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REACH ist noch nicht zu Ende – tatsächlich beginnt REACH gerade erst!

Trotz letzter Registrierungsfrist
REACH ist noch nicht zu Ende – tatsächlich beginnt REACH gerade erst!

REACH ist noch nicht zu Ende – tatsächlich beginnt REACH gerade erst!
Foto: © Kaarle – stock.adobe.com
Die let­zte Reg­istrierungs­frist endet Ende Mai 2018. Und dann? Alles vor­bei wie am Ascher­mittwoch? Auf keinen Fall soll­ten Unternehmen jet­zt die Hände in den Schoß leg­en. Denn es kommt noch vieles, REACH ist recht kom­plex. Was auf sie zukom­men wird, beschreibt der fol­gende Beitrag.

Als die REACH-Verord­nung am 1. Juni  2007 in Kraft trat, war klar, dass mit der let­zten Reg­istrierungs­frist, die am 31. Mai 2018 abläuft, viele Unternehmen in der Chemiebranche sehr hart arbeit­en müssen, um die REACH-Reg­istrierungspflicht zu erfüllen. Zum Dezem­ber 2010 mussten die Stoffe mit einem Her­stel­lungs- beziehungsweise Importvol­u­men von über 1000 t/a als auch die Stoffe mit bes­timmten gefährlichen Eigen­schaften, wie zum Beispiel kreb­serzeu­gen­den oder muta­ge­nen, reg­istri­ert wer­den. Zum Juni 2013 mussten wiederum alle Stoffe mit einem Vol­u­men von über 100 t/a reg­istri­ert wer­den. Jet­zt beste­ht die Her­aus­forderung, dass noch alle Stoffe mit einem Vol­u­men zwis­chen 1 – 100 t/a reg­istri­ert wer­den müssen.

Ger­ade bei der let­zten Reg­istrierungspflicht gibt es Hin­weise darauf, dass sich Liefer­an­ten für manche Stoffe eine Reg­istrierung aus Kosten­grün­den sparen und sie stattdessen aus dem Sor­ti­ment stre­ichen. Dann kön­nten Ver­wen­der Prob­leme bekom­men, sich Chemikalien zu beschaf­fen, die sie für ihre Pro­duk­tion benöti­gen. Erst kür­zlich hat die ECHA (Europäis­che Chemikalien­agen­tur) neue Zahlen veröf­fentlicht, die zeigen, dass die Anzahl der bis jet­zt ein­gere­icht­en Reg­istrierun­gen deut­lich unter der erwarteten Anzahl liegt (s. Tabelle 1). Vielle­icht liegt es daran, dass die Schätzun­gen auf Infor­ma­tio­nen aus den Jahren 2003/2004 beruhen.

Zudem erwartet die ECHA, dass die meis­ten Reg­istrierun­gen kurz vor Ablauf der Frist ein­gere­icht wer­den, so wie es bei den ver­gan­genen bei­den Fris­ten war. Es beste­ht also (noch) kein Grund zur Panik. Jeden­falls soll­ten Unternehmen ihre Entschei­dun­gen, ob sie reg­istri­eren wer­den oder nicht, frühzeit­ig in der Liefer­kette kommunizieren.

Vieles ist schon vorhanden

Ein pos­i­tiv­er Aspekt ist schon vor Ablauf der let­zten Reg­istrierungs­frist zu beobacht­en: Die ein­gere­icht­en Dat­en wer­den von der ECHA veröf­fentlicht und sind für alle Inter­essierten zugänglich. Diese Daten­bank enthält Ein­träge zu 17.667 Stof­fen und Infor­ma­tio­nen von 67.765 Dossiers (Stand: 9. Feb­ru­ar 2018). Auch zur Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung ste­hen zusät­zliche Stoff­dat­en über ein Inven­tar zur Ver­fü­gung. Unternehmen sind somit nicht mehr auf die Infor­ma­tio­nen der Liefer­an­ten angewiesen und kön­nen sich ein Bild über die Eigen­schaften und Risiken der für eigene Zwecke vorge­se­henen Stoffe machen, beispiel­sweise wenn sie eine Gefährdungs­beurteilun­gen oder Sicher­heits­daten­blät­ter erstellen.

