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Lärmmessungen am Arbeitsplatz – Kein Buch mit sieben Siegeln

Anforderungen und Normen
Lärmmessungen am Arbeitsplatz – Kein Buch mit sieben Siegeln

Lärm ist ein uner­wün­scht­es Geräusch, das stört oder belästigt und zu Gesund­heitss­chä­den sowie zu Gefährdun­gen der Sicher­heit führen kann. Doch wie wird Lärm ermit­telt? Der fol­gende Beitrag gibt Antworten.

Im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung hat der Arbeit­ge­ber die rel­e­van­ten Gefährdun­gen durch Lärm zu ermit­teln und zu bew­erten, um im Anschluss gegebe­nen­falls Maß­nah­men für die Sicher­heit und Gesund­heit festzule­gen. Als zen­trale Vorschrift ist die Lärm- und Vibra­tions-Arbeitss­chutzverord­nung (Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV) maßgeblich.

Die Grund­lage für die Lär­mmes­sun­gen zur Bes­tim­mung der Lärm­ex­po­si­tion am Arbeit­splatz bilden die Tech­nis­che Regel TRLV Lärm Teil 2 „Mes­sung von Lärm“ und die Norm DIN EN ISO 9612 „Bes­tim­mung der Lärm­ex­po­si­tion am Arbeitsplatz“.

In der Prax­is stellen sich jedoch oft­mals die Fra­gen, wer mit welchen Mess­geräten richtige und damit normkon­forme Mes­sun­gen durch­führen darf und welche Messstrate­gie anzuwen­den ist.

Wer darf Lärm messen?

Die grund­sät­zlichen Anforderun­gen an die Fachkunde für die Durch­führung von Lär­mmes­sun­gen am Arbeit­splatz sind in der TRLV Lärm Teil 2 „Mes­sung von Lärm“ beschrieben. So ver­langt diese ins­beson­dere grundle­gende Ken­nt­nisse über die Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV und die Tech­nis­chen Regeln, die DIN EN ISO 9612, die zu bes­tim­menden Mess­größen und die Doku­men­ta­tion der Dat­en. Eine Voraus­set­zung zum Erwerb der Fachkunde ist weit­er­hin, dass die betr­e­f­fende Per­son über eine tech­nis­che Beruf­saus­bil­dung, ein technisch/naturwissenschaftliches Studi­um oder eine ver­gle­ich­bare Qual­i­fika­tion verfügt.

Die Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV fordert seit Novem­ber 2016 expliz­it für die Fachkunde die Teil­nahme an spez­i­fis­chen Fort­bil­dungs­maß­nah­men, wie sie zum Beispiel von vie­len Unfal­lver­sicherungsträgern ange­boten werden.

Welche Messsysteme sind geeignet?

Für die betriebliche Ermit­tlung der Lärm­ex­po­si­tion kön­nen sowohl inte­gri­erende Hand-Schallpegelmess­er als auch per­so­n­enge­tra­gene Lär­m­dosime­ter einge­set­zt wer­den. Die Geräte müssen als Mess­größen min­destens den A‑bewerteten Dauer­schallpegel und den C‑bewerteten Spitzen­schall­druck­pegel angeben können.

Die Anforderun­gen der DIN EN 61672–1 bzgl. der Genauigkeit­sklasse 1 oder 2 sind zu erfüllen. Vor und nach jed­er Messserie ist eine Kalib­rierung mit einem Kali­bra­tor vorgeschrieben, um die Anzeige des Messsys­tems über­prüfen zu kön­nen. Die Abwe­ichung darf hier­bei nicht mehr als 0,5 dB(A) betra­gen. Die Übere­in­stim­mung des Kali­bra­tors und des Messsys­tems mit den ein­schlägi­gen Nor­men ist in regelmäßi­gen Zeitab­stän­den von einem qual­i­fizierten Labor zu unter­suchen. In der DIN EN ISO 9612 wird ein Zeitraum von zwei Jahren empfohlen.

