Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, geeignete Maßnahmen einzuleiten sowie den gesamten Vorgang lückenlos zu dokumentieren (Gefährdungsbeurteilung): Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) hat hierzu die „Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben und Einrichtungen der Länder und Kommunen“ entwickelt und
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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