Vom „R“ zum „E“

Mit dem Ablauf der Frist ist lediglich der Reg­istrierung­sprozess abgeschlossen. Anschließend wird sich der Fokus von der Reg­istrierung hin zur Kom­mu­nika­tion von Sicher­heitsin­for­ma­tio­nen in der Liefer­kette sowie zur Entwick­lung von Maß­nah­men des Risiko­man­age­ments ver­lagern. Dabei ist das „E“ in der REACH-Abkürzung her­vorzuheben. Es ste­ht für die Eval­u­a­tion, also die Bew­er­tung der Dossiers und der Stoffe. Bei der Dossier­be­w­er­tung prüft die ECHA die Qual­ität, also die Com­pli­ance, der einge­gan­genen Registrierungsdossiers.

Laut REACH müssen min­destens fünf Prozent aller einge­gan­genen Dossiers diese Prü­fung durch­laufen. Hier­bei steht
im Vorder­grund, ob der Reg­is­trant alle Anforderun­gen von REACH erfüllt hat. Aus­gewählt wer­den die Dossiers vor­rangig, wenn der Ver­dacht beste­ht, dass von diesem Stoff ein Risiko aus­ge­hen kön­nte, oder sehr große Daten­lück­en ent­deckt wer­den. Falls über die Prüf- und Infor­ma­tion­spflicht­en hin­aus begrün­dete Risikover­mu­tun­gen für Men­sch und Umwelt beste­hen, ist eine Stoff­be­w­er­tung vorge­se­hen. Diese wird von den Mit­gliedsstaat­en durchge­führt, die zwölf Monate Zeit haben, die möglichen Risiken zu klären.

Im Zuge dieser Bew­er­tungsak­tiv­itäten fordern die ECHA oder der bew­er­tende Mit­gliedsstaat immer wieder die Unternehmen dazu auf, ihr Dossier anzu­passen und die Qual­ität der Infor­ma­tio­nen zu verbessern. Schließlich sollen die Infor­ma­tio­nen aus den vie­len Reg­istrierungs­dossiers dazu beitra­gen, dass die Behör­den beson­ders besorgnis­er­re­gende Stoffe (SVHC – sub­stances of very high con­cern) iden­ti­fizieren und das Risiko­man­age­ment unter REACH forciert wird. Reg­is­tran­ten soll­ten sich auch bewusst sein, dass entsprechende SVHC-Infor­ma­tion­spflicht­en in der Liefer­kette bestehen.

SVHC Roadmap 2020

Beson­ders wenn Stoffe in den REACH-Anhän­gen XIV (Zulas­sungspflicht) oder XVII (Beschränkun­gen) aufge­führt sind, hat das Kon­se­quen­zen. Dann kann es zum Beispiel sein, dass Zulas­sungsanträge für bes­timmte Ver­wen­dun­gen gestellt oder aber Sub­sti­tute entwick­elt wer­den müssen, wenn der Stoff für eine spez­i­fis­che Ver­wen­dung ver­boten ist. Das kann nicht nur Her­steller und Impor­teure betr­e­f­fen, son­dern die gesamte Liefer­kette und damit ins­beson­dere den nachgeschal­teten Anwen­der sowie die Her­steller und Impor­teure von Erzeug­nis­sen. Um die Iden­ti­fizierung und das Risiko­man­age­ment beson­ders besorgnis­er­re­gen­der Stoffe trans­par­enter zu gestal­ten und auch die Indus­trieer­fahrun­gen ein­binden zu kön­nen, wurde die „SVHC Roadmap 2020“ entwick­elt. Kern­punkt in dieser Roadmap ist die RMOA, eine Analyse der möglichen Risiko­man­age­ment-Optio­nen. In dieser wer­den mögliche reg­u­la­torische Maß­nah­men für einen SVHC ver­glichen und die Reg­ulierung ermit­telt, die sich am besten eignet. Diese Analyse wird in Fach­gremien mit der ECHA und der Europäis­chen Kom­mis­sion besprochen und die Erken­nt­nisse aus­ge­tauscht. Im Rah­men der RMOA-Erstel­lung haben die deutschen Behör­den ein nationales Kon­sul­ta­tionsver­fahren angestoßen. Es ermöglicht der Indus­trie, zu bes­timmten Fragestel­lun­gen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stellen und in einem Gespräch ihre Posi­tion zu erläutern. Dieses Kon­sul­ta­tionsver­fahren hat bere­its in eini­gen Fällen zu sehr guten Ergeb­nis­sen geführt, da die Maß­nah­men des Risiko­man­age­ments auf ein­er robusten und trans­par­enten Daten­ba­sis und
der Zusam­me­nar­beit zwis­chen Behör­den und Indus­trie­un­ternehmen entwick­elt wurden.

