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Paletten sicher hochstapeln

Sicher hochstapeln
Paletten stapeln, lagern und transportieren

Dr. Joerg Hensiek
Sobald eine Ware gefer­tigt wird, egal ob für den Export oder den Inlands­markt, muss sie min­destens ein­mal trans­portiert wer­den. Und dafür sind Palet­ten uner­lässlich. Aber was sind die wichtig­sten Sicher­heits­ge­fährdun­gen beim Umgang mit den in den Betrieben omnipräsen­ten Palet­ten – vom Lager bis zum Beladen der Trans­port­fahrzeuge? Wie lassen sich Palet­ten stapeln?

Wenn von Palet­ten die Rede ist, dann meint man in der Regel eine ganz spezielle: die soge­nan­nte Europool­palette, umgangssprach­lich auch Europalette genan­nt. Sie ist eine Flach­palette aus Holz mit ein­er Grund­fläche von 0,96 qm und den Maaßen 1200 mm x 800 mm x 144 mm sowie einem Eigengewicht von 20 bis 24 kg.

Eine Europalette ist eine soge­nan­nte Vier­weg­palette, das bedeutet, sie kann von allen vier Seit­en mit einem automa­tis­chen Flur­förderg­erät, etwa mit einem Gabel­sta­pler oder einem Hub­wa­gen, aufgenom­men und befördert wer­den. Meis­tens wer­den soge­nan­nte Vier­wege-Flach­palet­ten aus Holz nach DIN 15146 bzw. DIN 15147 oder Git­ter­box­palet­ten bzw. Git­ter­box­en, mit Holz- oder Met­all­bö­den, nach DIN 15155 verwendet.

In den meis­ten Branchen ver­wen­det man am häu­fig­sten Holz­palet­ten. Dage­gen wer­den Kun­st­stoff­palet­ten oder Met­all­palet­ten als soge­nan­nte „Son­der­palet­ten“ nur rel­a­tiv wenig einge­set­zt. Kun­st­stoff­palet­ten kön­nen sowohl als inner­be­triebliche Lager- und Umschlag­palette zum Beispiel in Feuchträu­men, Freilagern oder bei holzempfind­lichen Gütern als auch bei reg­ulären Trans­port­palet­ten für hygiene-sen­si­ble Branchen (z. B. Phar­main­dus­trie) Vorteile brin­gen. Auch Met­all­palet­ten, zumeist aus Alu­mini­um und Edel­stahl gefer­tigt, wer­den meist da einge­set­zt, wo auf Hygiene großen Wert gelegt wird. Auf­grund der leit­fähi­gen Eigen­schaften sind sie auch her­vor­ra­gend für den Ein­satz in explo­sion­s­ge­fährde­ten Bere­ichen geeignet.

Während in kleineren, manuell betriebe­nen Lagern Palet­ten meis­tens zum Lagern auf dem Boden bzw. in Stapeln einge­set­zt wer­den, wer­den in großen Logis­tikzen­tren auch zum Teil riesige Regalan­la­gen damit bestückt.

Risiko Altpaletten?

Palet­ten sind zwar wichtig, aber den­noch nur Bei­w­erk in der Wirtschaft, da man sie üblicher­weise wie Strom aus der Steck­dose bekommt. Doch auf­grund der hohen Nach­frage im Zuge des noch immer anhal­tenden Wirtschafts­booms muss die Palet­tenin­dus­trie auf abse­hbare Zeit Son­der­schicht­en schieben. Trotz­dem kann sie längst nicht alle Kun­den­nach­fra­gen zeit­nah befriedi­gen. Palet­ten sind zur Man­gel­ware gewor­den. Die Folge: Viele Unternehmen müssen weit­er­hin mit ihren alten und teil­weise abgenutzten Palet­ten arbeit­en. Ist dies auch ein Sicher­heit­sprob­lem für Deutsch­lands Unternehmen?

