Wenn von Paletten die Rede ist, dann meint man in der Regel eine ganz spezielle: die sogenannte Europoolpalette, umgangssprachlich auch Europalette genannt. Sie ist eine Flachpalette aus Holz mit einer Grundfläche von 0,96 qm und den Maaßen 1200 mm x 800 mm x 144 mm sowie einem Eigengewicht von 20 bis 24 kg.
Eine Europalette ist eine sogenannte Vierwegpalette, das bedeutet, sie kann von allen vier Seiten mit einem automatischen Flurfördergerät, etwa mit einem Gabelstapler oder einem Hubwagen, aufgenommen und befördert werden. Meistens werden sogenannte Vierwege-Flachpaletten aus Holz nach DIN 15146 bzw. DIN 15147 oder Gitterboxpaletten bzw. Gitterboxen, mit Holz- oder Metallböden, nach DIN 15155 verwendet.
In den meisten Branchen verwendet man am häufigsten Holzpaletten. Dagegen werden Kunststoffpaletten oder Metallpaletten als sogenannte „Sonderpaletten“ nur relativ wenig eingesetzt. Kunststoffpaletten können sowohl als innerbetriebliche Lager- und Umschlagpalette zum Beispiel in Feuchträumen, Freilagern oder bei holzempfindlichen Gütern als auch bei regulären Transportpaletten für hygiene-sensible Branchen (z. B. Pharmaindustrie) Vorteile bringen. Auch Metallpaletten, zumeist aus Aluminium und Edelstahl gefertigt, werden meist da eingesetzt, wo auf Hygiene großen Wert gelegt wird. Aufgrund der leitfähigen Eigenschaften sind sie auch hervorragend für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet.
Während in kleineren, manuell betriebenen Lagern Paletten meistens zum Lagern auf dem Boden bzw. in Stapeln eingesetzt werden, werden in großen Logistikzentren auch zum Teil riesige Regalanlagen damit bestückt.
Risiko Altpaletten?
Paletten sind zwar wichtig, aber dennoch nur Beiwerk in der Wirtschaft, da man sie üblicherweise wie Strom aus der Steckdose bekommt. Doch aufgrund der hohen Nachfrage im Zuge des noch immer anhaltenden Wirtschaftsbooms muss die Palettenindustrie auf absehbare Zeit Sonderschichten schieben. Trotzdem kann sie längst nicht alle Kundennachfragen zeitnah befriedigen. Paletten sind zur Mangelware geworden. Die Folge: Viele Unternehmen müssen weiterhin mit ihren alten und teilweise abgenutzten Paletten arbeiten. Ist dies auch ein Sicherheitsproblem für Deutschlands Unternehmen?
Das kann Franco Rovedo von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) nicht bestätigen: „Mir sind keine Unfälle bekannt, die aufgrund alter und zerfallener Paletten geschehen sind. Zumindest dort, wo Paletten schwer beladen werden, schaut man auch aus wirtschaftlichen Gründen sehr genau, ob die Paletten noch funktionstüchtig sind.“ Rovedo erkennt vielmehr die größte Unfallgefahr bei der Stapelung von unbeladenen Paletten. So zum Beispiel, weil Paletten hochkant gestellt werden, deshalb umkippen und dabei eine Person verletzen. Noch schwerwiegender können Unfälle werden, wenn zu hohe und falsch gestapelte „Palettenberge“ auf dem Firmenhof oder im Lager umfallen, und mit ihrer ganzen Wucht eine Person treffen. „Allerdings passieren mit Paletten direkt vergleichsweise wenige Unfälle. Häufiger geschieht es, dass Paletten indirekt Unfälle verursachen. Zum Beispiel, weil Paletten beim Transport auf Rollen- und Kettenförderern Störungen verursachen und bei der Störbeseitigung Personen verunfallen“, so Rovedo.
Sicherheitsgerecht Paletten stapeln
Eine der großen Gefahren im Umgang mit Paletten besteht darin, dass die Beladung mit Waren, mit den sogenannten „palettierten Ladeeinheiten“, falsch und damit nicht sicherheitsgerecht durchgeführt wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Methoden zum sicheren Stapeln und Zusammenhalten von Gütern auf Paletten vorgestellt.
- Zunächst gilt: Bei im Verbund gestapelten Stückgütern können sich schnell Lücken im Verbund ergeben. Wichtig ist daher, dass diese in den einzelnen Lagen jeweils an einer anderen Stelle liegen. Vor allem muss durch die Stapelweise sichergestellt sein, dass ein Absinken darüber angeordneter Einzelstücke in darunter liegende Lücken verhindert wird.