Tages-Lärmexpositionspegel

Vor ein­er Mes­sung ist es zwin­gend notwendig, sich über die Zielset­zung der Ermit­tlung Klarheit zu ver­schaf­fen. Sollen im Betrieb Lärm­bere­iche und ein Lärmkataster oder per­so­n­en­be­zo­gene Mess­werte ermit­telt wer­den? Es kann auch die Auswahl von geeignetem Gehörschutz für die Beschäftigten im Vorder­grund stehen.

Ein Maß für die Lärm­be­las­tung ist der Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel LEX,8h. Er ist definiert als A‑bewerteter, über die Zeit gemit­tel­ter Schall­druck­pegel bezo­gen auf eine 8‑S­tun­den-Schicht. Bei der Bes­tim­mung der Lärmein­wirkung wird zwis­chen orts­be­zo­gen­em und per­so­n­en­be­zo­gen­em Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel unterschieden.

Der orts­be­zo­gene Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel beschreibt die Geräuschim­mis­sion an einem bes­timmten fes­ten Arbeit­splatz oder Arbeits­bere­ich und zwar unab­hängig von der Aufen­thalts­dauer der Mitar­beit­er. Dies ist zum Beispiel bei der Abgren­zung und Kennze­ich­nung von Lärm­bere­ichen von Nutzen oder wenn ein Lärmkataster aufgestellt wer­den soll.

Der per­so­n­en­be­zo­gene Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel ist dann anzuwen­den, wenn sich Mitar­beit­er nicht ständig in Lärm­bere­ichen aufhal­ten, sich jedoch eine höhere Lärm­ex­po­si­tion auf­grund ständig wech­sel­nder Ein­sat­zorte mit lär­minten­siv­en Tätigkeit­en ergeben kann, sodass die Aus­lösew­erte über­schrit­ten wer­den können.

Neben dem Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel ist auch der Spitzen­schall­druck­pegel LpC,peak zu berück­sichti­gen. Dieser spielt in der betrieblichen Prax­is jedoch nur dann eine Rolle, wenn kurzzeit­ig sehr hohe Schall­druck­pegel (Schmiede­häm­mer, Bolzen­werkzeuge, Richtar­beit­en usw.) auftreten.

Auslöse- und Expositionsgrenzwerte

Für die Beurteilung der Expo­si­tion sind in der Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV untere und obere Aus­lösew­erte definiert.

Untere Aus­lösew­erte:

  • Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel LEX,8h = 80 dB(A)
  • Spitzen­schall­druck­pegel LpC,peak = 135 dB©

Obere Aus­lösew­erte:

  • Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel LEX,8h = 85 dB(A)
  • Spitzen­schall­druck­pegel LpC,peak = 137 dB©

Abhängig vom Mess­gerät, der Mikro­fon­po­si­tion und der Erfas­sung der Lärm­ex­po­si­tion ergibt sich eine Mes­sun­sicher­heit. Diese lässt sich zum Beispiel nach DIN EN ISO 9612 berech­nen und wird anschließend nach TRLV Lärm Teil 2 in die entsprechende Genauigkeit­sklasse über­führt. Beim Ver­gle­ich der ermit­tel­ten Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel mit den Aus­lösew­erten sind die Genauigkeit­sklassen zu berücksichtigen.

Personengebundene und ortsfeste Messung

Die Mes­sung selb­st kann per­so­n­enge­bun­den oder orts­fest durchge­führt wer­den. Bei der per­so­n­enge­bun­de­nen Mes­sung wird das Mess­gerät, in der Regel ein Lär­m­dosime­ter der Klasse 2, vom Beschäftigten am Kör­p­er getra­gen. Die tech­nis­che Regel emp­fiehlt eine Mikro­fon­po­si­tion mit einem Abstand von min­destens 10 cm zum Ohr und 4 cm über der Schul­ter. Ger­ade für mobile Beschäftigte, die unter­schiedliche Tätigkeit­en an unter­schiedlichen Arbeit­splätzen durch­führen, bietet sich diese Art der Mes­sung an. Zu beacht­en bleibt, dass sich Störe­in­flüsse durch Reflex­io­nen und Abschat­tun­gen ergeben kön­nen, die eine beson­dere Sorgfalt bei der Doku­men­ta­tion und Beobach­tung der aus­ge­führten Tätigkeit­en notwendig wer­den lässt.