Arbeitsschutzniveau steigt

Auch im Zulas­sungsver­fahren haben Indus­trie und Behör­den pos­i­tive Effek­te erkan­nt. So betr­e­f­fen die bish­er ein­gere­icht­en Zulas­sungsanträge haupt­säch­lich den Arbeitss­chutz. Das bedeutet, dass die derzeit zulas­sungspflichti­gen Stoffe vor­wiegend ein Risiko für Beschäftigte darstellen, die mit ihnen arbeit­en. Obwohl das Ver­fahren für die Indus­trie und die Behör­den sehr aufwändig ist, funk­tion­iert es: Viele Unternehmen haben SVHC bere­its durch weniger beden­kliche oder unbe­den­kliche Stoffe erset­zt oder haben in ihrem Antrag angegeben, dass die Sub­sti­tu­tion inner­halb der kom­menden Jahre erfol­gen wird.

Zudem stellen Antrag­steller immer wieder fest, dass der Arbeitss­chutz noch weit­er verbessert wer­den kann. Darüber hin­aus fördert das Ver­fahren den freien Verkehr von Waren im Bin­nen­markt und die Inno­va­tion. So hat sich beispiel­sweise der Chemiekonz­ern BASF zum Ziel geset­zt, möglichst alle zulas­sungspflichti­gen SVHC zu ersetzen.

Trotz all dieser Entwick­lun­gen und Aktiv­itäten, die die Behör­den, die ECHA und die Europäis­che Kom­mis­sion in den ver­gan­genen zehn Jahren ini­ti­iert haben, beste­ht die Befürch­tung, dass vie­len Unternehmen immer noch nicht bewusst ist, dass REACH dieses Jahr nicht zu Ende ist. Darüber zu informieren gehört zu den Auf­gaben der nationalen Auskun­ftsstelle in Deutsch­land, dem Helpdesk, der auch nach dem 31. Mai 2018 aktiv bleiben wird.

Der Vollzug beginnt …

Let­ztlich ist eine Verord­nung auch immer nur so gut, wie sie vol­l­zo­gen und umge­set­zt wird. Um den Vol­lzug so weit wie möglich inner­halb der Mit­gliedsstaat­en in der EU zu har­mon­isieren, wurde in der ECHA das FORUM ein­gerichtet. In diesem Net­zw­erk der Vol­lzugs­be­hör­den der 28 Mit­gliedsstaat­en wer­den die Vol­lzugsak­tiv­itäten in spez­i­fis­chen Pro­jek­ten koor­diniert und, so weit wie möglich, har­mon­isiert. Die Pro­jek­te mit der Abkürzung REF (REACH-EN-FORCE) beziehen sich auf bes­timmte Regelungs­bere­iche (Beispiel siehe Kas­ten S. 31). In den ver­gan­genen zehn Jahren wur­den in den REF 1 – 6 Pro­jek­ten einige Ker­nele­mente der REACH-Verord­nung als auch der CLP (Clas­si­fi­ca­tion, Labelling and Packaging)-Verordnung adressiert, unter anderem hin­sichtlich Reg­istrierung, Sicher­heits­daten­blät­ter und der Erzeugnisregeln.

Somit ist der Vol­lzug auch eine Aktiv­ität, die nach dem 31. Mai 2018 rel­e­vant für die Unternehmen sein wird, und es wird auch immer Unternehmen geben, die die Anforderun­gen der Verord­nung nicht erfüllen. Wenn Fir­men ent­deckt wer­den, in denen Inspek­toren entsprechende Ver­stöße fest­stellen, wer­den diese wieder in Ord­nung gebracht wer­den. Möglicher­weise geschieht dies in den ver­schiede­nen Mit­glied­staat­en auf unter­schiedlichen Wegen, wie durch Ver­bote, Ratschläge oder Anhörun­gen, aber das Ergeb­nis ist das­selbe: die Anforderun­gen sind zu erfüllen!

