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Ist Umkleidezeit für PSA Arbeitszeit? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Urteilsbesprechung
PSA: Umkleidezeiten als Arbeitszeit?

PSA: Umkleidezeiten als Arbeitszeit?
Der Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten ist die primäre Pflicht des Arbeit­ge­bers. Auch die Kosten für den Arbeitss­chutz verbleiben grund­sät­zlich beim Arbeit­ge­ber. Ob sich die Pflicht zur Kos­ten­tra­gung allerd­ings nur auf die erforder­lichen Sach­mit­tel, zum Beispiel die Anschaf­fung und Instand­hal­tung der Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung (PSA) beschränkt, oder ob auch Umkleidezeiten
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