Mit der orts­festen Mes­sung wird häu­fig die Lärm­si­t­u­a­tion an einem fes­ten Arbeit­splatz ermit­telt. Das Mikro­fon soll sich in der üblichen Posi­tion des Kopfes befind­en. Falls sich der Beschäftigte zur Bedi­enung der Mas­chine an seinem Arbeit­splatz aufhal­ten muss, ist das Mikro­fon in Ohrnähe im Abstand von 10 bis 40 cm seitlich des Kopfes an der höher belasteten Seite zu posi­tion­ieren. Bewegt sich der Beschäftigte während der Mes­sung, so ist das Mikro­fon von Hand den Bewe­gun­gen nachzuführen.

Wichtig ist, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel orts- oder per­so­n­en­be­zo­gen beurteilt wird, die Mes­sung dafür aber orts­fest oder per­so­n­enge­bun­den durchgeführt wer­den kann.

Messstrategien nach DIN EN ISO 9612

Zur Bes­tim­mung der Lärm­ex­po­si­tion ist es am ein­fach­sten, wenn bei ein­er Tätigkeit in ein­er Schicht nur ein gle­ich­för­miges Geräusch ohne Schwankun­gen auftritt. In diesem ein­fachen Fall entspricht der Mess­wert dem Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel. In der Regel stellt sich die Arbeitssi­t­u­a­tion aber wesentlich kom­plex­er dar und es wer­den mehrere unter­schiedliche und ver­schieden lange Tätigkeit­en bei ständig wech­sel­nden Geräuschim­mis­sio­nen, oft an ver­schiede­nen Orten, ausgeführt.

Zur Ermit­tlung der Lärmein­wirkung beschreibt die DIN EN ISO 9612 drei ver­schiedene Messstrate­gien. Die fachkundi­ge Per­son muss abhängig von der Arbeitssi­t­u­a­tion die passende Strate­gie auswählen. Dies macht im Voraus eine sorgfältige Arbeit­s­analyse des repräsen­ta­tiv­en Arbeit­stages und der durchge­führten Tätigkeit­en notwendig. All­ge­mein ist die Mes­sung so zu pla­nen, dass alle wesentlichen Schallereignisse erfasst wer­den. Für jedes dieser Ereignisse sind der Zeit­punkt, die Zeit­dauer und die Häu­figkeit am Tag zu dokumentieren.

Tätigkeitsbezogene Messungen

Der repräsen­ta­tive Arbeit­stag wird genau analysiert und in einzelne typ­is­che Arbeit­sauf­gaben bzw. Tätigkeit­en aufgeteilt, die nach Abschätzung der fachkundi­gen Per­son ein gle­ichar­tiges Geräuschniveau besitzen. Für jede Arbeit­sauf­gabe wer­den die Dauer und der dazuge­hörige Schallpegel ermit­telt. Die Mess­dauer richtet sich nach der Art des Geräusches. Grund­sät­zlich muss die Messzeit min­destens fünf Minuten betra­gen oder sich bei kürz­eren Tätigkeit­en über die gesamte Länge der Tätigkeit­en erstrecken.

  • An gle­ich­mäßig laufend­en Maschi­nen ist der Geräusch­pegel oft über einen län­geren Zeitraum (ggf. die gesamte Arbeitss­chicht) kon­stant und gut repro­duzier­bar. In diesen Fällen ist eine kürzere Messzeit zulässig.
  • An Pressen oder an Fließbän­dern kann der Geräusch­pegel peri­odisch schwanken. Hier ist zu beacht­en, dass die Messzeit immer min­destens drei voll­ständi­ge Arbeit­szyklen erfasst.
  • Bei Instand­hal­tungsar­beit­en ist der Geräusch­pegel oft schwank­end und zeitlich zufäl­lig verteilt. Wenn eine Regelmäßigkeit nicht erkennbar ist, sind unter Umstän­den lange Messzeit­en über die gesamte Tätigkeit notwendig, um ein repräsen­ta­tives Messergeb­nis zu erhalten.

