Die Änderungen zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind da: Der Bundesrat hat das Rechtsetzungsverfahren mit einer Länderinitiative im September 2016 neu gestartet, nachdem die Änderungsverordnung durch Querschüsse von der Arbeitgeberseite Anfang 2015 ausgebremst worden war. Die neue ArbStättV wurde ursprünglich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert und im Konsens
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