln ist zunächst der Arbeitss­chutz­s­tan­dard des BMAS. Er hat zwar nicht den Sta­tus eines Geset­zes, allerd­ings beschreibt er im Sinne des Arbeitss­chutzge­set­zes den Stand von Tech­nik, Arbeitsmedi­zin und Hygiene zur Präven­tion des Coro­na-Virus. Erar­beit­et wird zudem unter der Fed­er­führung der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) eine über­greifende Arbeitss­chutz-Regel. Sie wird die Inhalte des SARS-CoV-2-Arbeitss­chutz­s­tan­dards auf der Grund­lage beste­hen­der Arbeitss­chutzverord­nun­gen konkretisieren.

Im Pan­demiefall ist die Ein­leitung geeigneter Abwehrmaß­nah­men eine staatliche Auf­gabe des Bevölkerungss­chutzes. Auf betrieblich­er Ebene ist die Infek­tion­s­ge­fährdung zugle­ich auch eine Gefährdung für die Sicher­heit und die Gesund­heit der Beschäftigten. Die Infek­tion­s­ge­fährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungs­beurteilung des Arbeit­ge­bers zur betrieblichen Pandemieprävention.

Beratung und Überwachung

Der SARS-CoV-2-Arbeitss­chutz­s­tan­dard gibt dem Arbeit­ge­ber Sicher­heit bei der Auswahl und Umset­zung geeigneter Maß­nah­men zum betrieblichen Infek­tion­ss­chutz. Er ist aber zugle­ich auch Richtschnur für die Auf­sichts­di­en­ste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe. Das schließt not­falls auch eine Sank­tion­ierung bei Ver­stößen gegen den Infek­tion­ss­chutz mit ein. Unsere Erfahrun­gen der ver­gan­genen Wochen zeigen, dass viele Arbeit­ge­ber die Präven­tion ernst nehmen. Denn in ein­er Hin­sicht dür­fen wir uns alle nichts vor­ma­chen: Kon­trolle durch den Staat und die geset­zliche Unfal­lver­sicherung ist wichtig. Der härteste Kon­trolleur ist jedoch das Virus selb­st. Wer als Arbeit­ge­berin oder Arbeit­ge­ber ver­mei­den möchte, dass sein Betrieb zum Quar­an­täne­fall wird oder gar zum Anlass für die Behör­den, eine ganze Region in den Lock­down zu schick­en – mit all den neg­a­tiv­en Kon­se­quen­zen für das eigene Anse­hen – der kann nicht umhin, entsprechend zu han­deln. Ins­beson­dere den Führungskräften kommt in diesem Zusam­men­hang eine entschei­dende Rolle und Vor­bild­funk­tion zu.

Ausblick

Den Trägern der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung ist bewusst, dass sie mit der Präzisierung des Arbeitss­chutz­s­tan­dards für die ver­schiede­nen Branchen eine große Ver­ant­wor­tung über­nom­men haben. Gle­ichzeit­ig ist dies aber auch eine unglaubliche Chance für den Arbeitss­chutz. Wir kön­nen zeigen, dass wir auch in schwieri­gen Zeit­en ver­lässliche und kom­pe­tente Part­ner für Betriebe und Ein­rich­tun­gen sind.

In der aktuellen Phase der schrit­tweisen Lockerun­gen des Lock­downs wird deut­lich, dass Sicher­heit und Gesund­heit im Betrieb eine zen­trale Rolle spie­len, um die Fol­gen der Pan­demie für die Beschäftigten unter Kon­trolle zu behal­ten und gle­ichzeit­ig die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Gesund­heits­ge­fahren im Betrieb sind ganz klar ein Arbeitsschutzthema.

Das ist nicht nur in Zeit­en der Pan­demie so, aber unter den aktuellen Bedin­gun­gen wird die Bedeu­tung, die eine gute Organ­i­sa­tion von Sicher­heit und Gesund­heit für einen Betrieb hat, noch ein­mal deut­lich her­vorge­hoben. Guter Arbeitss­chutz ist ein Baustein, um dem Virus das Handw­erk zu leg­en. Arbeitss­chutz ist Gesundheitsschutz!


Foto: © DGUV

Autor: Dr. Ste­fan Hussy

Haupt­geschäfts­führer der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV)


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