Für jede Tätigkeit sind min­destens drei Mes­sun­gen erforder­lich. Anschließend wird aus den gemesse­nen Schall­druck­pegeln und der Länge der Teilzeit­en der Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel berechnet.

Hil­fre­ich dabei ist ein Lärm­ex­po­si­tion­srech­n­er, wie er zum Beispiel vom Insti­tut für Arbeitss­chutz (IFA) der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung als Down­load und als Weban­wen­dung bere­it­gestellt wird.

Die tätigkeits­be­zo­gene Mes­sung hat den Vorteil, dass man mit rel­a­tiv kurzen Messzeit­en auskommt. Allerd­ings ist ein erhöhter Zeitaufwand nötig, um einen repräsen­ta­tiv­en Quer­schnitt der üblicher­weise vork­om­menden Arbeit­en zu ermitteln.

Berufsbildbezogene Messungen

Bei Berufs­bild­be­zo­ge­nen Mes­sun­gen han­delt es sich um ein Stich­proben­ver­fahren. Aus ein­er bes­timmten Anzahl von zeitlich zufäl­lig verteil­ten Stich­proben wird über mehrere Tage und über eine möglichst homo­gene Beruf­s­gruppe der Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel ermittelt.

Diese Strate­gie bietet sich beson­ders bei Berufs­bildern mit ständig wech­sel­nden Auf­gaben von unbekan­nter Länge an. Ein Vorteil der Strate­gie ist, dass keine detail­lierte Analyse der Arbeitssi­t­u­a­tion notwendig ist. Dem ste­ht aber ein sehr hoher Aufwand für die Durch­führung der Mes­sun­gen ent­ge­gen. Abhängig von der Anzahl der Per­so­n­en und der Gruppe kön­nen sich lange Messzeit­en ergeben.

Ganztagsmessungen

Eine weit­ere Messstrate­gie sind Ganz­tagesmes­sun­gen, die grund­sät­zlich per­so­n­enge­bun­den mit Lär­m­dosime­tern durchge­führt wer­den. Dabei wer­den alle Lärm­be­las­tun­gen ein­er voll­ständi­gen Arbeitss­chicht ein­schließlich ruhiger Phasen erfasst. Es ist sicherzustellen, dass die aus­gewählten Tage repräsen­ta­tiv für die zu unter­suchen­den Arbeitssi­t­u­a­tio­nen sind. Vorgeschrieben sind min­destens drei Tagesmes­sun­gen. Sollte eine Mes­sung über den gesamten Tag nicht möglich sein, so ist über möglichst lange zeitliche Abschnitte des Tages zu messen. Hier­bei soll­ten alle wesentlichen Geräuschereignisse miter­fasst wer­den. Die Ergeb­nisse der Mes­sun­gen wer­den anschließend ener­getisch gemit­telt, um den Tagesmit­tel­w­ert zu errechnen.

Vorteile dieser Strate­gie sind, dass eine aufwendi­ge Arbeit­s­analyse nicht notwendig ist und Arbeitssi­t­u­a­tio­nen mit vielfälti­gen, zeitlich unbes­timmten und örtlich wech­sel­nden Auf­gaben gut erfasst wer­den kön­nen. Nachteile ergeben sich jedoch aus den bei per­so­n­enge­tra­ge­nen Dosime­tern notwendi­gen fort­laufend­en Beobach­tun­gen des Proban­den, um auf­fäl­lige Ergeb­nisse während der Mes­sung zu doku­men­tieren und in die Auswer­tung mit ein­fließen zu lassen.


Smartphone? Ja? Nein!

