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Arbeitsschutz 4.0 und Behavior based safety – HSE im Interim-Management neu gedacht

Organisation und konsequentes Handeln Teil 2
Arbeitsschutz 4.0 und Behavior based safety – HSE im Interim-Management neu gedacht

In dem sein­erzeit knapp 400 Mitar­beit­er beschäfti­gen­den Stan­dort des großen Auto­mo­bil-Zulief­er­ers fau­re­cia in Peine sollte Arbeitss­chutz neu aufge­set­zt wer­den. Zwei kleinere Stan­dorte – Bre­men und Han­nover – standen eben­falls unter der Schirmherrschaft der Pein­er Werkleitung.

Die bis zum Pro­jek­t­start (siehe Teil 1 in Sicher­heitsin­ge­nieur 5/2020) gelebte Koop­er­a­tionskul­tur bei den zuständi­gen Behör­den wurde im Rah­men etlich­er Meet­ings kom­pro­miss­los neu struk­turi­ert. Die HSE-Philoso­phie wurde neu definiert und offen kom­mu­niziert, so dass das Ver­hält­nis zum Umweltamt, Amt für Arbeitss­chutz, der Baube­hörde sowie der Feuer­wehr mit­tler­weile als sehr gut beze­ich­net wer­den kann. Unstim­migkeit­en und Missver­ständ­nisse kon­nten durch Offen­heit und Ein­hal­tung verbindlich­er Zusagen oder Ein­bindung (z.B. der Feuer­wehr) bere­inigt werden.

Die gesamte Umstruk­turierung des HSE am Stan­dort Peine brachte etliche neu zu klärende Sit­u­a­tio­nen mit sich – zum Beispiel im Fremd­fir­men­man­age­ment. Fremd­fir­men unter­liegen hin­sichtlich HSE dem Schw­er­punkt der Bringschuld – der Stan­dort dem der Holschuld. Entsprechend mussten sich Fremd­fir­men durch Bestä­ti­gung eines Vor­gabeschreibens unmit­tel­bar allen Vor­gaben der Neuregelung „unter­w­er­fen“, für Neukun­den ist die Ablehnung der Vor­gabe als Block­ing Point kon­se­quent umge­set­zt wor­den; keine Akzep­tanz – kein Auftrag.

Eben­falls stellte die unzure­ichende HSE-Ken­nt­nis der mit der Stan­dorter­weiterung extern beauf­tragten Dien­stleis­ter ein Damok­less­chw­ert dar, da Leis­tun­gen vielfach nicht HSE-kon­form erbracht und somit fortwährend nachgear­beit­et und zusät­zlich koor­diniert wer­den mussten. Hierzu zählten einige Gew­erke bezüglich der Pla­nungs- und Bau­maß­nah­men sowie der Aus­führung und Beurteilun­gen im Brand­schutz. Die Brand­last wurde auf­grund des umfan­gre­ichen Umgangs mit unter­schiedlichen Kun­st­stof­f­gran­u­lat­en als erhe­blich bew­ertet. Die Folge war die entsprechende Ein­stu­fung zahlre­ich­er Lager- und Ver­ar­beitungs­bere­iche mit sig­nifikan­ten Erweiterun­gen im baulichen und abwehren­den Brand­schutz sowie der Hin­weis durch den Sachver­sicher­er auf eine empfind­liche Anpas­sung der Ver­sicherung­sprämie. Erst aus diesen Rah­menbe­din­gun­gen resul­tierende Brand­ver­suche aller ver­wen­de­ten Kun­st­stof­f­gran­u­late unter erhe­blich über­triebe­nen Realbe­din­gun­gen. Sie zeigten auf, dass kein­er der am Stan­dort ver­wen­de­ten Kun­st­stoffe in sein­er Beschaf­fen­heit brand­fördernde Eigen­schaften besaß oder brennbar war. Auch Stauben­twick­lung im nur annäh­ernd kri­tis­chen Bere­ich kon­nte nicht nachgewiesen wer­den, so dass alle entsprechend weit­er­greifend­en und avisierten Restrik­tio­nen ausblieben.

