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Leasing und Qualität von Arbeitskleidung und PSA

Leasingtauglichkeit gewährleisten
Arbeitskleidung und PSA

Das Leas­ing von Tex­tilien hat in vie­len Branchen an Bedeu­tung gewon­nen. Damit tex­tile Pro­duk­te wie Arbeit­sklei­dung, Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung, Busi­nessklei­dung oder Tis­chwäsche und Bet­twäsche den hohen Anforderun­gen gerecht wer­den, hat der Prüf­di­en­stleis­ter und Forschungspart­ner Hohen­stein einen neuen Qual­itäts­stan­dard entwickelt.

Wichtig­stes Kri­teri­um ist die Pfleg­barkeit und Wieder­auf­bere­it­barkeit. Das gilt ganz beson­ders auch im Hin­blick auf die Wieder­auf­bere­itung bei den Textildienstleistern.

Wirtschaftliche Erfordernisse dik­tieren, dass Leas­ing­tex­tilien möglichst lange ohne sig­nifikante Ein­bußen hin­sichtlich Optik und Funk­tion ver­wend­bar sein soll­ten. Über zahlre­iche nationale und inter­na­tionale Nor­men, Vorschriften und Geset­ze hin­aus sind für Arbeit­sklei­dung im neuen Qual­itäts­stan­dard 701ff von Hohen­stein alle rel­e­van­ten Aspek­te der Leas­ing­tauglichkeit beziehungsweise Leasingeig­nung von Tex­tilien für ver­schiedene Ein­satzbere­iche wie zum Beispiel Kranken­häuser, Altenheime, Lebens­mit­tel­be­triebe, Hotels und Gewerbe definiert. Die Kon­for­mität mit den Vor­gaben aus diesen Qual­ität­srichtlin­ien wird in der Regel mit Hohen­stein Qual­ität­sla­bels belegt. Darüber hin­aus kann auf Wun­sch eine neu­trale Bew­er­tung bei der Beschaf­fung von Leas­ing­tex­tilien durchge­führt wer­den. Sie garantiert die jew­eils geforderte Sicher­heit hin­sichtlich ein­er opti­malen Nutzungsdauer.

Der Hohenstein Qualitätsstandard 701ff

Der Hohen­stein Qual­itäts­stan­dard 701ff berück­sichtigt neben optis­chen vor allem auch funk­tionelle Aspek­te. Im Einzel­nen sind die Min­destanforderun­gen an Leas­ing­tex­tilien definiert in Bezug auf:

  • Far­bechtheit­en
  • Mech­a­nis­che Eigenschaften
  • Pflegeeigen­schaften
  • Beständigkeit von Zutaten/Komponenten wie Knöpfe und Reißverschlüsse
  • Pass­form von kon­fek­tion­ierten Klei­dungsstück­en (option­al)
  • Tragekom­fort (option­al)
  • Schad­stoff­prü­fun­gen (option­al)

Neben den klas­sis­chen tex­tilen Prüfmeth­o­d­en ver­wen­det Hohen­stein für den Qual­itäts­stan­dard reale Wasch- und Trock­nungs­be­hand­lung der gewerblichen Wäscherei als Grund­lage für die Tests.

Der Härtetest: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Tex­tile Mate­ri­alien, die als Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung zum Ein­satz kom­men, müssen extrem­sten Anforderun­gen gewach­sen sein. Geset­zge­ber, Han­del, Arbeit­ge­ber und Ver­brauch­er stellen immer höhere Ansprüche an die Qual­ität und Sicher­heit der Pro­duk­te. Bei der Auf­bere­itung von PSA gilt es, in erster Lin­ie eine dauer­hafte Qual­ität und Funk­tion­al­ität zum Schutz der Arbei­t­en­den zu sichern.