Immer öfter wird in Betrieben ein Smart­phone einge­set­zt, um mit Hil­fe divers­er Apps den Schall­druck­pegel zu ermit­teln. Grund­sät­zlich kön­nen solche Mes­sun­gen wegen der auftre­tenden hohen Unge­nauigkeit­en nicht emp­fohlen wer­den, eine Kalib­rierung ist nicht sich­er möglich. Auf­grund der unter­schiedlichen Pro­gramme, der inter­nen Sprach­fil­ter für die Mikro­fone und von Soft­ware­up­dates mit unbekan­nten Auswirkun­gen auf das „Messsys­tem“ stellen Smart­phones keine Alter­na­tive zu geeigneten Mess­geräten dar.


Rechtliche Grundlagen: Richtlinien und Vorschriften

Gefährdungs­beurteilung, Aus­lösew­erte und Maß­nah­men zur Vermeidung/Verringerung:

  • Lärm- und Vibra­tions-Arbeitss­chutzverord­nung (Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV)

Mes­sung von Lärm und Ermit­tlung des Tages-Lärmexpositionspegels:

  • Tech­nis­chen Regel zur Lärm- und Vibra­tions-Arbeitss­chutzverord­nung (TRLV) Teil 2: Mes­sung von Lärm
  • DIN EN ISO 9612: Bes­tim­mung der Lärm­ex­po­si­tion am Arbeit­splatz (mit Excel-Tabelle zur Berech­nung der Pegel und der Messunsicherheiten)

Anforderun­gen an die Messgeräte:

  • DIN EN 61672: Schallpegelmesser
  • DIN EN 61252: Dosimeter
  • DIN EN 60942: Schallkalibratoren

Fehler in der Praxis

Im Fol­gen­den wer­den typ­is­che Fehler, die bei der Durch­führung von Lär­mmes­sun­gen im Betrieb auf­tauchen kön­nen, aufgezeigt. Die sich daraus ergeben­den Auswirkun­gen und Maß­nah­men zur Behe­bung wer­den erläutert.

  • Fehler: Vor und nach der Mes­sung wurde keine Kalib­rierung mit dem Kali­bra­tor vorgenommen
    Faz­it: keine qual­i­fizierte, nor­mgerechte Mes­sung, Ver­w­ert­barkeit der Ergeb­nisse ist fragwürdig
  • Fehler: a) keine Berück­sich­ti­gung von rel­e­van­ten, nur kurzzeit­ig stat­tfind­en­den Tätigkeit­en mit hohen Pegeln (z. B. Abblasen von Spä­nen mit Druck­luft ( 100 dB(A))
    b) keine Berück­sich­ti­gung einzel­ner Schal­limpulse (Spitzen­schall­druck­pegel)
    Faz­it: vorherge­hende Arbeit­s­analyse durch­führen, dominierende Schal­lquelle beachten
  • Fehler: falsch eingestellte Zeit- und/oder Fre­quenzbe­w­er­tung im Messgerät
    Faz­it: richti­gen Umgang mit den Mess­geräten beacht­en, Fachkunde, um qual­i­fizierte Mes­sung durchzuführen
  • Fehler: Schallpegelmess­er auf Sta­tiv ist nicht waa­grecht und Rich­tung Ohr posi­tion­iert (son­dern schräg nach oben/seitlich)
    Faz­it: immer auf richtige Mikro­fon­po­si­tion acht­en (Mikro­fon hat Richtcharakteristik)
  • Fehler: Sta­tiv mit Lär­mmess­gerät ist zu weit vom Ohr bzw. von der Lär­mquelle ent­fer­nt, bzw. der Schallpegelmess­er wird bei Bewe­gun­gen der MA nicht nachgeführt
    Faz­it: immer auf richtige Mikro­fon­po­si­tion in Ohrnähe acht­en, emp­fohlen­er Abstand/Position nach Norm beacht­en. Wenn kein Dosime­ter ver­wen­det wird, Mikro­fon von Hand nachführen.
  • Fehler: Lär­m­dosime­ter auf der falschen Ohr­seite (nicht zur Lär­mquelle) posi­tion­iert, bzw. Abschat­tung und Reflek­tio­nen durch die Kör­p­er der Beschäftigten wer­den nicht beachtet.
    Faz­it: immer auf richtige Mikro­fon­po­si­tion achten
  • Fehler: Lär­m­dosime­ter ver­rutscht oder falsch am Gurt angebracht
    Faz­it: immer auf richtige Mikro­fon­po­si­tion acht­en, emp­fohlen­er Abstand/Position nach Norm beachten
  • Fehler: Dosime­ter­mes­sun­gen wer­den von den Beschäftigten durch pfeifen, pusten oder klopfen auf das Mikro­fon manipuliert
    Faz­it: Mes­sun­gen stets beobacht­en, ggf. zeitlichen Pegelver­lauf auf Ungereimtheit­en untersuchen

