In einer weit über arbeitsrechtliche Fachpublikationen hinaus beachteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 9. November 2017 in der Rechtssache C‑306/16 die EU-Arbeitszeitrichtlinien ausgelegt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück ohne Ruhetag arbeiten müssen, wenn der Arbeitgeber sie entsprechend anweist.
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