Beauftragten-Wesen

Bis zur HSE-Pro­jek­tierung wur­den die Funk­tio­nen Brand­schutzbeauf­tragter, Abfall­beauf­tragter und Sicher­heits­beauf­tragter funk­tionell auf eine Per­son gebün­delt. Unternehmerisch sind bei solchem Vorge­hen Kon­flik­te und Prob­leme vor­pro­gram­miert – in Bezug auf Haf­tung, Arbeitssorgfalt und Interessenkonflikte.

Spätestens bei Urlaub oder Krankheit des „Mul­ti-Beauf­tragten“ befind­et sich der Unternehmer durch eine aus­geprägte Bringschuld zwis­chen schw­er abzu­gren­zen­den, wider­stre­i­t­en­den Haftungsobliegenheiten.

Auf­grund ein­er Neube­w­er­tung der Behörde und Aufla­gen hin­sichtlich geän­dert­er Emis­sio­nen wur­den nach dem Brand­schutzgutacht­en die Beset­zung des Brand­schutzbeauf­tragten an einen exter­nen Dien­stleis­ter über­tra­gen und ein Abfall­beauf­tragter in Zusam­me­nar­beit mit exter­nen Sachver­ständi­gen neu qualifiziert.

Die zuständi­ge Auf­sichtsper­son (auch als TAB, Tech­nis­ch­er Auf­sichts­beamter, geläu­fig) der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM) wurde über die Entwick­lun­gen regelmäßig informiert. Mehrere Kon­sul­ta­tio­nen der Auf­sichtsper­son erfol­gten auch zur Abstim­mung ein­er durch die Mitar­beit­er geäußerten Besorg­nis über ver­meintliche Gefahrstof­f­ex­po­si­tio­nen im Rah­men ein­er Bestands-Lack­an­lage. Mehrere Mes­sun­gen (sta­tisch und dynamisch am Mitar­beit­er) führten jedoch zur Ent­las­tung, so dass die in Lack­ier­ereien oblig­a­torischen Schutz­maß­nah­men unter Ein­bindung der Mitar­beit­er umge­set­zt wer­den kon­nten und es kein­er beson­deren Zusatza­u­fla­gen bedurfte.

Intern wurde die Zusam­me­nar­beit auch mit dem Betrieb­srat (BR) dahinge­hend inten­siviert, dass Bege­hun­gen grund­sät­zlich angekündigt wur­den und der BR auch bei kleineren Entschei­dun­gen grund­sät­zlich einge­bun­den wurde – zum Beispiel im Rah­men eines täglichen Austauschs.

Die betrieb­särztliche Betreu­ung hinge­gen wurde auf­grund umfan­gre­ich unzure­ichen­der Leis­tun­gen und Unregelmäßigkeit­en nach 15 Jahren durch einen eigen­ständi­gen Betrieb­sarzt erset­zt, so dass auch der medi­zinis­che Arbeitss­chutz wieder suf­fizient und zukun­ft­sori­en­tiert arbeitet.

Weit­ere Prozesse, Abläufe etc., die neu aus­gear­beit­et wur­den, waren zum Beispiel Prü­fun­gen zahllos­er Anschlag­punk­te nach DGUV, DIN, TRBS und ASR in Zusam­men­wirkung neuer Lösun­gen für absturzge­fährdete Bere­iche ober­halb von Maschi­nen. Auch die Ausar­beitung neuer Explo­sion­ss­chutz­doku­mente (mit Ein­bindung der Feuer­wehr) und die Ver­gabe der regelmäßi­gen Regal­prü­fun­gen nach DIN sowie die an externe Dien­stleis­ter nach der DGUV vorgegebe­nen Schu­lun­gen von Flur­förderzeu­gen fällt in die laufend­en Dauerbeschäftigungen.

Die Zunahme von AGV´s (Auto­mat­ic guid­ed Vehi­cles (auch „Führerlose Trans­port­sys­teme“)) und Robot­ern am Stan­dort erforderte kon­tinuier­liche Überwachung und Anpas­sung der Trans­port­sys­teme an die unverän­der­lichen Vor­gaben des Werks. Physis­che Begren­zun­gen von Robot­er­sys­te­men war ein­er der wichtig­sten Aspek­te, der hier immer wieder als Redun­danz instal­liert wurde, für den Fall, dass die Soft­ware ver­sagt – was bere­its bei Demon­stra­tio­nen häu­figer vorkam.

