Der Einsatz von Betriebsmitteln an gewerblichen Arbeitsplätzen wird in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung [1] (BetrSichV) geregelt. Die Verordnung beschreibt hierzu Anforderungen für alle vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmittel, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln beachtet werden müssen. Unter Abschnitt 2 §3 fordert die Verordnung,
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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