Ein Verwaltungsmitarbeiter legt drei Atteste (auch vom Betriebsarzt) vor, die ihn aus Gesundheitsgründen von der Maskenpflicht befreien. Die Arbeitgeberin will aber, dass er mit Mund- und Nasenschutz ins Rathaus kommt: die Atteste enthielten keine nachvollziehbaren Angaben und es bestehe kein Anspruch auf Homeoffice. Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt diese Entscheidung.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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