Die AGV´s haben unverän­dert viele Schnittstellen zum Men­schen, an denen sen­si­bel gear­beit­et wer­den muss. Während dem Her­steller der Sys­teme die instal­lierten Tools aus­re­ichend erschienen, wurde unser­er­seits immer wieder darauf aufmerk­sam gemacht, wo in der Erken­nung und den Ver­hal­tens­abläufen des Sys­tems Lück­en auffie­len – durch ein­fache physis­che Tests und Pro­voka­tio­nen. Recht banal war zum Beispiel, dass so ein AGV (beladen mit einem Trans­portre­gal rund 550 kg schw­er) nach einem Not-Aus im Ern­st­fall zwar anhält, auf­grund sein­er pro­gram­mierten Streck­enein­bindung jedoch nicht manuell zu ver­schieben war. Verbesserungspflichtig, denn wenn das Sys­tem einen Mitar­beit­er auf­grund fehlen­der Erken­nung in ein­er Lade­bucht an die Wand gedrückt hätte, wären die Ret­tungs­maß­nah­men erschw­ert gewesen.

Im Zusam­men­hang mit der deut­lichen Zunahme der Automa­tisierung am Stan­dort – ins­beson­dere an Indus­trier­o­bot­ern – wurde das 3rd-Par­ty-Prinzip für Maschi­nen gem. EN 60204–1 für zukün­ftige Maschi­nenbestel­lun­gen bere­its per Auf­tragserteilung als Bringschuld des Her­stellers in dessen Las­ten­heft über­tra­gen, und Altbestände wur­den neu über­prüft. Die regelmäßige tech­nis­che Überwachung des Maschi­nen­parks gemäß Maschi­nen­richtlin­ie und DGUV-Vor­gaben wurde an einen exter­nen Dien­stleis­ter übergeben.

Die Stan­dorte Bre­men und Han­nover wur­den besucht, und deren Arbeit­splätze sind entsprechend der vor­ge­nan­nten Aspek­te in ihren Schw­er­punk­ten beurteilt wor­den. Weit­ere Maß­nah­men (z.B. in der Maschi­nen­prü­fung) wur­den auch dort beauf­tragt, Sicher­heits­beauf­tragte wur­den aus­ge­bildet, und über die Liegen­schaft­sträger wurde das jew­eilige Stan­dort­man­age­ment in reduziert­er Form an das neu imple­men­tierte Stan­dort­man­age­ment Peine angepasst. Die Außen­stellen wur­den sukzes­sive besucht, um die jew­eili­gen Fortschritte mit den Abteilungsleit­ern vor Ort abzustimmen.

Neben der (dur­chaus reduzierten) Gefährdungskom­plex­ität der Außen­stan­dorte war auch das Gefahrstof­fkataster (GK) am Stan­dort Peine über­ar­beitungspflichtig. Der Inhalt war sehr umfan­gre­ich, auf­grund sel­tener Verän­derung in der Prozess­kette der Kun­st­stoffher­stel­lung sowie klaren Vor­gaben in der Rohstof­fver­ar­beitung jedoch wenig dynamisch. Entsprechend wurde das GK in sein­er Bestand­skartei bzgl. der Gefährdun­gen angepasst und mit den Sicher­heits­daten­blät­tern sowie Men­ge­nangaben lediglich aktu­al­isiert und wird erst mit­tel­fristig auf das „Ein­fach­es Maß­nah­menkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) der BAuA umgestellt.

Eine Medi­enkennze­ich­nung war am Stan­dort Peine nahezu unberück­sichtigt. Auf­grund der beste­hen­den Gefahr, die sich durch eine Jahrzehnte alte Struk­tu­ran­pas­sung eines Medi­en­flusses ohne Kennze­ich­nung und Planüber­sicht­en ergibt (die BASF-Explo­sion in 2016 machte die Kom­plex­ität deut­lich, siehe Sicher­heitsin­ge­nieur 12/2019, S. 34/35), wurde diese jedoch neu konzep­tion­iert und noch inner­halb des Pro­jek­ts in ihrer Umset­zung als laufend­er Prozess gestartet.

