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GS, CE und Co. im Arbeitsschutz

Eine kleine Zeichenkunde
GS, CE und Co. im Arbeitsschutz

GS, CE und Co. im Arbeitsschutz
Foto: © bluedesign – stock.adobe.com
Die Schnittstelle zwis­chen Einkauf und Arbeitssicher­heit wird durch die Mitte März 2018 erschienene ISO 45001 aufgew­ertet. Der Gedanke, bes­timmte Kri­te­rien der Arbeitssicher­heit im Einkauf von Anfang an fest zu instal­lieren ist nicht kom­plett neu1, son­dern hat sich in anderen Man­age­mentsys­te­men (Qual­ität, Umwelt, usw.) bewährt. Hier­bei spie­len auch bes­timmte Zeichen ein Rolle, die beachtet aber auch nicht über­be­w­ertet wer­den dür­fen, indem sie als alleiniges Kri­te­rien ange­se­hen werden.

 

Wichtige Phasen im Bestel­lvor­gang sind die Fest­stel­lung der Beschaf­fungsart, STOP-Prü­fun­gen, Anforderun­gen, Auf­bere­itung von Alter­na­tiv­en, Vor­abprü­fung und ‑auswahl, Erprobungsphase und schließlich die Freiga­be – auch durch die Fachkraft für Arbeitssicher­heit. Während der Nutzung im Betrieb sollte anschließend eine kon­tinuier­liche Überwachung und Beurteilung des Pro­duk­tes und der Liefer­an­ten erfolgen.

Dies alles ist kein triv­ialer Prozess. Zumal die Ver­gle­ich­barkeit der einzel­nen Pro­duk­te, Dien­stleis­tun­gen beziehungsweise Ange­bote oft nicht gegeben ist. Und auch die Meta-Ebene darüber, die Güte­siegel, Zeichen, etc. ähneln eher einem Urwald, als ein­er klar gegliederten und struk­turi­erten Baum­schule. Und der Urwald bet­rifft nicht nur die Logos, son­dern auch, wie sie erlangt wer­den kön­nen, wie sie genutzt wer­den dür­fen und was sie denn nun wirk­lich bedeuten — oder auch nicht.

Stu­di­en2 zeigen ein­deutig, dass den Emit­ten­ten von Zeichen gerne eine ‚Staatlichkeit‘ unter­stellt wird, dass die Kaufwahrschein­lichkeit durch ein Zeichen ansteigt und dass ein höher­er Preis akzep­tiert wird. Zeichen sind aber oft nur eine Erk­lärung des Her­stellers oder der Her­steller zahlt für die Prü­fung und für das Zeichen an einen Anbi­eter — in der Hoff­nung, dies im Ver­laufe des Pro­duk­tlebens wieder zu erwirtschaften.

CE/GS alles OK?

Gerne wird in der Prax­is darauf ver­wiesen, dass das Arbeitsmit­tel doch ein CE-Zeichen und GS-Siegel hätte und somit alles in Ord­nung ist. Aus Sicht des Her­stellers mag dies stim­men, aber stimmt dies auch für die eige­nen Anforderun­gen aus Kundensicht?

Wie bei der Gefährdungs­beurteilung, so ist auch bei den ange­bote­nen Kon­for­mitäts­be­w­er­tun­gen die Umset­zung auf die eige­nen Anforderun­gen drin­gend geboten. Und dies gilt es gegebe­nen­falls regelmäßig zu über­prüfen. Denn hin und wieder ändern sich Ver­fahren. Oder wurde beispiel­sweise Miss­brauch des Pro­duk­ts bekan­nt? Was hat sich am Pro­dukt geändert?

Blue Guide, RAPEX & ISO/IEC 17067

Das CE-Zeichen wird oft als „Reisep­a­ss“ inner­halb der EU beze­ich­net. Es ist kein Güte­siegel! Zumal es ohne Num­mer, lediglich vom Her­steller selb­st stammt (Selb­sterk­lärung). Die CE-Richtlin­ien schreiben vor, welche Doku­mente für Behör­den vorzuhal­ten sind. Als Kunde beste­hen nur geringe bis keine Möglichkeit­en auf diese Dat­en zu zugreifen. Unab­hängig davon, ist die Qual­ität dieser Doku­ment min­destens genau­so unter­schiedlich, wie die Qual­ität der meis­ten Gefährdungs­beurteilun­gen. Die Überwachung der Daten­bank RAPEX (Schnell­warn­sys­tem) ist drin­gend zu empfehlen (siehe Kasten).