Zum Schluss … wird weitergemacht

Zusam­men­fassend wird REACH nach dem 31. Mai 2018 auf mehreren Ebe­nen fortgeführt:

  • Zum einen wer­den die Bew­er­tungsak­tiv­itäten inten­siviert wer­den. Das bedeutet, dass die Fir­men aufgerufen wer­den, ihre Dossiers auf den neuesten Stand zu hal­ten, damit die Daten­qual­ität bess­er wird und damit auch für adäquate und angemessene Maß­nah­men des Risiko­man­age­ments ver­wen­det wer­den können.
  • Zum anderen soll­ten sich Unternehmen auf weit­erge­hende Zulas­sun­gen und Beschränkun­gen vor­bere­it­en. Zudem sollte sie sich in die Kon­sul­ta­tionsver­fahren bei der Iden­ti­fizierung von Risikostof­fen auf nationaler Ebene in Deutsch­land als auch bei der ECHA aktiv beteili­gen. Dabei ist es sehr wichtig, ihre Dossiers auf den neuesten Stand zu hal­ten, ins­beson­dere was die Ver­wen­dun­gen und die Expo­si­tion betrifft.

Häu­fig erhält der Helpdesk Hin­weise, dass auf­grund von Per­son­al­wech­sel die Zugangs­dat­en zu den Reg­istrierungs­dossiers ver­loren gegan­gen sind. Wir empfehlen daher, dass sich Unternehmen darum bemühen soll­ten, dieses Wis­sen aufrechtzuer­hal­ten, denn REACH geht auch nach 2018 weit­er! Und weit­er­hin kön­nen Unternehmen auch den Helpdesk anrufen beziehungsweise per Mail befragen.

Zudem hält der Helpdesk die wesentlichen Infor­ma­tio­nen zu The­men wie Reg­istrierung, Zulas­sung, Beschränkung und Kom­mu­nika­tion in der Liefer­kette in seinem Inter­ne­tange­bot bereit:

www.reach-clp-biozid-helpdesk.de


Autorin:

Dr. Suzanne Wiandt

leit­et bei der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) im Fach­bere­ich 5 „Bun­desstelle für Chemikalien“ die Gruppe „REACH Helpdesk, Chemikalienprüfung“.

Ver­ant­wortlich ist sie weit­er­hin für den nationalen Helpdesk zu REACH‑, und auch zur CLP- und Biozid-Verord­nung in Deutschland.

E‑Mail: wiandt.suzanne@baua.bund.de

Foto: BAuA

Wie erreichen Sie das Helpdesk?

Inter­net: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de

Twit­ter: https://twitter.com/BfC_Helpdesk

Tele­fonisch nimmt das Helpdesk gerne Fra­gen von Mon­tag bis Freitag
zwis­chen 8:00 und 13:00 Uhr entgegen:

Tel. 0231 9071–2971 (Infor­ma­tion­szen­trum der BAuA)

Fax 0231 9071–2679

Schriftlichen Anfra­gen richt­en Sie bitte an die E‑Mail-Adresse:

reach-clp-biozid@baua.bund.de

Oder per Post an:

Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedizin

Fach­bere­ich 5 „Bun­desstelle für Chemikalien“

Friedrich-Henkel-Weg 1–25

44149 Dort­mund

Die Zielvor­gabe der Beant­wor­tungszeit beträgt zwei Wochen. Sehr kom­plexe Anfra­gen müssen aber auf EU-Lev­el oder im Behör­den­net­zw­erk abges­timmt wer­den, was entsprechend län­gere Bear­beitungszeit beansprucht.


REACH-EN-FORCE‑6 (REF‑6)

Dieses Pro­jekt adressiert die Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung von Gemis­chen, ein­schließlich der Über­prü­fung der entsprechen­den Teile der Sicherheitsdatenblätter.

Das Pro­jekt enthält auch Mod­ule, die es den nationalen Vol­lzugs­be­hör­den erlaubt, noch weit­ere CLP-Verpflich­tun­gen zu über­prüfen. Dies bet­rifft Verpflich­tun­gen bezüglich der Mel­dung in das Ein­stu­fungs- und Kennze­ich­nungsin­ven­tar, der Anwen­dung der har­mon­isierten Ein­stu­fung und Kennze­ich­nung als auch der Kennze­ich­nungs- und Ver­pack­ungsaus­nah­meregelun­gen sowie der neuen Regelun­gen für die Ver­pack­ung von flüs­si­gen Waschmittelkapseln.

Der Umfang des REF‑6 Pro­jek­ts wurde auf­grund von Vorschlä­gen der Mit­gliedsstaat­en, akkred­i­tierten Inter­essensvertre­tun­gen, der Europäis­chen Kom­mis­sion und der ECHA entwick­elt. Das Pro­jekt wurde 2017 vor­bere­it­et und Inspek­tio­nen wer­den 2018 stat­tfind­en. Die Veröf­fentlichung des Berichts wird Ende 2019 erwartet.

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