Schilder weisen den Weg: Ein Verkehrsleitsystem bestehend aus Fahrspurmarkierungen, Wartebuchten und Beschilderung erleichtert betriebsfremden Fahrern die Orientierung auf dem Betriebsgelände. Klare und eindeutige Kennzeichnungen bewahren vor unnötigen Fahr- oder Wendemanövern und erhöhen dadurch die Verkehrssicherheit.
Wege und Flächen festlegen
Werden von Fußgängern und Fahrzeugen gemeinsame Wege benutzt, dann erhöht sich die Gefahr von Anfahrunfällen immens – und diese Unfälle enden oft tödlich. Idealerweise sind deshalb die Wege voneinander getrennt, etwa durch Geländer oder Pfosten mit Absperrketten. Bodenmarkierungen allein reichen nicht aus, da sie kein Hindernis darstellen und meist nicht beachtet werden. Dies gilt sowohl für den innerbetrieblichen Verkehr als auch für den Besucher- und Anlieferverkehr. Generell sollten auch Wegführungen mit Gegenverkehr vermieden werden, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen.
Vorsicht Kreuzungen!
Typische Gefahrenstellen sind Kreuzungen, Abzweigungen und Ausfahrten, denn häufig ist die Sicht durch Gebäudeteile oder Regalanlagen verdeckt. Hilfsmittel wie Spiegel im Kreuzungsbereich oder Signalleuchten für heranfahrende Fahrzeuge helfen, Zusammenstöße zu vermeiden. Das Überqueren von Kreuzungen wird durch gekennzeichnete Fußgängerüberwege zwar sicherer – trotzdem sollten Fußgänger aufmerksam sein. Die betrieblichen Regelungen sind unbedingt zu beachten, etwa die Vorfahrt für Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen.
Aufgepasst bei Türen und Toren
Beim Durchschreiten von Türen und Toren ist besondere Vorsicht geboten, denn es besteht die Gefahr in den Querverkehr hineinzulaufen. Wege für den Fahrverkehr sollten daher in einem Mindestabstand von einem Meter an Türen und Toren vorbeiführen. Zudem hat sich bewährt, den Fußgängerweg im Bereich von Türen durch ein Geländer vom Fahrweg zu trennen. Zusätzlich angebrachte Warnschilder sollten auf den Fahrzeugverkehr hinweisen.
Laderampen sichern
Auf der Laderampe besteht für Personen an ungesicherten Rampenabschnitten erhöhte Absturzgefahr. Daher sind Laderampen von mehr als ein Meter Höhe in den Bereichen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind, mit Absturzsicherungen zu versehen. Hierfür eignen sich Geländer mit mindestens einem Meter Höhe. An der Rampenkante sind Ketten oder Seile ungeeignet, da sie den Absturz nicht verhindern können. Nur Bereiche zur ständigen Be- und Entladung dürfen ungesichert bleiben, jedoch ist dort die Rampenkante durch eine gelb-schwarze Sicherheitsmarkierung zu kennzeichnen.
Ausreichend beleuchten
Verkehrswege sowie Arbeits‑, Verlade- und Lagerflächen in und außerhalb von Gebäuden sind so zu beleuchten, dass eine sichere Benutzung gewährleistet wird. Hilfestellung gibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4, die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Freien enthält. Um den Fahrzeugführern die bestmögliche Sicht zu ermöglichen, sollten die Geräte mit speziellen Arbeitsscheinwerfern ausgestattet sein. Sie sorgen zu jeder Zeit für eine gute Ausleuchtung des Arbeitsumfeldes.
Achtung: Rangierende Fahrzeuge
Beim Rangieren und insbesondere beim Rückwärtsfahren besteht für Personen, die sich im Gefahrenbereich von Fahrzeugen aufhalten, ein erhöhtes Risiko angefahren zu werden. Eine wesentliche Unfallursache solcher Anfahrunfälle ist die eingeschränkte Sicht des Fahrers, denn je nach Blickrichtung wird sie durch Elemente der Fahrerkabine oder Teile des Anbaugerätes verdeckt. Selbst moderne Fahrzeugspiegel können „tote Winkel“ nicht vollständig beseitigen. Halten Sie sich daher von rangierenden Fahrzeugen oder Arbeitsmaschinen fern! Lassen sich diese Bereiche nicht umgehen, dann nehmen Sie zunächst Blickkontakt mit dem Fahrer auf und nähern sich erst dann, wenn er Ihnen ein Zeichen gibt.
