1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Organisation »

Für Einsteiger und Umsteiger

Die Arbeitsschutznorm DIN ISO 45001:2018
Für Einsteiger und Umsteiger

Mit Gefährdungs­beurteilun­gen wer­den poten­tielle Gesund­heits­ge­fahren erkan­nt, Beschäftigte unter­wiesen und arbeitsmedi­zinisch betreut. Lei­der sind allzu oft die einzel­nen Aktiv­itäten nicht aufeinan­der abges­timmt und ins­beson­dere mit zunehmender Größe ein­er Organ­i­sa­tion steigt die Notwendigkeit ein­er sys­tem­a­tis­chen Koor­dinierung. Die neue DIN ISO 45001 set­zt genau hier an.

Der Bedarf für eine sys­tem­a­tis­che Struk­turierung des Vorge­hens im Arbeitss­chutz ist nicht neu. Bere­its im Jahr 1999 entwick­elte die British Stan­dard Insti­tu­tion (BSI) den British Stan­dard Occu­pa­tion­al Health- and Safe­ty Assess­ment Series 18001, kurz OHSAS 18001. Diese Norm ver­bre­it­ete sich weit über Großbri­tan­nien hin­aus und wurde weltweit zum Stan­dard für Zer­ti­fizierun­gen des Arbeitsschutzmanagementsystems.

Auf­grund der weltweit­en Ver­bre­itung der OHSAS 18001 schlug die BSI im März 2013 der Inter­na­tion­al Orga­ni­za­tion for Stan­dard­iza­tion (ISO) die Erar­beitung ein­er inter­na­tionalen Arbeitss­chutz-Norm, auf Basis der OHSAS 18001 vor. Begrün­det durch die hohe Kom­plex­ität des Arbeitss­chutzes und den großen Unter­schieden der Sicher­heit­sniveaus der einzel­nen Staat­en nah­men die Beratun­gen deut­lich mehr Zeit in Anspruch, als son­st bei inter­na­tionalen Nor­men üblich. So gin­gen zum ersten Nor­men­twurf über 3.000 Kom­mentare ein. Der DIS 1 wurde von 28 Prozent der nationalen Nor­mungs­gremien abgelehnt und ver­fehlt damit die notwendi­ge Dreiviertel-Mehrheit.

Der daraufhin erstellte DIS 2 ori­en­tierte sich stärk­er als der erste Nor­men­twurf an der High Lev­el Struc­tur (HLS), die allen Man­age­ment­nor­men zugrunde liegt um die Kom­bi­na­tion unter­schiedlich­er Man­age­mentsys­teme beispiel­weise aus den Bere­ichen Energie, Qual­ität oder Umwelt zu ermöglichen. So wurde DIS 2 im Sep­tem­ber 2017 mit ein­er Zus­tim­mung von 88 Prozent von der inter­na­tionalen Normkom­mis­sion angenommen.

Die im Juni 2018, fünf Jahre nach dem offiziellen Vorschlag der BSI, veröf­fentlichte Norm trägt den deutschen Titel Man­age­mentsys­teme für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit – Anforderun­gen mit Anleitung zur Anwen­dung (DIN ISO 45001:2018).

Inhalte der ISO 45001

Durch die HLS ist der Auf­bau der Norm in wesentlichen Zügen vorgegeben. Inhaltlich ori­en­tiert sich die DIN ISO 45001 an der OHSAS 18001. Dessen ungeachtet set­zt die DIN ISO 45001 eigene Akzente und Schw­er­punk­te. So wer­den die für das Man­age­mentsys­tem für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit (SGAMS) rel­e­van­ten Begriffe definiert, beispiel­sweise Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit (SGA), Risiken, Chan­cen, Kom­pe­tenz sowie Beteili­gung und Kon­sul­ta­tion der Beschäftigten.

