„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 323c Strafgesetzbuch StGB). Das bedeutet: Wer bei Gefahr oder Not keine Hilfe leistet, obwohl er dazu in der Lage ist, macht sich der „unterlassenen Hilfeleistung“ schuldig und wird bestraft. Allerdings gilt: Niemand muss …
- selbst eingreifen und
- sich selbst in Gefahr bringen,
- aber Hilfe holen muss jeder.
Und in § 32 StGB Notwehr/Nothilfe heißt es:
„(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr (Nothilfe) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren.“ Das bedeutet: Wer einer Person hilft, die angegriffen wird, handelt grundsätzlich aus Notwehr und macht sich nicht strafbar.
Meldepflicht beachten!
Für Gewaltvorfälle im Arbeitskontext gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Arbeitsunfälle. Gewaltvorfälle sind – wie andere Arbeitsunfälle – meldepflichtig, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Doch psychische Erkrankungen durch Gewalt- oder Extremereignisse treten oft zeitverzögert auf. Deshalb empfehlen die Berufsgenossenschaften:
- Melden Sie Extremereignisse wie schwere Körperverletzung, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle immer, auch wenn diese auf dem Arbeitsweg passiert sind. Besteht für das Ereignis keine Meldepflicht, muss die betroffene Person zustimmen, damit Sie den Fall der Berufsgenossenschaft melden können.
- Melden Sie Gewaltereignisse, wenn sie bemerken, dass direkt oder indirekt Betroffene sich psychisch auffällig verhalten. Auch Personen, die das Geschehen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg „nur“ miterlebt oder einer Person geholfen haben, können psychisch belastet sein. Reaktionen auf Gewaltereignisse können sich unter anderem in Gereiztheit, gedrückter Stimmung, Abstumpfung und Verlust der Freude am Beruf sowie dem Wunsch nach einem Berufswechsel ausdrücken.
- Treten in Ihrem Betrieb häufiger Gewalt- oder Extremereignisse auf, holen Sie sich professionelle Unterstützung zum Beispiel bei den Experten Ihrer Berufsgenossenschaft.