Wichtigstes Kriterium ist die Pflegbarkeit und Wiederaufbereitbarkeit. Das gilt ganz besonders auch im Hinblick auf die Wiederaufbereitung bei den Textildienstleistern.
Wirtschaftliche Erfordernisse diktieren, dass Leasingtextilien möglichst lange ohne signifikante Einbußen hinsichtlich Optik und Funktion verwendbar sein sollten. Über zahlreiche nationale und internationale Normen, Vorschriften und Gesetze hinaus sind für Arbeitskleidung im neuen Qualitätsstandard 701ff von Hohenstein alle relevanten Aspekte der Leasingtauglichkeit beziehungsweise Leasingeignung von Textilien für verschiedene Einsatzbereiche wie zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime, Lebensmittelbetriebe, Hotels und Gewerbe definiert. Die Konformität mit den Vorgaben aus diesen Qualitätsrichtlinien wird in der Regel mit Hohenstein Qualitätslabels belegt. Darüber hinaus kann auf Wunsch eine neutrale Bewertung bei der Beschaffung von Leasingtextilien durchgeführt werden. Sie garantiert die jeweils geforderte Sicherheit hinsichtlich einer optimalen Nutzungsdauer.
Der Hohenstein Qualitätsstandard 701ff
Der Hohenstein Qualitätsstandard 701ff berücksichtigt neben optischen vor allem auch funktionelle Aspekte. Im Einzelnen sind die Mindestanforderungen an Leasingtextilien definiert in Bezug auf:
- Farbechtheiten
- Mechanische Eigenschaften
- Pflegeeigenschaften
- Beständigkeit von Zutaten/Komponenten wie Knöpfe und Reißverschlüsse
- Passform von konfektionierten Kleidungsstücken (optional)
- Tragekomfort (optional)
- Schadstoffprüfungen (optional)
Neben den klassischen textilen Prüfmethoden verwendet Hohenstein für den Qualitätsstandard reale Wasch- und Trocknungsbehandlung der gewerblichen Wäscherei als Grundlage für die Tests.
Der Härtetest: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Textile Materialien, die als Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen, müssen extremsten Anforderungen gewachsen sein. Gesetzgeber, Handel, Arbeitgeber und Verbraucher stellen immer höhere Ansprüche an die Qualität und Sicherheit der Produkte. Bei der Aufbereitung von PSA gilt es, in erster Linie eine dauerhafte Qualität und Funktionalität zum Schutz der Arbeitenden zu sichern.
Bereits der Hersteller der PSA ist verpflichtet, festzulegen, wie die textilen Produkte gewaschen werden müssen, damit ihre Schutzleistung über die gesamte Gebrauchsdauer gewährleistet ist. Schutzbekleidung sollte nicht im Haushalt des Trägers gewaschen werden, da keine Überprüfung der Schutzfunktion stattfinden kann. Bei der Aufbereitung von Schutzkleidung, in der unternehmenseigenen Wäscherei oder in textilen Dienstleistungsbetrieben, muss die mitgelieferte Waschanleitung des Herstellers unbedingt eingehalten werden. Wegen der Komplexität gesetzlicher Vorgaben und betrieblicher Arbeitsschutzrichtlinien wird ein zunehmender Teil der textilen PSA als Leasingtextilien wiederaufbereitet.
Bei der Überprüfung des PSA-Wiederaufbereitungsprozesses werden die folgenden Punkte berücksichtigt:
- Eignung der PSA für die industrielle Aufbereitung
- Sachgerechtes Waschverfahren zur Schmutzentfernung und zum Erhalt der Schutzfunktion
- Desinfektion/Temperatur
- Wasch- und Waschhilfsmittel einschließlich Umweltaspekte
- Sachgerechte Trocknung
- Wartung und sachgerechte Reparatur
- Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Kontrolle der PSA (Gebrauchseigenschaften und Schutzfunktion)
- Rückverfolgung
Welche Versorgung mit PSA ist optimal?
Die Leistung von Textildienstleistern reicht von der Aufbereitung kundeneigener PSA (Lohnwäsche) bis hin zum Leasing, bei dem die PSA je nach Kundenbedarf beschafft, vermietet und aufbereitet wird. Prinzipiell sind auch Individuallösungen in Absprache möglich. Vor der Entscheidung sollte in jedem Fall eine systematische Bedarfsermittlung vorgenommen werden, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.
Sie kann im Wesentlichen auf den folgenden Grundlagen beruhen:
- Festlegung der individuellen Ziele der Versorgung mit PSA, Beispiele: notwendige Schutzfunktionen, wirtschaftliche Gesamtkosten, Zertifizierung der Aufbereitung, Vertragslaufzeit, Mitarbeiterzufriedenheit, Sicherstellung der Nachbestellungen usw.
- Ermittlung des individuellen Anforderungsprofils durch eine Nutzwertanalyse zur Gewichtung der Ziele, Beispiele: Verfügbarkeit, Raumbedarf, interner Managementaufwand
- Ermittlung des Ist-Zustands, Beispiele: Mengenbedarf im Monat/Jahr, Logistik, Ausstattung, Pool- oder Trägerbezogene Bekleidung, Wechselhäufigkeit, Entsorgung nach Aussortierung
- Der Bedarf ergibt sich aus dem Abgleich von Ist-Zustand mit den Zielen
PSA soll eine qualitativ hochwertige Schutzausrüstung aufweisen mit größtmöglichem Tragekomfort und langer Haltbarkeit. Deshalb geben Hersteller an, wie die Schutzbekleidung zu waschen und zu pflegen ist. Besonders PSA, die fortwährend im Kreislauf gehalten wird, bedarf regelmäßig Prüfungen und gegebenenfalls Reparaturen.
Um die gesetzlichen Bestimmungen für PSA zu erfüllen, ist es grundsätzlich wichtig festzulegen, welche konkreten Maßnahmen der Dienstleistungsauftrag enthalten soll: nur die Aufbereitung oder auch Qualitätskontrolle und Reparatur.
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