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Zivilrechtliche Haftung und hoheitliche Sanktionen

Explosionsschutzrecht
Zivilrechtliche Haftung und hoheitliche Sanktionen

Zivilrechtliche Haftung und hoheitliche Sanktionen
Foto: © mema – stock.adobe.com
Für die rechtliche Aufar­beitung von Explo­sion­sun­fällen sind Vor­gaben des Öffentlichen Rechts, des Zivil­rechts sowie des Strafrechts rel­e­vant. Entsprechend beste­ht die betriebliche Her­aus­forderung darin, ziv­il- sowie strafrechtlichen Haf­tungsrisiken möglichst effek­tiv zu begeg­nen. Wie wichtig es ist, dies­bezüglich eine sorgfältige und ins­beson­dere prak­tisch umset­zbare Lösung zu etablieren, verdeut­licht die nach­fol­gende Darstellung.
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