Auffälligkeiten

Neben den bere­its erwäh­n­ten, immer wieder kri­tisch zu beurteilen­den Schnittstellen in der Men­sch-AGV-Inter­ak­tion sowie der erhe­blich abwe­ichen­den Fehlbeurteilung vorhan­den­er Brand­las­ten, hat das Pro­jekt an mehreren Punk­ten durch ein­fache, test­be­zo­gene Aus­löse-Pro­voka­tion gezeigt, wie wichtig die Über­prü­fung zahlre­ich­er Abläufe in der Prax­is ist. Dies ist ins­beson­dere dann essen­tiell, wenn es sich um die Angaben extern­er Dien­stleis­ter / Her­steller im Rah­men von Sicher­heitsabläufen kom­plex­er Anla­gen handelt.

So stand die Über­gabe ein­er Flach­bet­t­lack­ier­an­lage mit 30 Meter Län­gen­maß zur Interieurvere­delung des Audi Q8 an. Die Resul­tate im Kon­text mit kon­stru­ierten „Was passiert, wenn …?“-Fra­gen bezüglich der Sicher­heitsab­schal­tung von CO2 im Alarm­fall waren ver­nich­t­end. Der erste Über­ga­beter­min schlug fehl, weil der Mitar­beit­er des Her­stellers auf fach­liche Fra­gen bes­timmter Arbeitsab­schnitte keine Auskun­ft geben kon­nte. Beim zweit­en Ter­min kon­nten zwar durch einen neuen Mitar­beit­er die einzel­nen Abschnitte erk­lärt wer­den – jedoch nicht deren Abfol­gen im Kon­text eines Alarms. Erst beim drit­ten Über­ga­beter­min war ein weit­er­er Mitar­beit­er in der Lage, die Abschnitte einzeln, im Zusam­men­spiel und beim Ablauf eines Alarms aus­re­ichend zu erk­lären. Hier scheit­erte es erst, als ver­langt wurde, dass ein zuvor the­o­retisch angenommen­er Alarmierungs­grund tat­säch­lich physisch provoziert wurde – die Sicher­heitssys­teme ver­sagten in der prak­tis­chen Vorführung.

Die Analyse des Vor­falls hat­te ergeben, dass die für das vorgegebene Not­fal­lkonzept vorge­se­henen Schließmech­a­nis­men der Lack­ier­an­lage untere­inan­der nicht kom­pat­i­bel waren, weil sich zwei durch den Her­steller ver­wen­dete Soft­ware-Kom­po­nen­ten nach ihrer Aus­lö­sung gegen­seit­ig block­ierten. Im Ern­st­fall wäre der Mitar­beit­er in einem CO2-gefluteten Raum erstickt – weil sich zwei Soft­warekom­po­nen­ten nicht ver­tra­gen. Die Anlage kon­nte erst im 4. (!) Anlauf der Über­gabe und nach Bere­ini­gung der Soft­wareprob­lematik erfol­gre­ich abgenom­men werden.

Resümee

Als Fach­leute wis­sen wir um unsere Aus­rich­tun­gen gemäß ASiG und weit­er­er Geset­zen, Verord­nun­gen und Vorschriften. Auch ist uns bekan­nt, dass die Vor­gaben an den Unternehmer keine fre­undlich gedacht­en Ein­ladun­gen sind, son­dern genau das: Vor­gaben, die einzuhal­ten sind.

Seit 2014/15 hat der Arbeitss­chutz einen großen Turn-around erfahren; dem Unternehmer wird ein erhe­blich­er Entschei­dungs­freiraum ermöglicht; allerd­ings mit der nicht min­der umfan­gre­ichen Doku­men­ta­tion­spflicht und der damit ein­herge­hen­den Haf­tung für ihn – und zwar im Ern­st­fall pri­vat. Allerd­ings wis­sen wir auch, dass wir im Verkauf zu 80% den Verkäufer „kaufen“ und nicht das Pro­dukt. Ergo kön­nen wir noch so oft den Fin­ger heben und Geset­ze rez­i­tieren, wie es geht – wenn ich mein Gegenüber nicht erre­iche, wird es meine (gut begrün­de­ten) Vorschläge nicht umset­zen; der Arbeitss­chutz wird mir nicht abgekauft. Offen­heit und Verbindlichkeit, Zuhören und empathis­ches Vorge­hen helfen, die Rah­menbe­din­gun­gen ein­er ein­heitlichen Sprache zu schaf­fen, und BBS – also erst die Sen­si­bil­isierung und Ein­bindung der Mitar­beit­er aller Ebe­nen — ermöglicht eine hohe Akzep­tanz in der Maßnahmeumsetzung.