So wie sich die CE-Richtlin­ien des mod­u­laren Bausatzes des Blue Guides (siehe Kas­ten) bedi­enen, so kön­nen alle anderen (frei­willi­gen) Zeichen, den Bausatz der ISO/IEC 17067 (Kon­for­mitäts­be­w­er­tung – Grund­la­gen der Pro­duk­tzer­ti­fizierung und Leitlin­ien für Pro­duk­tzer­ti­fizierung­spro­gramme) nutzen um Kon­for­mitäts­be­w­er­tun­gen durchzuführen. Begin­nend mit dem Pro­gramm, Ermit­tlung der Eigen­schaften, Bew­er­tung, Kon­for­mität­snach­weis, Bestä­ti­gung, Genehmi­gung bis zur Überwachung.

Prüfprogramm

Das GS-Zeichen dürfte eines der bekan­ntesten Zeichen (in Deutsch­land) sein. Die GS-Prüf­stelle legt dabei das Prüf­pro­gramm fest. Hier­bei wird geprüft, ob die geforderten Eigen­schaften erfüllt wur­den bzw. ob die Kon­for­mität des Prüf­musters bestätigt wird. Die Fer­ti­gungsüberwachung kann durch Her­steller- oder Mark­t­muster erfol­gen. Die Möglichkeit gegen Miss­brauch vorzuge­hen sollte existieren. Neben den Labels, wie zum Beispiel CE, GS, Blauer-Engel, TCO, Stiftung War­entest, usw., existieren noch weit­ere Labels, deren Schw­er­punkt eher im Bere­ich des Mar­ket­ings² zu sehen ist (siehe Kasten).

Zusammenfassung

Beachtet man einige Punk­te wie den Zeichen-Emit­ten­ten, das Prüf­pro­gramm und ‑ver­fahren, Miss­brauchs­bekämp­fung und Beschw­erdesys­tem, einen Gültigkeit­szeitraum, kann schnell über die Ver­wen­dungs­fähigkeit eines Labels im eige­nen Beschaf­fungsablauf getrof­fen wer­den. Wer­den diese Infor­ma­tion und Erken­nt­nisse noch selb­st anhand von Kri­te­rien bew­ertet, kön­nen Zeichen eine nüt­zliche Unter­stützung darstellen. Diese soll­ten aber nie unbe­w­ertet oder unre­flek­tiert über­nom­men werden.