Der Kon­text der Organ­i­sa­tion muss neben den inter­nen, inter­essierten Parteien auch externe, inter­essierte Parteien berück­sichti­gen. Interne, inter­essierte Parteien sind neben den Beschäftigten, den Führungskräfte und der ober­sten Leitung beispiel­sweise der Betrieb­sarzt, die Fachkraft für Arbeitssicher­heit und, falls vorhan­den, der Betriebs- respek­tive Per­son­al­rat. Zu den exter­nen, inter­essierten Parteien zählen neben den staatlichen Behör­den (zum Beispiel Gewer­beauf­sicht­sämter) und den Beruf­sgenossen­schaften beispiel­sweise Kun­den, Liefer­an­ten und Anwohn­er. Je nach Kon­stel­la­tion kön­nen sich auch benach­barte Unternehmen, Ver­mi­eter, Gew­erkschaften, nationale und inter­na­tionale Nichtregierung­sor­gan­i­sa­tio­nen, oder die Ange­höri­gen der Beschäfti­gen für das Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem ein­er Organ­i­sa­tion interessieren.

Führung und Beteiligung der Beschäftigten

Viel stärk­er als bish­er liegt die Ver­ant­wor­tung für das SGAMS bei der ober­sten Leitung ein­er Organ­i­sa­tion. Sie muss nicht nur die SGA-Poli­tik bes­tim­men, aus der SGA-Ziele abgeleit­et wer­den, son­dern sich darüber hin­aus auch zum SGAMS beken­nen und die Rechen­schaft­spflicht dafür übernehmen.

Die ober­ste Leitung kann Auf­gaben auf Führungskräfte und andere Mitar­beit­er delegieren und diesen bes­timmte Rollen inner­halb des SGAMS zuweisen. Ungeachtet der Rol­len­zuweisung verbleibt die Gesamtver­ant­wor­tung bei der ober­sten Leitung, welche die Führungskräfte bei der Ausübung ihrer Rollen kon­trol­liert und unterstützt.

Die Beschäftigten sind viel mehr als bish­er in die Gestal­tung sicher­er und gesun­der Arbeits­be­din­gun­gen einzubeziehen. Die DIN ISO 45001 unter­schiedet dabei zwis­chen der bloßen Ein­hol­ung der Ansicht­en der Beschäftigten vor der Entschei­dung, der soge­nan­nten Kon­sul­ta­tion, und der Ein­beziehung der Beschäftigten in die Entschei­dungs­find­ung, der Beteili­gung. Bei welchen Prozessen eine Kon­sul­ta­tion oder Beteili­gung der Beschäftigten zu erfol­gen hat, ist in der Norm expliz­it fest­gelegt. Dies ist als Min­i­malan­forderung zu ver­ste­hen. Selb­stver­ständlich kön­nen die Beschäftigten auch bei allen anderen Prozessen beteiligt wer­den. Dafür ist es nicht zwin­gend notwendig, alle Beschäftigten einzeln zu befra­gen, die Ein­beziehung kann auch über die Vertreter der Beschäftigten wie den Betriebs- oder Per­son­al­rat, oder bei speziellen Fragestel­lun­gen die Ers­thelfer und Sicher­heits­beauf­tragten geschehen.

Unab­hängig davon, für welche Art und welch­es Aus­maß der Ein­beziehung der Beschäftigten sich eine Organ­i­sa­tion entsch­iedet, sind die dabei auftre­tenden Hin­dernisse zu iden­ti­fizieren und zu beseit­i­gen bzw. auf das kle­in­st­mögliche Maß zu reduzieren. Hin­dernisse bei der Ein­beziehung der Beschäftigten kön­nen beispiel­sweise der Zugang zu Infor­ma­tio­nen oder die ter­min­liche Über­schnei­dung von Schichtar­beit und Besprechun­gen sein.