Die Mitar­beit­er bei fau­re­cia haben ver­standen, dass Arbeitss­chutz kein geset­zes­basieren­des Ver­bots­man­age­ment ist, son­dern ihnen die ein­ma­lige Chance gibt, den eige­nen Arbeit­splatz mit zu gestal­ten. Und die Führungskräfte wis­sen jet­zt, für was sie wann haften und wofür der Arbeitss­chutz im Hause „gut“ ist.

Das Pro­jekt sollte nach ca. 2.000 Stun­den extern­er HSE-Leis­tung bin­nen eines Jahres umge­set­zt sein. Im laufend­en Pro­jekt entsch­ied man sich zugun­sten der Qual­ität in der Über­gabe von einem harten Cut Abstand zu nehmen. Unter Ein­hal­tung des Stun­den­vol­u­mens beschloss man zusam­men, die Über­gabe an den inter­nen Fol­ge­m­an­ag­er HSE bere­its nach rund neun Monat­en im Back­ground zu begin­nen und bin­nen weit­er­er neun Monate zunehmend aus­laufen zu lassen. Ziel war eine län­gere Zugriff­s­möglichkeit auf den noch präsen­ten, exter­nen Dien­stleis­ter und eine durch Ver­ant­wor­tungszu­nahme in der Einar­beitung des Nach­fol­gers zu sehende, schle­ichende „Entwöh­nung“ unter real laufend­en Pro­duk­tion­san­forderun­gen. Der Erfolg ist ein Standort,

  • der rund 85 Prozent der vorgeschla­ge­nen Sicher­heits­maß­nah­men kurzfristig umsetzt,
  • der bin­nen eines Jahres von erre­icht­en 10 Prozent der Zielvor­gaben der europäis­chen HSE-Audits auf 100 Prozent gestiegen ist und
  • der mit seinen Maß­nah­men mit­tler­weile durch die BGHM prämiert wird (HSE-Dojo im Werk zur Nutzung für Ein- und Unter­weisun­gen und Schu­lun­gen durch alle Mitarbeiter).

Kurzum: ein Stan­dort, der eine gesunde HSE-Struk­tur vor­weist und zu einem europäis­chen Ref­erenz-Mod­ell sein­er Branche im Arbeitss­chutz gewor­den ist.


Foto: Arne Koss

Autor: Arne Koss

Sachver­ständi­ger, Coach & Trainer
(DGUV-zert.) für Arbeitssicher­heit, Gesundheitsschutz,
Notfallmanagement

E‑Mail: post@sikono.de


Kevin Krause, Fachkraft für Arbeitssicher­heit bei fau­re­cia, Peine
Foto: Fau­re­cia Peine

Kevin Krause, die neue Sifa am Fau­re­cia-Stan­dort Peine: „Mir hat dieser Pro­jek­tver­lauf gezeigt, wie abhängig HSE von ein­er Tea­mar­beit aller Beteiligten ist und welche Stel­len­werte die Ver­hal­tens-Sen­si­bil­isierung (Behav­ior based safe­ty) und Ein­bindung der Mitar­beit­er für die Nach­haltigkeit besitzen. Es gab viele konz­ern­in­terne Restrik­tio­nen, die die Anpas­sung an deutsche Vor­gaben erhe­blich erschw­erten. Zusam­men mit den Alt­las­ten aus der his­torisch geprägten Per­son­alfluk­tu­a­tion unser­er HSE-Abteilung, eine echte Her­aus­forderung. Auch die unmit­tel­bare Kun­den­ab­hängigkeit der Auto­mo­bil-Zulieferindus­trie forderte schon im Tages­geschäft höch­ste Flex­i­bil­ität und per­ma­nente Anpas­sung ein. Das von der Werkleitung proak­tiv gelegte Fun­da­ment, HSE am Stan­dort „gesund machen zu wollen“, zog eine unmit­tel­bare Neuschu­lung all unser­er Führungskräfte und der Qual­i­fizierung von 18 neuen Sicher­heits­beauf­tragten durch Arne Koss nach sich. Durch diese Rah­menbe­din­gun­gen und Sen­si­bil­isierung aller Ebe­nen kon­nte unser Werk zu dem wer­den, was es jet­zt ist: ein Ref­eren­z­s­tan­dort in HSE für Konz­ern und BG mit in sich redun­dan­ten Sicherheitsabläufen.“

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