1BAUA Pub­lika­tion ‚Auswahl von Arbeitsmit­teln‘ – Christof Barth; 2012

2 https://www.splendid-research.com/guetesiegel.html


Autor: Dipl.-Ing. (FH) Ste­fan Hundhammer

Fachkraft für Arbeitssicher­heit und

Geschäfts­führer von baiMENTO.de

Inge­nieur­büro für Qualitäts‑, Umwelt- und

Arbeitss­chutz-Man­age­ment

info@baimento.de, www.baimento.de


Blue Guide

Der „Blue Guide“ ist ein europäis­ch­er Leit­faden für die Umset­zung der ver­fassten Richtlinien.
Er wurde im Jahr 2000 veröf­fentlicht und ist sei­ther zu einem der wichtig­sten Ref­eren­z­doku­mente gewor­den. In der aktuellen Ver­sion von 2016 wird erläutert, wie ver­fasste Rechtsvorschriften umzuset­zen sind. Die aktuelle Fas­sung des Leit­fadens baut auf der Vorgängerver­sion auf, umfasst aber auch neue Kapi­tel, wie zum Beispiel jenes über die Pflicht­en der Wirtschaft­sak­teure oder die Akkred­i­tierung, sowie voll­ständig über­ar­beit­ete Kapi­tel, wie zum Beispiel jene über die Nor­mung und die Mark­tüberwachung. Mit diesem Leit­faden soll ein Beitrag zum besseren Ver­ständ­nis der Pro­duk­tvorschriften der EU sowie zu ihrer ein­heitlicheren und kohärenteren Anwen­dung in den ver­schiede­nen Bere­ichen und im gesamten Bin­nen­markt geleis­tet wer­den. Der Leit­faden richtet sich an die Mit­glied­staat­en sowie an all jene, die mit den Vorschriften zur Gewährleis­tung des freien Waren­verkehrs und eines hohen Schutzniveaus inner­halb der Union ver­traut sein soll­ten (z. B. Han­dels- und Ver­braucherver­bände, Nor­mung­sor­gan­i­sa­tio­nen, Her­steller, Ein­führer, Händler, Kon­for­mitäts­be­w­er­tungsstellen und Gewerkschaften).


GS und Co.

Mit dem Siegel Geprüfte Sicher­heit (GS-Zeichen) wird einem ver­wen­dungs­fer­ti­gen Pro­dukt bescheinigt, dass es den Anforderun­gen des § 21 des Pro­duk­t­sicher­heits­ge­set­zes (ProdSG) entspricht. Diese Anforderun­gen sind nach „Maß und Zahl“ vor allem in DIN-Nor­men und Europäis­chen Nor­men oder anderen all­ge­mein anerkan­nten Regeln der Tech­nik konkretisiert. Die im Jahr 1977 einge­führte Zer­ti­fizierung soll den Benutzer und Dritte bei bes­tim­mungs­gemäßer und vorherse­hbar­er Ver­wen­dung (im nichthar­mon­isierten Bere­ich, d.h. ohne eine europäis­che Vor­gabe) und durch Ein­hal­tung der europäis­chen Vor­gaben (im har­mon­isierten Bere­ich) vor Schä­den an Leib und Leben schützen.
Das GS-Zeichen ist noch das einzig geset­zlich geregelte Prüfze­ichen in Europa für Pro­duk­t­sicher­heit. Die CE-Kennze­ich­nung wird für bes­timmte Pro­duk­te gefordert, ist aber eine Erk­lärung des Her­stellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäis­chen Vor­gaben (Richtlin­ien und/oder Verord­nun­gen) ein­hält. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG sind pri­vate Zeichen von einzel­nen Prüf- oder Zer­ti­fizier­stellen oder Vere­in­barun­gen zwis­chen Prüfhäusern.

Quelle: Wikipedia


RAPEX

Das Rapid Exchange of Infor­ma­tion Sys­tem (RAPEX) ist das Schnell­warn­sys­tem der Europäis­chen Union für gefährliche Kon­sumgüter. Ausgenom­men hier­von sind Nahrungs- und Arzneimit­tel sowie medi­zinis­che Geräte. Im RAPEX-Sys­tem wird über Maß­nah­men informiert, die zur Ver­mei­dung oder Ein­schränkung der Ver­wen­dung von gefährlichen Pro­duk­ten getrof­fen wur­den. Dies kön­nen zum Beispiel Rück­nahme- oder Rück­r­u­fak­tio­nen sein. Dabei erfasst RAPEX sowohl Maß­nah­men der einzel­staatlichen Mark­tüberwachungs­be­hör­den als auch frei­willige Maß­nah­men von Her­stellern und Händlern. Jeden Fre­itag veröf­fentlicht die Europäis­che Kom­mis­sion eine Über­sicht über gefährliche Pro­duk­te, die ihr aus den Mit­glied­staat­en gemeldet wur­den. Jed­er kann sich hier informieren, ob er es mit einem gefährlichen Pro­dukt zu tun hat oder nicht. Viele Unternehmen nutzen die RAPEX-Über­sicht mit­tler­weile auch, um sich grund­sät­zlich über mögliche Pro­duk­trisiken zu informieren, beispiel­sweise weil sie ger­ade eine Risikobe­w­er­tung für ein eigenes
Pro­dukt erstellen wollen.
Direk­ter Link: www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/
Produktsicherheit/Marktueber wachung/Rapex.html

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