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Dürfen Aufsichtsbehörden Betreiber verpflichten, die vom Hersteller versäumte CE-Kennzeichnung nachzuholen?

Die Rechtslage - Teil 3
Dürfen Aufsichtsbehörden Betreiber verpflichten, die vom Hersteller versäumte CE-Kennzeichnung nachzuholen?

Dürfen Aufsichtsbehörden Betreiber verpflichten, die vom Hersteller versäumte CE-Kennzeichnung nachzuholen?
Bei fehlender CE-Kennzeichnung dürfen Aufsichtsbehörden nur Hersteller zwingen, die produktsicherheitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen, aber nicht den Betreiber. Foto: © Fokussiert – stock.adobe.com
In Sicher­heitsin­ge­nieur 3/2019 und 4/2019 ging es um die Recht­slage bei nicht CE-gekennze­ich­neten Maschi­nen aus Sicht des Betreibers. In diesem Beitrag wird begrün­det, dass aus Sicht der Auf­sichts­be­hörde – per­so­n­en­be­zo­gen – die „Angriff­s­rich­tung“ begren­zt ist: die Auf­sichts­be­hörde kann bei fehlen­der CE-Kennze­ich­nung nur gegen Her­steller vorgehen.

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