Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist die primäre Pflicht des Arbeitgebers. Auch die Kosten für den Arbeitsschutz verbleiben grundsätzlich beim Arbeitgeber. Ob sich die Pflicht zur Kostentragung allerdings nur auf die erforderlichen Sachmittel, zum Beispiel die Anschaffung und Instandhaltung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) beschränkt, oder ob auch Umkleidezeiten
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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