Planung und Betrieb

Vor der Pla­nung zur Erre­ichung der SGA-Ziele ist eine Bestand­sauf­nahme notwendig. Nur wenn eine Organ­i­sa­tion weiß, welche Gefährdun­gen und Risiken bei der Arbeit für ihre Beschäftigten beste­hen, kann sie darauf reagieren. Klas­sis­ches Instru­ment zur Iden­ti­fizierung von SGA-Gefährdun­gen und Beurteilung von SGA-Risiken ist die Gefährdungs­beurteilung. In ihr wer­den die auftre­tenden Gefahren ermit­telt, die daraus resul­tieren­den Gefährdun­gen beurteilt und mögliche Sicher­heits­maß­nah­men abgeleit­et, aus­gewählt, umge­set­zt und auf ihre Wirk­samkeit kon­trol­liert. Damit geht die Gefährdungs­beurteilung deut­lich über die im Kapi­tel 6 der Norm geforderte Pla­nung hin­aus und greift schon auf die Kapi­tel 8 und 9, in denen die Umset­zung der Maß­nah­men sowie deren Wirk­samkeit­skon­trolle beschrieben sind, vor. Diese „Zer­stück­elung“ der Gefährdungs­beurteilung auf mehrere Normkapi­tel ist der HLS der Man­age­ment­nor­men geschuldet und hat für die prak­tis­che Umset­zung im tagtäglichen Betrieb kein­er­lei Folgen.

Neu ist, dass neben den Gefährdun­gen und Risiken auch Chan­cen ermit­telt wer­den müssen. Mit Chan­cen ist nicht etwa die Ein­hal­tung geset­zlich­er Vor­gaben durch wirk­same Umset­zung der Sicher­heits­maß­nah­men son­dern vielmehr eine Steigerung der Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten bei der Arbeit durch geson­derte Maß­nah­men gemeint. Beispiel­sweise müssen gemäß der Arbeitsstät­ten­richtlin­ie A3.5 – Raumtem­per­a­turen (ASR A3.5) „zusät­zliche Maß­nah­men“ bei Über­schre­it­en der Luft- und Raumtem­per­atur von 26 °C ergrif­f­en wer­den. Bei Über­schre­it­en dieser Tem­per­atur sind sink­ende Leis­tungs­fähigkeit und Arbeit­slust, erhöhte Müdigkeit und Konzen­tra­tionss­chwäche sowie ver­mehrte Herz-Kreis­lauf­be­las­tun­gen die Fol­gen. Kor­rek­tur­maß­nah­men kön­nen gemäß ASR A3.5 eine effek­tive Steuerung des Son­nen­schutzes, das Abschal­ten nicht dauer­haft benötigter Elek­trogeräte, die Lüf­tung in den Mor­gen­stun­den und die Bere­it­stel­lung geeigneter Getränke sein. In diesem Fall kann die Instal­la­tion ein­er Kli­maan­lage als Chance betra­chtet wer­den, da sie zu ein­er Erhöhung der Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten über das geset­zlich geforderte Maß hin­aus führen.

Auch bei Beschaf­fun­gen sind die möglichen SGA-Risiken und ‑Chan­cen im Vorhinein zu betra­cht­en. Bei der Beschaf­fung neuer Arbeitsmit­tel ist es inzwis­chen etablierte Prax­is, die möglichen Auswirkun­gen auf die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten bei der Arbeit zu berück­sichti­gen. Bei Dien­stleis­tun­gen find­et eine solche Betra­ch­tung häu­fig unter dem Schlag­wort Fremd­fir­men­man­age­ment erst nach der Auswahl eines Leis­tungser­bringers, jedoch vor der Erbringung der Leis­tung statt. Durch Vor­gabe eines ein­heitlichen Beschaf­fung­sprozess­es sowohl für Waren und Güter als auch für Dien­stleis­tun­gen soll dies zukün­ftig angeglichen wer­den und die SGA-Risiken und ‑Chan­cen bere­its in die Auswahl möglich­er Leis­tungser­bringer einfließen.