Das kann Fran­co Rove­do von der Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Waren­l­o­gis­tik (BGHW) nicht bestäti­gen: „Mir sind keine Unfälle bekan­nt, die auf­grund alter und zer­fal­l­en­er Palet­ten geschehen sind. Zumin­d­est dort, wo Palet­ten schw­er beladen wer­den, schaut man auch aus wirtschaftlichen Grün­den sehr genau, ob die Palet­ten noch funk­tion­stüchtig sind.“ Rove­do erken­nt vielmehr die größte Unfall­ge­fahr bei der Stapelung von unbe­lade­nen Palet­ten. So zum Beispiel, weil Palet­ten hochkant gestellt wer­den, deshalb umkip­pen und dabei eine Per­son ver­let­zen. Noch schw­er­wiegen­der kön­nen Unfälle wer­den, wenn zu hohe und falsch gestapelte „Palet­ten­berge“ auf dem Fir­men­hof oder im Lager umfall­en, und mit ihrer ganzen Wucht eine Per­son tre­f­fen. „Allerd­ings passieren mit Palet­ten direkt ver­gle­ich­sweise wenige Unfälle. Häu­figer geschieht es, dass Palet­ten indi­rekt Unfälle verur­sachen. Zum Beispiel, weil Palet­ten beim Trans­port auf Rollen- und Ket­ten­förder­ern Störun­gen verur­sachen und bei der Störbe­sei­t­i­gung Per­so­n­en verun­fall­en“, so Rovedo.

Sicherheitsgerecht Paletten stapeln

Eine der großen Gefahren im Umgang mit Palet­ten beste­ht darin, dass die Beladung mit Waren, mit den soge­nan­nten „palet­tierten Ladeein­heit­en“, falsch und damit nicht sicher­heits­gerecht durchge­führt wird. Im Fol­gen­den wer­den die wichtig­sten Meth­o­d­en zum sicheren Stapeln und Zusam­men­hal­ten von Gütern auf Palet­ten vorgestellt.

  • Zunächst gilt: Bei im Ver­bund gestapel­ten Stück­gütern kön­nen sich schnell Lück­en im Ver­bund ergeben. Wichtig ist daher, dass diese in den einzel­nen Lagen jew­eils an ein­er anderen Stelle liegen. Vor allem muss durch die Stapel­weise sichergestellt sein, dass ein Absinken darüber ange­ord­neter Einzel­stücke in darunter liegende Lück­en ver­hin­dert wird.
  • Auch Säcke lassen sich im Ver­bund stapeln. Sofern aus­re­ichen­des Gewicht und raue Ober­flächen vorhan­den sind, erübri­gen sich unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen weit­ere Hil­f­s­mit­tel zur Sicherung der Ladeein­heit. Allerd­ings kann sich bei der Lagerung von Kun­st­stoff­säck­en durch Staub und Feuchtigkeit eine Schmier­schicht ergeben, auf der die Säcke abgleit­en kön­nen. Um dieser Gefahr vorzubeu­gen, wer­den zur Sicherung palet­tiert­er Sack­stapel zusät­zlich Schrumpf- oder Stretch­hauben, Zwis­chen­la­gen, Umrei­fun­gen oder Verkle­bun­gen verwendet.
  • Einzel­stücke mit klein­er Grund­fläche, die nur schw­er aufeinan­der zu set­zen sind, da sie leicht ver­rutschen kön­nen, zum Beispiel Flaschen, wer­den in Lagen zusam­menge­fasst. Als Sicherung wer­den Stülp­bö­den ver­wen­det, die als Zwis­chen­la­gen und als Stül­phaube auf der ober­sten Lage
    ange­bracht wer­den. Bei Stülp­bö­den han­delt es sich in der Regel um Kar­ton­plat­ten mit einem all­seit­i­gen Ste­grand, der den gestapel­ten Einzel­teilen ein­er Lage zusät­zlich seitlichen Halt gibt. Zur Sicherung der Ladeein­heit sind in der Regel weit­ere Maß­nah­men erforder­lich, so etwa die Anbringung ein­er Schrumpffolie.
  • Ein­lagig auf Palet­ten aufge­set­zte Fäss­er, Trom­meln oder Rollen müssen zusam­menge­hal­ten und zum Block ver­bun­den wer­den. Die Umrei­fung beste­ht zum Beispiel aus einem wiederver­wend­baren Tex­til­gurt mit einem Spannschloss. Durch die Anbringung unter­halb des oberen Deck­el­ran­des ist der Gurt gegen Abrutschen und Ver­rutschen gesichert. Eine ord­nungs­gemäße Sicherung ist dann von beson­der­er Bedeu­tung, wenn es sich um orts­be­wegliche Behäl­ter han­delt, die Gefahrstoffe enthalten.
  • Nicht stapelfähige Güter kön­nen in Git­ter­box­palet­ten zu Ladeein­heit­en zusam­menge­fasst wer­den; die mit einem „Erhöhungsrah­men“ zusät­zlich gesichert sind.