Glossar

A‑Frequenzbewertung: Sie ist die im Arbeits-und Gesund­heitss­chutz gebräuch­lich­ste Größe. Dabei wird das men­schliche Hörempfind­en durch in Mess­geräte einge­baute Fil­ter nachgeahmt, indem tiefe Töne stark gedämpft und hohe Töne schwach ver­stärkt wer­den (hohe Töne wer­den im Fre­quenzband zwis­chen 1250 Hz bis 5000 Hz schwach ver­stärkt, danach wer­den diese wieder abgeschwächt).

C‑Frequenzbewertung: Bei dieser Fre­quenzbe­w­er­tung wer­den die hör­baren tiefen und hohen Töne nur wenig gedämpft. Der C‑bewertete Schall­druck­pegel dient zum Beispiel gemein­sam mit dem A‑bewerteten Pegel zur Auswahl von Gehörschutz.


Vorschriften und Regeln

BG-Regeln, BG-Grund­sätze, BG-Infor­ma­tio­nen und son­stige Schriften
(Auswahl)

  • DGUV Infor­ma­tion 209–023 „Lärm am Arbeitsplatz“
  • DGUV Regel 194 „Benutzung von Gehörschutz“
  • „Geräusch­min­derung im Betrieb;
  • Lär­m­min­derung­spro­gramm““ (LSA 01–305) (BGI 675)
  • „Gehörschutz-Infor­ma­tio­nen“ (BGI 5024)
  • „Gehörschutz-Kurz­in­for­ma­tion“ (BGI/GUV‑I 8621)

Geset­ze und Verord­nun­gen (Auswahl)

  • „Lärm- und Vibra­tions-Arbeitss­chutzverord­nung“ (Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV) vom 06. März 2007, Stand vom 19.07.2010
  • TRLV Lärm Teil: All­ge­meines (Aus­gabe Jan­u­ar 2010)
  • TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm
    (Aus­gabe Jan­u­ar 2010)
  • TRLV Lärm Teil 2: Mes­sung von Lärm (Aus­gabe Jan­u­ar 2010)
  • TRLV Lärm Teil 3: Lärm­schutz­maß­nah­men (Aus­gabe Jan­u­ar 2010)

DIN-EN- und ISO-Nor­men (Auswahl)

  • DIN EN 352 „Gehörschützer; Sicher­heit­stech­nis­che Anforderun­gen und Prü­fun­gen; … Teil 1/04.2003 … Kapselgehörschützer,
  • Teil 2/04.2003 … Gehörschutzstöpsel,
  • Teil 3/02.2003 … Gehörschützer in Kom­bi­na­tion mit Industrie-Schutzhelmen,
  • Teil 4/01.2006 … Pege­lab­hängig däm­mende Kapselgehörschützer
  • DIN EN 458/02.2005 „Gehörschützer; Empfehlun­gen für Auswahl, Ein­satz, Pflege und Instandhaltung“

Autoren:

Man­fred Bihl, Beruf­sgenossen­schaft Holz und Metall

Foto: BGHM

Ronald Lei­d­lo, Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all, E‑Mail: Ronald.Leidlo@bghm.de

Foto: BGHM

 

 

 

 

Roman Weiß, Beruf­sgenossen­schaft Holz und Metall

Foto: BGHM
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