Der Über­gang von der Beschaf­fung extern­er Dien­stleis­tun­gen zur Aus­gliederung vor­mals betrieb­sin­tern­er Prozesse ist häu­fig fließend. Daher fordert die DIN ISO 45001 einen Prozess zur Steuerung aus­gegliedert­er Prozesse. Art und Umfang der Steuerung aus­gegliedert­er Prozesse sind in erhe­blichem Maß von den Prozessen selb­st abhängig und wer­den von der Organ­i­sa­tion eigen­ver­ant­wortlich festlegt.

Unterstützungsprozesse im SGAMS

Für den Auf­bau, die Ver­wirk­lichung, Aufrechter­hal­tung und Verbesserung des SGAMS sind weit­ere Prozesse notwendig. So sind beispiel­sweise alle Beschäftigten, die Ein­fluss auf das SGAMS nehmen kön­nen, entsprechend zu schulen. Dies gilt selb­stver­ständlich ins­beson­dere für die Beschäftigten, denen die ober­ste Leitung bes­timmte Rollen mit dazuge­höri­gen Ver­ant­wor­tung und Befug­nis­sen zugewiesen hat. Neben dem Wis­sen über das SGAMS wer­den in den meis­ten Fällen weit­ere Kom­pe­ten­zen, beispiel­sweise die Aus­bil­dung zum betrieblichen Ers­thelfer oder Sicher­heits­beauf­tragten, notwendig sein. Die notwendi­gen Kom­pe­ten­zen sind zu ermit­teln, mit den vorhan­de­nen abzu­gle­ichen und gegebe­nen­falls weit­ere Schu­lun­gen durchzuführen.

Wer, wann, mit wem, wie, worüber kom­mu­niziert ist auch für kleinere und mit­tlere Unternehmen eine nicht zu unter­schätzende Fragestel­lung. Denn was triv­ial klingt, ent­pup­pt sich im Detail häu­fig als sehr kom­plex­es The­ma. Dies gilt nicht nur für den Bere­ich der Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit son­dern darüber hin­aus in allen Belan­gen der Unternehmen­skom­mu­nika­tion. Bei der nor­malen Kom­mu­nika­tion sind neben sprach­lichen Aspek­ten, die Sprache selb­st (bei einem glob­al agieren­den, deutschen Konz­ern kön­nten dies neben Deutsch und Englisch auch die Lan­dessprache der jew­eili­gen Zweig­stelle sein) und dem sprach­lichen Niveau (Fach­be­griffe, Ver­ständlichkeit) auch Aspek­te der Diver­sität, der Lese- und Schreibfähigkeit und der jew­eili­gen Kul­tur zu berücksichtigen.

Ins­beson­dere in Not­fall­si­t­u­a­tio­nen ist wichtig, dass möglichst exakt und nachvol­lziehbar fest­gelegt ist, wer wie kom­mu­niziert. Bere­its bei einem ver­gle­ich­sweise kleinen Arbeit­sun­fall mit ein­er anschließen­den Arbeit­sun­fähigkeit von mehr als drei Tagen aber ohne Folgeschä­den muss geregelt sein, wer mit der Beruf­sgenossen­schaft in Kon­takt tritt, wer die anderen Beschäftigten informiert und wer in der konkreten Not­fall­si­t­u­a­tion Ansprech­part­ner für die Ret­tungskräfte ist.