Bere­its der Her­steller der PSA ist verpflichtet, festzule­gen, wie die tex­tilen Pro­duk­te gewaschen wer­den müssen, damit ihre Schut­zleis­tung über die gesamte Gebrauchs­dauer gewährleis­tet ist. Schutzbek­lei­dung sollte nicht im Haushalt des Trägers gewaschen wer­den, da keine Über­prü­fung der Schutz­funk­tion stat­tfind­en kann. Bei der Auf­bere­itung von Schutzk­lei­dung, in der unternehmen­seige­nen Wäscherei oder in tex­tilen Dien­stleis­tungs­be­trieben, muss die mit­gelieferte Waschan­leitung des Her­stellers unbe­d­ingt einge­hal­ten wer­den. Wegen der Kom­plex­ität geset­zlich­er Vor­gaben und betrieblich­er Arbeitss­chutzrichtlin­ien wird ein zunehmender Teil der tex­tilen PSA als Leas­ing­tex­tilien wiederaufbereitet.

Bei der Über­prü­fung des PSA-Wieder­auf­bere­itung­sprozess­es wer­den die fol­gen­den Punk­te berücksichtigt:

  • Eig­nung der PSA für die indus­trielle Aufbereitung
  • Sachgerecht­es Waschver­fahren zur Schmutzent­fer­nung und zum Erhalt der Schutzfunktion
  • Desinfektion/Temperatur
  • Wasch- und Waschhil­f­s­mit­tel ein­schließlich Umweltaspekte
  • Sachgerechte Trock­nung
  • Wartung und sachgerechte Reparatur
  • Qual­itätssicherungs­maß­nah­men zur Kon­trolle der PSA (Gebrauch­seigen­schaften und Schutzfunktion)
  • Rück­ver­fol­gung

Welche Versorgung mit PSA ist optimal?

Die Leis­tung von Tex­til­dien­stleis­tern reicht von der Auf­bere­itung kun­deneigen­er PSA (Lohn­wäsche) bis hin zum Leas­ing, bei dem die PSA je nach Kun­denbe­darf beschafft, ver­mi­etet und auf­bere­it­et wird. Prinzip­iell sind auch Indi­vid­u­al­lö­sun­gen in Absprache möglich. Vor der Entschei­dung sollte in jedem Fall eine sys­tem­a­tis­che Bedarf­ser­mit­tlung vorgenom­men wer­den, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Sie kann im Wesentlichen auf den fol­gen­den Grund­la­gen beruhen:

  1. Fes­tle­gung der indi­vidu­ellen Ziele der Ver­sorgung mit PSA, Beispiele: notwendi­ge Schutz­funk­tio­nen, wirtschaftliche Gesamtkosten, Zer­ti­fizierung der Auf­bere­itung, Ver­tragslaufzeit, Mitar­beit­erzufrieden­heit, Sich­er­stel­lung der Nachbestel­lun­gen usw.
  2. Ermit­tlung des indi­vidu­ellen Anforderung­spro­fils durch eine Nutzw­er­t­analyse zur Gewich­tung der Ziele, Beispiele: Ver­füg­barkeit, Raumbe­darf, intern­er Managementaufwand
  3. Ermit­tlung des Ist-Zus­tands, Beispiele: Men­genbe­darf im Monat/Jahr, Logis­tik, Ausstat­tung, Pool- oder Träger­be­zo­gene Bek­lei­dung, Wech­sel­häu­figkeit, Entsorgung nach Aussortierung
  4. Der Bedarf ergibt sich aus dem Abgle­ich von Ist-Zus­tand mit den Zielen

PSA soll eine qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Schutzaus­rüs­tung aufweisen mit größt­möglichem Tragekom­fort und langer Halt­barkeit. Deshalb geben Her­steller an, wie die Schutzbek­lei­dung zu waschen und zu pfle­gen ist. Beson­ders PSA, die fortwährend im Kreis­lauf gehal­ten wird, bedarf regelmäßig Prü­fun­gen und gegebe­nen­falls Reparaturen.

Um die geset­zlichen Bes­tim­mungen für PSA zu erfüllen, ist es grund­sät­zlich wichtig festzule­gen, welche konkreten Maß­nah­men der Dien­stleis­tungsauf­trag enthal­ten soll: nur die Auf­bere­itung oder auch Qual­ität­skon­trolle und Reparatur.

 


Autor: Dr. Timo Hammer
Geschäfts­führer,
Hohen­stein

Foto: © Hohenstein

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