Die Palette muss „tauschfähig“ sein

Im belade­nen Zus­tand sind Palet­ten laut Pro­duk­tion­ssicher­heits­ge­setz „tech­nis­che Arbeitsmit­tel“, unbe­laden dage­gen „unbe­ladene Waren“. In bei­den Fällen müssen sie so beschaf­fen sein, dass sie die Sicher­heit und Gesund­heit des Ver­wen­ders und von Drit­ten nicht gefährden. Das sind sie in der Prax­is aber oft nicht, wenn sie den Lkw-Fahrern im so genan­nten „Tauschver­fahren“ übergeben werden.

Ist die Europalette also defekt, im Branchen­jar­gon nicht „tauschfähig“, darf sie wed­er genutzt noch in den Verkehr gebracht wer­den – und somit auch nicht an eine dritte Per­son übergeben wer­den. Daraus resul­tiert also nun die Pflicht des Empfängers von palet­tiert­er Ware, die Palet­ten nach tauschfähig und nicht tauschfähig zu sortieren. Wer­den von einem Beteiligten defek­te Palet­ten zum Tausch übergeben, macht sich diese Per­son straf­bar. Weit­er­hin riskiert sie nicht nur, dass zum Beispiel der Fahrer des Trans­port-LKW die Annahme der Palette ver­weigert, sie kann auch bei der Mark­tüberwachungs­be­hörde angezeigt werden.


Wann sollte man eine Holzpalette aussondern?

Da die meis­ten Flach­palet­ten aus Holz hergestellt sind, müssen sie früher oder später aus­geson­dert wer­den. Dies sollte geschehen, wenn eine oder mehrere der fol­gen­den Fra­gen mit Ja beant­wortet wer­den können:

  • Fehlt ein Brett, ist es schräg oder quer gebrochen?
  • Sind mehr als zwei Bodenrand‑, Deck­en­rand­bret­ter oder ein Quer­brett so abge­s­plit­tert, dass je Brett mehr als ein Nagel- oder Schrauben­schaft sicht­bar ist?
  • Fehlt ein Klotz oder ist ein Klotz so zer­brochen oder abge­s­plit­tert, dass mehr als ein Nagel- oder Schrauben­schaft sicht­bar ist?
  • Wur­den offen­sichtlich ungeeignete Bauteile zur Reparatur ver­wen­det, die zu dünn, zu schmal oder zu kurz sind?
  • Ist der All­ge­meinzu­s­tand so schlecht, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleis­tet ist (morsche, faule oder mehrere abge­s­plit­terte Bret­ter oder Klötze)?

Paletten stapeln: Praxis-Tipps

Damit Palet­ten nicht zur Gefahr wer­den, sollte man fol­gen­des berücksichtigen:

  • Nur ein­wand­freie Palet­ten ver­wen­den: Keine Palet­ten mit fehlen­den oder defek­ten Bauteilen ein­set­zen. Defek­te Palet­ten müssen entwed­er sofort repari­ert oder aber entsorgt werden.
  • Die zuläs­sige Nut­zlast der Palette darf nicht über­schrit­ten wer­den: Vier­wege-Flach­palet­ten dür­fen mit höch­stens 1.000–1.500 kg belastet werden.
  • Die Stapel­höhe von Holz­palet­ten soll max­i­mal das 4‑fache der Stapeltiefe betragen.
  • Git­ter­box­palet­ten nach DIN 15155 mit ein­er max. Nut­zlast von 1.000 kg und ein­schließlich der Grund­palette dür­fen höch­stens 5‑fach gestapelt werden.
  • Stapel sind lotrecht zu erricht­en (max. 2 % Neigung).
  • Bei nicht genormten Palet­ten müssen die zuläs­si­gen Belas­tun­gen und Stapelfähigkeit­en unter Berück­sich­ti­gung der entsprechen­den Belas­tungsart durch Einzel­nach­weise vorgegeben werden.
  • Unbe­ladene Palet­ten soll­ten immer liegend gestapelt wer­den, damit sie nicht kippen.
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