Einweisen lassen
Auch auf dem Gelände eines Betriebshofes lässt sich Rückwärtsfahren nicht immer vermeiden. Daher ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, § 46 festgelegt, dass der Fahrer nur dann rückwärtsfahren darf, wenn sichergestellt ist, dass sich dort keine Personen aufhalten. Kann dies durch technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen nicht gewährleistet werden, dann hat sich der Fahrer eines Einweisers zu bedienen. Damit der Einweiser sich nicht selbst gefährdet, muss er geschult sein, die Handsignale beherrschen sowie eine ständige Sichtverbindung zum Fahrer haben. Zur eigenen Sicherheit sollte er eine Warnweste tragen. Der Fahrer wiederum hat beim Rückwärtsfahren folgendes zu beherzigen: Vorsichtig anfahren, nur Schrittgeschwindigkeit, ständig bremsbereit sein und sofort anhalten, wenn der Einweiser im Rückspiegel nicht mehr zu sehen ist.
Assistenzsysteme helfen
Fahrzeugführer sind stets in Sorge, beim Rangieren Menschen anzufahren und zu verletzen. Das Rückwärtsfahren wird sicherer, wenn Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit den entsprechenden Assistenzsystemen ausgerüstet sind. Zwei Systembeispiele, die auf dem Markt angeboten werden:
- Rangier-Warneinrichtungen, auch Abstandswarnsysteme genannt, arbeiten üblicherweise mit Ultraschallsensoren und werden am Fahrzeugheck installiert. Der Fahrer wird durch eine optische Anzeige oder ein akustisches Signal gewarnt, wenn sich eine Person oder ein Hindernis hinter dem Fahrzeug befindet.
- Noch besser sind Kamera-Monitor-Systeme, denn sie machen den „toten Winkel“ hinter dem Fahrzeug für den Fahrer einsehbar.
Fahrzeuge abstellen
Fahrzeuge sind so abzustellen, dass sie gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert sind. Der Fahrer hat demnach beim Abstellen auf ebenem Gelände die Feststellbremse zu betätigen und den kleinsten Gang, bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe die Parksperre, einzulegen. Auf stark unebenem Gelände oder im Gefälle sind zusätzlich am Zugfahrzeug und Anhänger Unterlegkeile anzulegen. Vor dem Verlassen des Fahrerhauses unbedingt Zündschlüssel abziehen.
Dipl.-Ing. Dieter Bachmann
Unfälle auf dem Betriebsgelände
Folgende Beispiele für Anfahrunfälle auf dem Betriebshof zeigen, wie schwerwiegend Kollisionen von Menschen mit Fahrzeugen sein können.
Klaus M. war auf dem Weg zum Büro des Schichtleiters und dabei in ein Telefonat vertieft. Beim Durchschreiten einer Tür lief er in den Fahrweg und wurde von einem Radlader erfasst. Er erlitt eine Fraktur des rechten Unterschenkels.
Einen tödlichen Unfall erlitt Gerd K.: Anstatt den Fußweg zu benutzen, nahm er eine Abkürzung und lief hinter einem Bagger vorbei – plötzlich setzte die riesige Maschine zurück. Gerd K. konnte nicht rechtzeitig zur Seite springen und wurde überrollt. Er verstarb noch an der Unfallstelle.
Prüfliste: Sicher unterwegs auf dem Betriebshof
- Gibt es ein Verkehrsleitsystem für Betriebsfremde?
- Sind die Verkehrswege für Personen und Fahrzeuge klar getrennt und ausgeschildert?
- Sind unübersichtliche Kreuzungen durch Spiegel, Hinweisschilder oder Ampeln entschärft?
- Ist strikt geregelt, dass sich im Rangierbereich von Fahrzeugen keine Personen aufhalten dürfen?
- Gibt es Regelungen zum Rückwärtsfahren, beispielsweise nur mit Einweiser?
- Sind die betrieblichen Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit Assistenzsystemen, wie Rückfahrwarnern oder Kamerasystemen ausgestattet?
- Ist auf dem Gelände des Betriebshofes die Höchstgeschwindigkeit begrenzt und kenntlich gemacht?
- Wurden Maßnahmen ergriffen, damit Mitarbeiter beim Durchschreiten von Türen und Toren nicht unmittelbar in den Fahrweg laufen?
- Sind die Fußwege und Verkehrsbereiche in Gebäuden und im Freien ausreichend beleuchtet?
- Sind Bereiche von Laderampen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind, mit einem Geländer ausgestattet?