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Vorsicht beim Anschlagen asymmetrischer Lasten

Der Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA) informiert
Vorsicht beim Anschlagen asymmetrischer Lasten

Anschlag­mit­tel müssen entsprechend der immensen Gefährdung beim Betrieb und den auftre­tenden Belas­tun­gen beschaf­fen und aus­re­ichend bemessen sein. Um Länge und Tragfähigkeit der Anschlag­mit­tel richtig zu dimen­sion­ieren, muss auch die Schw­er­punk­t­lage der Last bekan­nt sein. Liegt der Schw­er­punkt nicht in der Mitte und treten unter­schiedliche Nei­gungswinkel auf, verän­dern sich die Tragfähigkeitswerte der Einzel­stränge. Bleibt dies unberück­sichtigt, geht das zu Las­ten der Sicher­heit und kann zu schw­er­sten Unfällen durch Lastab­stürze führen, wenn Einzel­stränge über­lastet werden.

Die Tragfähigkeitswerte aus Belas­tungsta­bellen (z.B. in DIN‑, EN-Nor­men) sind auf der Grund­lage fest­gelegt, dass die Nei­gungswinkel der Einzel­stränge eines Ketten‑, Seil‑, Hebe­band- oder Rund­schlin­gen-Gehänges beim Anheben der Last gle­ich groß sind. Dadurch wird die Beanspruchung in den Einzel­strän­gen des Anschlag­mit­tels sym­metrisch verteilt. Doch was passiert bei ein­er ungle­ichen Verteilung der Last auf die Stränge eines Gehänges? Ab einem Gehänge mit min­destens zwei Strän­gen ist mit ein­er asym­metrischen Belas­tung immer dann zu rech­nen, wenn zum Beispiel unter­schiedliche Nei­gungswinkel auftreten oder der Lastschw­er­punkt nicht bekan­nt ist und durch örtliche Gegeben­heit­en nicht geän­dert wer­den kann. Die Einzel­stränge wer­den dann ungle­ich­mäßig beansprucht. Durch die unter­schiedlichen Strangzahlen und deren jew­eilige Nei­gungswinkel entste­hen vielfältig­ste Belas­tun­gen und Beanspruchungsrich­tun­gen in den Anschlag­punk­ten. Bei asym­metrisch­er Lastverteilung mit zwei Anschlag­punk­ten muss ein Anschlag­punkt die gesamte Last tra­gen, während bei sym­metrischem Anschlag an zwei Las­tauf­nah­mepunk­ten jed­er Punkt 50 Prozent der Last trägt. Eine ungle­iche Lastverteilung ergibt sich, wenn die Last nicht genü­gend elastisch ist oder keine Aus­gle­ich­sein­rich­tung ver­wen­det wird. Eine ungle­ich­mäßige Lastverteilung kann auch von der Last selb­st her­rühren, zum Beispiel bei asym­metrischen Las­ten oder wenn der Lastschw­er­punkt nicht mit­tig liegt. Wobei eine Belas­tungsab­we­ichung bis zu zehn Prozent unberück­sichtigt bleiben kann.
Der Nach­weis, dass sich die Last gle­ich­mäßig auf alle Stränge verteilt beziehungsweise bei ungle­ich­er Lastverteilung die zuläs­sige Belas­tung der einzel­nen Stränge nicht über­schrit­ten wird, kann mit­tels Ver­such oder Berech­nung erbracht wer­den. Deshalb ist bei asym­metrisch­er Belas­tung die Ein­stu­fung des Hebevor­ganges einem Sachkundi­gen zu über­tra­gen und von diesem die Tragfähigkeit festzule­gen. Bei asym­metrisch­er Belas­tung sollte die Tragfähigkeit des Anschlag­mit­tels generell auf max­i­mal 50 Prozent der Vor­gaben beziehungsweise angegebe­nen Werte her­abge­set­zt wer­den. Bei einem 2‑S­trang-Gehänge darf also grund­sät­zlich nur die Tragfähigkeit des Einzel­stranges zugrunde gelegt werden.
Wenn Gewichtsverteilung, Stran­glänge und Winkel ungle­ich sind, dür­fen bei einem 3- und 4‑S­trang-Gehänge nur zwei Stränge als tra­gend angenom­men wer­den. Wenn die Einzel­stränge nicht sym­metrisch verteilt sind, tritt die größte Beanspruchung in dem Strang mit dem kle­in­sten Nei­gungswinkel auf. Im ungün­stig­sten Fall trägt ein senkrecht hän­gen­der Strang die gesamte Last.
Einzel­stran­glän­gen indi­vidu­ell anpassen
Um asym­metrische Las­ten zu heben, kön­nen unter Berück­sich­ti­gung des max­i­mal zuläs­si­gen Nei­gungswinkels Verkürzung­shak­en oder Verkürzungsklauen einge­set­zt wer­den, mit denen einzelne Stränge in der Länge so angepasst wer­den kön­nen, dass sich die Last gle­ich­mäßig auf alle Stränge verteilt oder bei ungle­ich­er Lastverteilung die zuläs­sige Belas­tung der einzel­nen Stränge nicht über­schrit­ten wird.
Alter­na­tiv kann auf Aus­gle­ichsvor­rich­tun­gen wie Tra­versen zurück­ge­grif­f­en wer­den. Hier tritt die größte Beanspruchung in dem Einzel­strang mit dem kle­in­sten Nei­gungswinkel β1 auf. Im Extrem­fall wird ein senkrecht hän­gen­der Einzel­strang die gesamte Last tragen.
Das geeignete Anschlagmittel
Wie die Aus­führun­gen zeigen, soll­ten die Auswahl und richtige Dimen­sion­ierung des geeigneten Anschlag­mit­tels nicht dem Zufall über­lassen wer­den. Ob Seil, Kette, Hebe­band oder Rund­schlinge ver­wen­det wird, hängt let­ztlich von der konkreten Anwen­dung im Einzelfall ab.
In den Mit­glieds­be­trieben des FSA ste­hen gut aus­ge­bildete Fach­ber­ater, Tech­niker und sog­ar Inge­nieure zur Ver­fü­gung, um gemein­sam mit dem Anwen­der eine opti­male Auswahl der wirk­lich geeigneten Anschlag­mit­tel zu treffen.
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