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Abbrucharbeiten: Ohne Fachkenntnisse lebensgefährlich

Ohne Fachkenntnisse lebensgefährlich
Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten
Quelle: © K. Pscheidt, BG BAU
Nicht nur beim Auf­bau, son­dern auch beim Rück­bau von Gebäu­den sind Sicher­heitsvorkehrun­gen und die richtige Abfolge der Arbeit­en zu beacht­en. Wer­den Abbruchar­beit­en ohne die nöti­gen Fachken­nt­nisse durchge­führt, kön­nen sie tödliche Fol­gen haben, wie dieses Unfall­beispiel vom Abriss eines Fer­tigteil­bun­ga­lows zeigt.

Ein soge­nan­nter „Uni­ver­sal-Dien­stleis­ter“ wurde durch den Eigen­tümer eines Grund­stücks beauf­tragt, einen Fer­tigteil­bun­ga­low des Typs B 22 abzureißen. Diese Fer­tigteil­bun­ga­lows sind so kon­stru­iert und konzip­iert, dass sie durch den Erwer­ber in Eigen­leis­tung errichtet wer­den können.

Es han­delt sich um eine ein­fache Holzrah­menkon­struk­tion, deren Einzelele­mente 2,40 Meter hoch und 1,20 Meter beziehungsweise 0,60 Meter bre­it sind. Dieser Bun­ga­low­typ wird seit mehr als 50 Jahren pro­duziert. In der Ver­gan­gen­heit waren die Wan­dele­mente außen mit Asbestze­menttafeln und innen mit Holzs­pan­plat­ten beplankt, heute kom­men OSB-Plat­ten und Gip­skar­ton­plat­ten zum Einsatz.

Montageanleitung des Herstellers außer Acht gelassen

Für die Mon­tage erhält der Auf­bauer eine genaue Mon­tagean­leitung des Her­stellers. Dort sind auch detail­lierte Angaben zu den notwendi­gen Abstützun­gen der Wan­dele­mente beim Auf­bau enthal­ten. Der Rück­bau sollte nach den all­ge­meinen Regeln der Baukun­st in umgekehrter Rei­hen­folge des Auf­baus erfol­gen, was im vor­liegen­den Fall lei­der nicht beachtet wurde. Zudem wur­den wichtige Grun­dregeln der Sta­tik vernachlässigt.

Durch die Mitar­beit­er des „Abbruch-Unternehmens“ wur­den zuerst alle Innen­wände, die Türen und Fen­ster sowie die Außen­wand­plat­ten und die Wärmedäm­mung ent­fer­nt. Danach wur­den die Wan­dele­mente der linken und recht­en Außen­wand her­ausgenom­men, sodass das Dach nur noch auf der Vorder­wand mit den Fen­ster- und Türele­menten und der Rück­wand des Gebäudes auflag. Eine sta­tisch sehr frag­ile Kon­struk­tion, die nach dem Aus­bau des let­zten Seit­en­wan­dele­ments auch ihre tra­gende Funk­tion auf­gab und durch das Gewicht des Daches mit allen verbliebe­nen Ele­menten nach vorn kippte (siehe schema­tis­che Darstel­lung). Ein Mitar­beit­er des „Abbruch-Unternehmens“, der sich zum Zeit­punkt des Ein­sturzes an der Vorder­wand aufhielt, wurde unter dem Dach einge­quetscht und erlitt dabei tödliche Verletzungen.

1x1 der Statik: Dreieck besteht – Viereck vergeht

Ein­er der wesentlich­sten Män­gel, die auch ver­ant­wortlich für den Unfall waren, war die Nichtein­hal­tung grundle­gen­der Regeln beim Abbruch von Bauw­erken: Die ein­fach­ste Grun­dregel der Sta­tik „Dreieck beste­ht – Viereck verge­ht“ wurde mis­sachtet. Durch die Her­aus­nahme der Seit­en­wan­dele­mente ent­stand ein Gelenksys­tem, bei dem bere­its ger­ing­ste Kräfte eine Bewe­gung und damit das Zusam­men­klap­pen aus­lösen kön­nen. Ein weit­er­er Man­gel war die offen­sichtliche Unken­nt­nis über die Durch­führung der­ar­tiger Abbruch- und Rück­bauar­beit­en beim Ver­ant­wortlichen des Auf­trag­nehmers. Hier­aus resul­tierten einige for­male Män­gel, darunter die fehlende Gefährdungs­beurteilung, das Nichtvorhan­den­sein ein­er genauen Abbruchan­leitung (Betrieb­san­weisung) und die fehlende Ein- und Unter­weisung der einge­set­zten Mitar­beit­er für die auszuführen­den Tätigkeiten.

Wäre die Auf­bauan­leitung des Her­stellers als Vor­lage für die Erstel­lung ein­er Rück­bauan­weisung ver­wen­det wor­den, hätte dieser tödliche Unfall ver­mieden wer­den können.


Foto: © Foto­stu­dio City Col­or Mun­schke, Weimar

Autor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann

Sicher­heitsin­ge­nieur VDSI

SIMEBU Thürin­gen GmbH


Checkliste zu Abbrucharbeiten für Sicherheitsbeauftragte

So tra­gen Sie dazu bei, dass sich richtiges Ver­hal­ten ein­prägt und durchsetzt:

  • Kon­trol­lieren Sie regelmäßig, ob die für den Arbeit­splatz gel­tenden Betrieb­san­weisun­gen und Schutz­maß­na­men einge­hal­ten werden.
  • Sprechen Sie Mitar­beit­er auf Fehlver­hal­ten an. Weisen Sie darauf hin, wie gefährlich dieses Ver­hal­ten ist, indem Sie die Schwere möglich­er Ver­let­zun­gen aufzeigen. Unwis­senheit schützt nicht vor gesund­heitlichem Schaden!
  • Machen Sie mit prak­tis­chen Demon­stra­tio­nen die Gefahr erkennbar und begreifbar.
  • The­ma­tisieren Sie die Prob­lematik mit den zuständi­gen Vorge­set­zten im Rah­men von Unter­weisun­gen und Sicherheitskurzgesprächen.
  • Prüfen Sie, ob die notwendi­gen Mit­tel zum Brand­schutz und zur Ersten Hil­fe gebrauchs­fähig vorhan­den sind und die Mitar­beit­er in deren Anwen­dung geschult sind.

Regelwerk

  • Arbeitsstät­ten­verord­nung
  • DGUV Vorschrift 38 Bauar­beit­en (ehe­mals BGV C 22)
  • DGUV Regel 101–603 Branche Abbruch und Rückbau

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