Wie jedes Man­age­mentsys­tem stützt sich auch das SGAMS auf doku­men­tierte Infor­ma­tio­nen. Dies sind neben den in der DIN ISO 45001 fest­gelegten auch die von der Organ­i­sa­tion zusät­zlich als wichtig erachteten Prozesse beispiel­sweise auf­grund rechtlich­er Verpflich­tun­gen und ander­er Anforderun­gen zu doku­men­tieren Infor­ma­tio­nen wie Gefährdungs­beurteilun­gen oder Unter­weisungsnach­weise. Es ist ein Prozess zur Steuerung dieser doku­men­tierte Infor­ma­tio­nen aufzubauen, zu ver­wirk­lichen und aufrechtzuer­hal­ten. Darin ist beispiel­sweise festzule­gen, wie die Doku­mente hin­sichtlich Daten­schutz (kein unbefugter Zugriff) und Daten­sicher­heit (kein Daten­ver­lust)] ges­teuert sowie in welchem Medi­um (Papi­er, elek­tro­n­is­che Datei, Mikro­film etc.) und in welchem For­mat (Prosa, Tabellen, Dia­gramme etc.) die Infor­ma­tio­nen doku­men­tiert wer­den sollen. Auch Zugriffs- und Änderungs­berech­ti­gun­gen, sowie die Nachvol­lziehbarkeit und Revi­sionsver­läufen sind zu regeln.

Bewertung und Verbesserung

Ist das SGAMS umge­set­zt, so ist regelmäßig dessen Funk­tion zu über­prüfen. Dazu ist zu definieren, was wie überwacht und anhand welch­er Zielvor­gaben bew­ertet wird. Zur Bes­tim­mung der SGA-Leis­tung kön­nen die SGA-Risiken und ‑Chan­cen überwacht sowie die Wirk­samkeit der durchge­führten Sicher­heits­maß­nah­men gemessen wer­den. Auch die Ein­hal­tung der rechtlichen Verpflich­tun­gen und ander­er Anforderun­gen ist zu überwachen, um möglichst proak­tiv auf Änderun­gen reagieren zu können.

Durch Audits in Anlehnung an die DIN EN ISO 19011 kann sys­tem­a­tisch über­prüft wer­den, in wie weit die Anforderun­gen der Norm erfüllt wer­den und wo noch Verbesserungspo­ten­tial beste­ht. Sind alle Nor­man­forderun­gen erfüllt, ste­ht ein­er Zer­ti­fizierung durch eine akkred­i­tierte Stelle nichts im Wege. Erfahrungs­gemäß emp­fiehlt es sich, ein Zer­ti­fizierungsau­dit durch interne Audits vorzubereiten.

Darüber hin­aus soll­ten regelmäßige Man­age­ment­be­w­er­tun­gen durch die ober­ste Leitung erfol­gen. So kann über­prüft wer­den, ob das SGAMS noch den eige­nen Anforderun­gen, die auch über den (Mindest-)Anforderungen der DIN ISO 45001 liegen kön­nen, erfüllt. Auch hier kön­nen Verbesserungspo­ten­tiale und Risiken für das SGAMS iden­ti­fiziert werden.

Durch regelmäßige Audits und Man­age­ment­be­w­er­tun­gen ist eine frühzeit­ige Fest­stel­lung von Soll-Ist-Abwe­ichun­gen möglich. Dadurch kön­nen rechtzeit­ig Kor­rek­tur­maß­nah­men ergrif­f­en und die Ursachen für eventuelle Nicht-Kon­for­mitäten analysiert wer­den. Durch Nutzung des PDCA-Zyk­lus ist eine kon­tinuier­liche Verbesserung des SGAMS und der SGA-Leis­tung möglich, um so die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten bei der Arbeit weit­er zu steigern.

Schnittmengen mit anderen Normen

Auf­grund der bere­its erwäh­n­ten HLS hat die DIN ISO 45001 einen iden­tis­chen Auf­bau wie die ISO 9001 (Qual­itäts­man­age­ment) und die ISO 14001 (Umwelt­man­age­ment) sowie zur DIN Spec 91020 (Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment). Dies ist auch so beab­sichtigt, um die Kom­bi­na­tion mehrerer Man­age­mentsys­teme zu einem inte­gri­erten Man­age­mentsys­tem zu ermöglichen.

