Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in vielen Betrieben noch ein weißer Fleck auf der Landkarte des Arbeitsschutzes. Das liegt unter anderem auch daran, dass traditionell psychische Belastungen nicht als Betätigungsfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit gesehen wurden, was aber keine zeitgemäße Sichtweise mehr ist.
Nach § 6
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