- Auch Säcke lassen sich im Verbund stapeln. Sofern ausreichendes Gewicht und raue Oberflächen vorhanden sind, erübrigen sich unter bestimmten Voraussetzungen weitere Hilfsmittel zur Sicherung der Ladeeinheit. Allerdings kann sich bei der Lagerung von Kunststoffsäcken durch Staub und Feuchtigkeit eine Schmierschicht ergeben, auf der die Säcke abgleiten können. Um dieser Gefahr vorzubeugen, werden zur Sicherung palettierter Sackstapel zusätzlich Schrumpf- oder Stretchhauben, Zwischenlagen, Umreifungen oder Verklebungen verwendet.
- Einzelstücke mit kleiner Grundfläche, die nur schwer aufeinander zu setzen sind, da sie leicht verrutschen können, zum Beispiel Flaschen, werden in Lagen zusammengefasst. Als Sicherung werden Stülpböden verwendet, die als Zwischenlagen und als Stülphaube auf der obersten Lage
angebracht werden. Bei Stülpböden handelt es sich in der Regel um Kartonplatten mit einem allseitigen Stegrand, der den gestapelten Einzelteilen einer Lage zusätzlich seitlichen Halt gibt. Zur Sicherung der Ladeeinheit sind in der Regel weitere Maßnahmen erforderlich, so etwa die Anbringung einer Schrumpffolie. - Einlagig auf Paletten aufgesetzte Fässer, Trommeln oder Rollen müssen zusammengehalten und zum Block verbunden werden. Die Umreifung besteht zum Beispiel aus einem wiederverwendbaren Textilgurt mit einem Spannschloss. Durch die Anbringung unterhalb des oberen Deckelrandes ist der Gurt gegen Abrutschen und Verrutschen gesichert. Eine ordnungsgemäße Sicherung ist dann von besonderer Bedeutung, wenn es sich um ortsbewegliche Behälter handelt, die Gefahrstoffe enthalten.
- Nicht stapelfähige Güter können in Gitterboxpaletten zu Ladeeinheiten zusammengefasst werden; die mit einem „Erhöhungsrahmen“ zusätzlich gesichert sind.
Die Palette muss „tauschfähig“ sein
Im beladenen Zustand sind Paletten laut Produktionssicherheitsgesetz „technische Arbeitsmittel“, unbeladen dagegen „unbeladene Waren“. In beiden Fällen müssen sie so beschaffen sein, dass sie die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders und von Dritten nicht gefährden. Das sind sie in der Praxis aber oft nicht, wenn sie den Lkw-Fahrern im so genannten „Tauschverfahren“ übergeben werden.
Ist die Europalette also defekt, im Branchenjargon nicht „tauschfähig“, darf sie weder genutzt noch in den Verkehr gebracht werden – und somit auch nicht an eine dritte Person übergeben werden. Daraus resultiert also nun die Pflicht des Empfängers von palettierter Ware, die Paletten nach tauschfähig und nicht tauschfähig zu sortieren. Werden von einem Beteiligten defekte Paletten zum Tausch übergeben, macht sich diese Person strafbar. Weiterhin riskiert sie nicht nur, dass zum Beispiel der Fahrer des Transport-LKW die Annahme der Palette verweigert, sie kann auch bei der Marktüberwachungsbehörde angezeigt werden.
Wann sollte man eine Holzpalette aussondern?
Da die meisten Flachpaletten aus Holz hergestellt sind, müssen sie früher oder später ausgesondert werden. Dies sollte geschehen, wenn eine oder mehrere der folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden können:
- Fehlt ein Brett, ist es schräg oder quer gebrochen?
- Sind mehr als zwei Bodenrand‑, Deckenrandbretter oder ein Querbrett so abgesplittert, dass je Brett mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist?
- Fehlt ein Klotz oder ist ein Klotz so zerbrochen oder abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist?
- Wurden offensichtlich ungeeignete Bauteile zur Reparatur verwendet, die zu dünn, zu schmal oder zu kurz sind?
- Ist der Allgemeinzustand so schlecht, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze)?
Paletten stapeln: Praxis-Tipps
Damit Paletten nicht zur Gefahr werden, sollte man folgendes berücksichtigen:
- Nur einwandfreie Paletten verwenden: Keine Paletten mit fehlenden oder defekten Bauteilen einsetzen. Defekte Paletten müssen entweder sofort repariert oder aber entsorgt werden.
- Die zulässige Nutzlast der Palette darf nicht überschritten werden: Vierwege-Flachpaletten dürfen mit höchstens 1.000–1.500 kg belastet werden.
- Die Stapelhöhe von Holzpaletten soll maximal das 4‑fache der Stapeltiefe betragen.
- Gitterboxpaletten nach DIN 15155 mit einer max. Nutzlast von 1.000 kg und einschließlich der Grundpalette dürfen höchstens 5‑fach gestapelt werden.
- Stapel sind lotrecht zu errichten (max. 2 % Neigung).
- Bei nicht genormten Paletten müssen die zulässigen Belastungen und Stapelfähigkeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Belastungsart durch Einzelnachweise vorgegeben werden.
- Unbeladene Paletten sollten immer liegend gestapelt werden, damit sie nicht kippen.