Dabei stellt die DIN SPEC 91020 keinen eigen­ständi­gen Stan­dard für Gesund­heits- und Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­teme dar, son­dern soll es ein­er Organ­i­sa­tion ermöglichen, die betrieblichen Struk­turen und Prozesse dafür zu schaf­fen, dass die Arbeits­be­din­gun­gen gesund­heits­gerecht und leis­tungs­fördernd gestal­tet und die Beschäftigten zu gesund­heits­fördern­den Ver­hal­ten geschult und motiviert wer­den. Entsprechend gibt es inhaltliche Über­schnei­dun­gen zwis­chen der DIN ISO 45001, welche als eigen­ständi­ge Norm ohne Rück­griff auf andere Nor­men umge­set­zt wer­den kann, und der DIN SPEC 91020. Die miteinan­der ver­bun­de­nen The­men Arbeitssicher­heit und Gesund­heit wer­den als zusam­menge­hörig betra­chtet. So ist es mit der DIN ISO 45001 gelun­gen, die kün­stliche Tren­nung der The­men des tra­di­tionellen Arbeitss­chutzes und des betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ments aufzuheben und diese Bere­iche zusam­men­zuführen, ohne die DIN SPEC 91020 obso­let zu machen.

Praktische Umsetzung

Durch die Veröf­fentlichung der DIN ISO 45001 als Ersatz für die OHSAS 18001:2007, ist die OHSAS 18001 zurück­ge­zo­gen wor­den. Es gilt ein drei­jähriger Umstel­lungszeitraum, in dem die bish­eri­gen Zer­ti­fikate, welche auf Basis der OHSAS 18001:2007 aus­gestellt wor­den sind, ihre Gültigkeit behal­ten. Eine Neu- oder Re-Zer­ti­fizierung auf Basis der OHSAS 18001:2007 ist nach Feb­ru­ar 2020 nicht mehr möglich. OHSAS-Zer­ti­fikate haben eine entsprechend verkürzte Gültigkeit.

Der Umstieg auf die DIN ISO 45001 ist also in diesem Jahr drin­gend anzu­rat­en. Dafür emp­fiehlt es sich, zunächst die Lück­en zu iden­ti­fizieren und anschließend einen Umset­zungs­plan aufzustellen. Schu­lun­gen und die Bewusst­seins­bil­dung für alle Beschäftigten über das SGAMS und ihren Ein­fluss darauf wer­den sicher­lich die meiste Zeit in Anspruch nehmen. Die inter­nen Audi­toren und die Führungskräfte soll­ten beson­ders inten­siv geschult wer­den. Sind die zusät­zlichen Prozesse beschrieben und alle Mitar­beit­er geschult, muss die Wirk­samkeit ver­i­fiziert wer­den. Dies kann durch ein internes Audit oder eine Man­age­ment­be­w­er­tung der ober­sten Leitung geschehen. So kön­nen „böse Über­raschun­gen“ im Zer­ti­fizierungsau­dit ver­hin­dert werden.

Für Organ­i­sa­tio­nen, die die Ein­führung der DIN ISO 45001 zum Anlass nehmen, ihr bere­its vorhan­denes Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem erst­ma­lig zer­ti­fizieren zu lassen oder ein kom­plett neues Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem einzuführen ist zu empfehlen, damit noch einige Zeit zu warten, da sich erfahrungs­gemäß die Abläufe erst ein­spie­len müssen und die Zer­ti­fizierungsstellen mit Anfra­gen über­häuft wer­den. Mit aus­re­ichend Vor­lauf kann eine stress­freie Zer­ti­fizierung nach DIN ISO 45001 erfolgen.


Aufbau der DIN ISO 45001

  1. Anwen­dungs­bere­ich
  2. Nor­ma­tive Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Kon­text der Organisation
  5. Führung und Beteili­gung der Beschäftigten
  6. Pla­nung
  7. Unter­stützung
  8. Betrieb
  9. Bew­er­tung der Leistung
  10. Verbesserung

Weitere Informationen

Infor­ma­tio­nen zur DIN ISO 45001:

Zur Ein­führung und Zertifizierung:


Foto: IfG GmbH

Autor:

Dr. Chris­t­ian Messner

IfG GmbH

 

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de