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Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Exoskeletten

Rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Exoskeletten

Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Exoskeletten
Exoskelett im Einsatz im Biomechaniklabor des IFA Foto: DGUV/IFA
Der Ein­satz von Betrieb­smit­teln an gewerblichen Arbeit­splätzen wird in Deutsch­land in der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung [1] (Betr­SichV) geregelt. Die Verord­nung beschreibt hierzu Anforderun­gen für alle vom Arbeit­ge­ber bere­it­gestell­ten Arbeitsmit­tel, die für die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz bei der Ver­wen­dung von Arbeitsmit­teln beachtet wer­den müssen. Unter Abschnitt 2 §3 fordert die Verordnung,
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